Handbuch 5. Auflage
1698 Schrödter Struktural-Prozedurale Modelle In strukturalen Theorien ist die Autonomie der Person daran gebunden, ob die Präferenzen Gegen- stand kritischer Reflexion sind. Damit ergibt sich theoriearchitektonisch eine Hierarchie von Präfe- renzen, denn dieWerte, Wünsche, Überzeugungen, Einstellungen, Meinungen, Motive, Pläne, etc. der Person, die auf einer unteren Ebene handlungs- wirksam sind, sollen ihrerseits auf einer übergeord- neten Ebene durch Werte, Wünsche, Überzeugun- gen, Einstellungen, Meinungen, Motive, Pläne geleitet bzw. reflektiert werden. In diesem Sinne ist für Autonomie die Reflexivität konstitutiv. Die entscheidende Frage ist, wie diese Reflexivität zu konzipieren ist, d. h. in welcher Struktur die Präfe- renzen geordnet sein müssen, damit wir einer Per- son Autonomie zusprechen können. Harry Frankfurt (1971) hat die einflussreichste hierarchische Autonomiekonzeption vorgelegt, die zum Ausgangspunkt aller neueren Überlegungen zur Autonomie geworden ist. Er unterscheidet zwischen Wünschen erster Ordnung und diese Wünsche reflektierenden Wünschen zweiter Ord- nung. Der effektiv handlungsleitende Wunsch erster Ordnung bezeichnet den Willen einer Per- son. Eine Person gilt nach Frankfurt dann als auto- nom, wenn ihr Willensfreiheit zukommt, d. h. wenn sie selbst bestimmen kann, welche Motive, Wünsche und Überzeugungen handlungswirksam werden sollen. Sie besitzt dann Kontrolle über ihren Willen, wenn sie sich wünscht, einen be- stimmten Willen zu haben und sich mit diesem Willen identifizieren kann. Die hierarchische Kon- zeption modelliert also Autonomie durch die Kon- sistenzanforderung, derzufolge der Wunsch zweiter Ordnung im Einklang mit dem auf der Ebene erster Ordnung angesiedelten Willen sein muss. Erst dann können wir sagen: Der Person ist ihr Wille nicht fremd. Sie identifiziert sich mit ihrem Willen. Sie ist nicht bloß triebhaft, sondern refle- xiv. Sie kann tun, was sie wirklich tun möchte. Gegen hierarchische Konzeptionen ist eingewandt worden, dass mit der Unterscheidung zwischen Wünschen erster und zweiter Ordnung die Auto- nomie der Person nicht begriffen werden kann. Willensfreiheit wird dort als reflexive Kontrolle unserer unmittelbar handlungsrelevanten Wünsche konzipiert. Unklar bleibt dann aber, inwiefern die Instanz der reflexiven Kontrolle – die Wünsche zweiter Ordnung – selbst der Kontrolle der Person unterliegen. Wenn ein Junge unbedingt KFZ-Me- chatroniker werden möchte, so könnte diese Iden- tifikation mit dem Beruf als Ausdruck milieuspezi- fischer Erwartungsstrukturen gekoppelt mit herrschenden Männlichkeitsnormen rekonstruiert werden. Kann denn die Identifikation mit dem Wunsch, KFZ-Mechatroniker zu sein, als autonom bezeichnet werden, wenn diese Identifikation doch sozial vermittelt ist? Wenn nämlich die Wünsche zweiter Ordnung selbst nicht autonom gesetzt sind, dann ist es auch nicht die ganze Person. Nun könnte darauf verwiesen werden, dass die Identifi- kation auf einer höheren Ebene autonom gewollt sein muss. Aber auf diese Weise konzeptionell eine weitere Ebene in die Person einzuziehen, verlagert nur das Problem auf eine höhere Ebene, so dass letztlich ein infiniter Regress vonWünschen immer höherer Ordnung entsteht (vgl. Watson 1975). Eine Möglichkeit, dem Regress-Einwand zu be- gegnen, liegt darin, autonome Entscheidungen als solche zu bestimmen, die auf eine bestimmte Weise die immer höherstufige Reflexion abbrechen. Da- mit ist neben dem vertikalen zusätzlich ein hori- zontales Konsistenzkriterium eingeführt: Vertikal betrachtet soll der Wunsch zweiter Ordnung im Einklang stehen mit dem auf der Ebene erster Ord- nung angesiedelten Willen, so dass er der Person nicht fremd ist. Horizontal betrachtet sollen ver- schiedene Wünsche zweiter Ordnung miteinander im Einklang stehen, so dass sich die Person „unge- teilt“, „vom ganzen Herzen“ (wholeheartedly) den Willen wünscht. Dabei können in der Person durchaus konfligierende Wünsche gleichzeitig be- stehen bleiben, der Konflikt zwischen ihnen ist aber beigelegt, so dass die Person nicht mehr als ambivalent oder entzweit zu bezeichnen ist (Frank- furt 1987). Hierarchischen Konzeptionen ist außerdem vor- geworfen worden, bestimmte Aspekte des Selbst in eine hierarchische Beziehung zu setzen und einige davon als bedeutsamer und wertvoller zu bewerten und damit als das „wahre“, „wirkliche“ Selbst an- zusehen. Dies sei aber eine willkürliche Konstruk- tion des Theoretikers, die auch anders möglich sei. Dies bedeutet nicht, eine gestufte Konzeption des Selbst völlig abzulehnen, und die Existenz von Prinzipien- und Bedürfnishierarchien zu verleug- nen. Höhere Prinzipien müssen aber nicht in ei- nem einseitigen Ableitungsverhältnis konzipiert
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