Handbuch 5. Auflage

Subjekt und Autonomie 1701 können. Das Konzept der Selbstwirksamkeitsüber- zeugung ist für sich allein genommen noch keine Operationalisierung von Autonomie, da nicht da- nach gefragt wird, ob es sich um autonom gesetzte Ziele handelt oder nicht (Chirkov et al. 2003). Substantiale Theorien von Autonomie transportie- ren eine normative Vorstellung des Guten und Ver- nünftigen. Analytisch kann das Gute und Vernünf- tige entweder funktional oder essentialistisch bestimmt werden. Diese Zugänge unterscheiden sich mitunter kaum danach, wie Autonomie kon- kret inhaltlich bestimmt wird, sondern vor allem danach, wie diese inhaltliche Bestimmung theo- retisch hergeleitet wird. Ausgehend von der vagen Vorstellung von Autonomie als Selbstgesetzlichkeit fragen funktionalistisch-substantiale Theorien, die heute insbesondere in Schlüsselkompetenzansätzen vertreten werden, danach, wie wir Autonomie be- stimmen müssen, damit es das bezeichnet, was uns in modernen Gesellschaften erfolgreich macht. Als autonom gilt dann etwa, wer fähig ist, Verantwor- tung für seine Lebensgestaltung zu übernehmen und sein Leben im größeren Kontext zu situieren (DeSeCo 2005). Dagegen fragen essentialistisch- substantiale Theorien, die häufig in der tugend­ ethischen Theorietradition stehen, danach, wie wir Autonomie im Sinne der Selbstgesetzlichkeit der Person bestimmen müssen, damit es das bezeich- net, was uns als Menschen auszeichnet (Hartwich 2007). Als autonom gilt dann etwa, wer eine Vor- stellung vom Guten entwickeln und sich in der Planung des eigenen Lebens in kritischer Reflexion darauf verpflichten vermag (Nussbaum 2006). Häufig setzen funktionalistische Ansätze die An- forderungen moderner Industriegesellschaften als normativen Bezugspunkt personaler Autonomie. Demnach gilt es, unter den Bedingungen des beschleunigten technologischen Wandels, des Zu- wachses, der Vervielfältigung und der Spezia­ lisierung wissenschaftlichen Wissens, der sich zu- nehmenden Globalisierung ökonomischer und politischer Beziehungen und der sich vor diesem Hintergrund verändernden Berufs- und Lebens- praxis zur ökonomischen Produktivität und sozia- len Kohäsion der Gesellschaft beitragen zu können und dabei selbst ein erfolgreiches und zufrieden- stellendes Leben führen zu können, ohne von den neuen Anforderungen in die soziale Exklusion ge- drängt zu werden (Zeuner 2009). Subjektbildung wird bezogen auf „ein erfolgreiches Leben und eine gut funktionierende Gesellschaft“ (DeSeCo 2005). Damit werden die funktionalen Vermögen zu ex- plizieren versucht, die der Mensch benötigt, um in modernen, hochkomplexen Gesellschaften in Selbstgesetzlichkeit gut zu leben . Essentialistische Ansätze beanspruchen dagegen, jene essentiellen Vermögen zu explizieren, die in jeder Gesellschaft für einen Menschen gegeben sein müssen, damit wir ihm überhaupt ein gutes menschliches Leben in Selbstgesetzlichkeit zusprechen können, selbst wenn er ohne diese Vermögen ebenso „gut leben“ könnte. Manches, was wir in funktionalistischer Hinsicht als „gutes Leben“ bezeichnen können, kommt aus einer essentialistischen Perspektive, die nach dem Menschsein fragt, einem bloßen Über- leben gleich – einer Existenzform, die sich von der tierischen nicht unterscheidet (Nussbaum 2002, 490 ff.). Damit wird Autonomie nicht bloß als in- strumentelles Vermögen definiert, dem für die So- zialpädagogik ein regulativer Status zukommt, d. h. es handelt sich nicht bloß um gesetzte Normen, an denen es sich aus zweckrationalen Gründen zu orientieren lohnt. Vielmehr wird beansprucht, Autonomie als konstitutives Vermögen zu rekon- struieren . Soziale Arbeit hat sich dann an diesen Normen aus wertrationalen Gründen um ihrer selbst willen zu orientieren, weil sie andernfalls in ihrem Handeln das Menschsein der Adressaten verfehlt. In funktionalistischer Perspektive er- scheint Autonomie als Instrument für, in essentia- listischer Perspektive als Ausdruck eines Lebens in Würde (Nussbaum 2006, 161 f.). Weil essentialistische Ansätze Autonomie nicht an faktisch gegebenen Anforderungen bemessen, kön- nen sie mit dem Adaptions-Problem theoretisch besser umgehen. So wird beispielsweise Autonomie so definiert, dass die Person nur dann als autonom bezeichnet werden kann, wenn ihre Präferenzen vernünftig oder ethisch akzeptabel sind. Auto- nomie ist dann vor allem nicht mit internalisierten Einstellungen vereinbar, die den Wert der eigenen Person herabsetzen. So gilt etwa eine Frau, die sich an herabwürdigenden Vorstellungen des „weibli- chen Subjekts“ orientiert, ein Migrant, dessen handlungsleitendes Selbstbild durch rassistische Bilder geprägt ist oder ein Klient, der sich für den Empfang staatlicher Transferleistungen schämt, nicht als autonom (Oshana 2006; Benson 1991, 1994; Wolf 1990). In diesem Autonomieideal zeigt sich die Distanzierung von dem durch prozedurale

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