Handbuch 5. Auflage
1702 Schrödter Theorien vertretenen modernen, vermögenspsy- chologischen Willensbegriff, der den Willen als bloßes Aktivitätszentrum analytisch unabhängig von der Vernunft fasst und damit eine Annäherung an den Willensbegriff der Antike, in dem der Wille nicht als der Vernunft entgegengesetzt vorgestellt werden konnte. Der Wille galt dort immer schon als auf das Gute und Vernünftige gerichtet wie umgekehrt das Gute immer schon das Gewollte war (Pleines 1996, 170). Aus dieser Perspektive schließt adaptive Präferenzbildung Autonomie per definitionem aus, weil eine Person ihre eigene Un- terdrückung oder Missachtung nicht wollen kann. Geltungsanspruch und praktische Relevanz des Autonomiebegriffs Insbesondere angesichts des Adaptive-Präferenzen- Problems stellt sich die Frage, was der Autonomie- begriff überhaupt leisten soll. Ist ein bloß struk- turaler Autonomiebegriff sinnvoll, der lediglich die Struktur von Entscheidungen betrachtet oder sollte der Autonomiebegriff auch die Qualität von Ent- scheidungen beinhalten? Während Kritikern die rein strukturale Sicht als unbrauchbar etwa für das Verstehen und Bewerten der Lebenslagen der Klienten der Sozialen Arbeit erscheinen mag, ver- weisen Vertreter der strukturalen Konzeption da- rauf, dass der Begriff der personalen Autonomie nicht überfrachtet werden sollte und die Qualität von Entscheidungen eher mit Konzepten mora- lischer Autonomie angegangen werden sollte. Mo- ralische Autonomie bezöge sich dann auf das Ver- hältnis der Person zu (objektiven) moralischen Prinzipien. Personale Autonomie sei dagegen ethisch neutral zu fassen und bezeichne das Ver- mögen von Personen, ein Leben zu führen, von dem sie nicht entfremdet sind und das nach selbst- gesetzten Vorstellungen vollzogen wird. In diesem Sinne wäre personale Autonomie ohne moralische Autonomie möglich. Unabhängig von der ethi- schen oder instrumentellen Qualität der Entschei- dung und unabhängig von den sozialen Bedingun- gen, die die Entscheidung befördert haben, gelten wir dann als autonom, sofern wir ungeteilt Han- deln. Es ist dann unser Selbst, das die Handlung regiert (Christman 2005). Für die Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit ist die Entscheidung für einen Autonomiebegriff wohl nur in pragmatistischer Perspektive sinnvoll. Dem- nach wäre nach den praktischen Konsequenzen zu fragen, die bestimmte Autonomiebegriffe implizie- ren (Anderson 2008). Zunächst erscheint es, als würde die strukturale Konzeption von Autonomie in der Praxis zur Affir- mation widriger sozialer Bedingungen führen. Tatsächlich muss die strukturale Autonomietheorie den „glücklichen Sklaven“ oder die „gezähmte Hausfrau“ als autonom bezeichnen. Nun lässt sich damit auf theoretischer Ebene auf (mindestens) zwei Weisen umgehen. So können wir zum einen bezweifeln, ob es den glücklichen Sklaven jenseits philosophischer Lehrbuchbeispiele empirisch über- haupt gibt. Als theoretische Erklärung könnte so etwas wie der moralische Geltungsüberhang von Praxis (Honneth 2001) angeführt werden, also die Wirksamkeit der praktischen Vernunft, die die Existenz des glücklichen Sklaven empirisch un- wahrscheinlich macht. Das Problem der adaptiven Präferenzen wäre damit als praktisch unbedeutsam für die Soziale Arbeit entlarvt. Eine andere Mög- lichkeit läge darin, Sozialpädagogik nicht aus- schließlich an die Zuschreibung von Autonomie zu binden. Selbst wem der ungeteilt „glückliche Sklave“ als autonom gilt, mag dennoch Grund ha- ben, ihn mit alternativen Seinsmöglichkeiten sozi- alpädagogisch zu konfrontieren. Sollte er angesichts dieser Bildungschance immer noch mit den wid- rigen sozialen Bedingungen zufrieden sein, dann hätte sich seine Autonomie sogar noch gefestigt. Die Identifikation mit seiner Lebensführung ist dann umso stärker. Der Verzicht auf Autonomie als Interventionskriterium Sozialer Arbeit bedeutet, dass Soziale Arbeit nicht ausschließlich als advoka- torisches Handeln gegenüber Unmündigen (Brum- lik 2004) begründet werden kann. Die Advokato- rik wäre dann etwa um gerechtigkeitstheoretische, anerkennungstheoretische oder bildungstheoreti- sche Begründungen der Legitimation des sozialpäd agogischen Eingriffs zu erweitern. Der Unterschied zwischen struktural-prozeduralen Theorien einerseits und historisch-prozeduralen und substantialen Theorien andererseits liegt also nicht darin, dass Erstere angesichts des Adaptions- problems zwangsläufig affirmativ seien, denn letzt- lich können beide Theorien im sozialpädagogischen Anwendungszusammenhang dieselbe praktische Konsequenz haben. Mit beiden Theorien ist die Be- gründung der Intervention bei adaptiver Präferenz-
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=