Handbuch 5. Auflage

1724 Kosellek · Merten  Gleichrangigkeit und Ungleichartigkeit Die Form der funktionalen Differenzierung hat historisch ihren Ausgang in Europa genommen und so den Wandel von der vormodernen zur mo- dernen Gesellschaft eingeläutet (Luhmann 1992b oder 1993, 27). Die genaue Angabe von Jahres- zahlen bezüglich eines Beginns und des Zeitpunkts eines Übergangs von einer (vormodernen) in die andere (moderne) gesellschaftliche Differenzie- rungsform ist weder möglich noch notwendig, weil die Bestimmung dieses Wandels jeweils systemrefe- rent betrachtet werden muss; es handelt sich somit nicht um eine rein zeitliche Kategorie. Um einen Anhaltspunkt zu geben: die Zeit, die sozialstruktu- rell als Epoche interpretiert wird, „in der das Ge- sellschaftssystem Europas erstmalig in sich selbst auf seine seit langem anlaufende neue Form der Differenzierung, nämlich auf funktonale Differen- zierung der primären Teilsysteme zu reagieren be- ginnt“… [ist]… „das Jahrhundert nach der Been- digung der konfessionellen Bürgerkriege, also die Zeit etwa von 1650–1750“ (Luhmann 1993, 162). Doch bereits vor der sich durchsetzenden funktio- nalen Differenzierung ist es ein philosophisches Er- eignis, das am Anfang der modernen Bewusstseins- bildung steht. René Descartes bricht mit der abendländisch-christlichen Denktradition. Wäh- rend bis zu ihm Erkenntnis in der göttlichen Schöpfung gesucht wurde, verlagert er den ontolo- gischen Ort der Erkenntnis in den Menschen (Luhmann 2005d). „René Descartes ist in der Tat der wahrhafte Anfänger der modernen Philosophie, insofern sie das Denken zum Prinzip macht“ (He- gel 1971, 123). Die moderne Gesellschaft zeichnet sich durch funk- tionale Gleichheit im System und funktionale Un- gleichheit in Bezug zur Umwelt aus. Nach Luhmann differenzieren sich in der modernen Gesellschaft ei- genständige Funktionsbereiche aus, die sich auf die Erledigung einer Funktion für die gesamte Gesell- schaft konzentrieren. Die jeweils besondere Funk- tion ist es, die alle Teilsysteme der Gesellschaft funk- tional gleichbedeutend (Gleichrangigkeit) macht und dennoch die Funktionssysteme voneinander unterscheidet (Ungleichartigkeit). So ist das Gesundheitssystem für die Regulierung von Gesundheit /Krankheit zuständig, das Rechts- system für die Regulierung von Recht /Unrecht etc. Da jedes System eine und nur eine Funktion wahrnimmt, kann diese Funktion nicht von ande- ren Systemen übernommen werden. Würde ein System A die Funktion eines Systems B überneh- men, so wäre die Funktion nicht unter zwei Syste- men aufgeteilt, sondern lediglich das System B weitergeführt. System A würde also seine eigenen identitätsstiftenden Operationsweisen aufgeben. Der Ungleichartigkeit korrespondiert somit eine Gleichrangigkeit der Systeme. Es gibt folglich aus funktionaler Sicht keine Hierarchie zwischen den Systemen. So kann die Funktion der Knappheits- minderung nur vom Wirtschaftssystem übernom- men werden; das Rechtssystem kann hier nicht weiterhelfen. „Die moderne Gesellschaft ist durch Umstellung auf funktionale Differenzierung so komplex geworden, dass sie in sich selbst nicht mehr als Einheit repräsentiert werden kann. Sie hat weder eine Spitze, noch eine Mitte; sie hat nir- gendwo einen Ort, an dem ihre Einheit zum Aus- druck kommen kann. Sie artikuliert ihre Einheit weder über eine Rangordnung der Schichten, noch über eine Herrschaftsordnung, noch über eine Le- bensform (zum Beispiel die städtisch-politische der Griechen oder die Tugendfreundschaft der Stoi- ker), in der das Wesen des Menschen Gestalt ge- winnt.“ (Luhmann 2005d, 131) Die einzelnen Funktionssysteme (Recht, Wirt- schaft, Politik, Kunst…) operieren jeweils nur aus ihrer eigenen funktionsspezifischen Perspektive, die sie durch eine zweiwertige Codierung erlangen und erreichen durch diese Spezialisierung eine enorme Leistungssteigerung (verbunden mit einer notwendigen Blindheit gegenüber anderen Codes). Die Funktion eines Systems ist nun der einzige Verweis auf die Umwelt des Systems, in der, im Gegensatz zu alteuropäischen stratifikatorisch dif- ferenzierten Gesellschaftsformen, in denen auf Gott verwiesen bzw. reflektiert werden konnte, kein identitätsstiftendes Ganzes mehr zu entdecken ist. Von dieser Fremdreferenz wurde in modernen Gesellschaften auf Selbstreferenz umgestellt: Jedes Funktionssystem bezieht sich auf sich und seine durch den jeweiligen Code geschaffene Perspektive der Welt. Diese Perspektiven bzw. Beobachtungs- weisen halten kein allgemeinverbindliches Deu- tungsmuster der Welt mehr bereit (Giddens 1999). Sie sind polykontextural und müssen bzw. können ihrerseits wieder (und wieder) beobachtet werden. Die sich an die Logik funktionaler Differenzierung

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