Handbuch 5. Auflage

1736 Flösser · Rosenbauer · Witzel  wird diese Arbeit dann doch immer wieder auf ein Interaktionssystem hingeführt, in dem die erarbei- teten Ergebnisse appliziert oder ‚übermittelt‘ wer- den und dabei auch der Klient in irgendeiner Form mitwirkt oder mitarbeitet“ (Stichweh 1996, 62). Aus dem wesentlichen Einfluss des Klientels auf den Arbeitsprozess resultiert die Zentralität der Beziehung bzw. eines Arbeitsbündnisses zwischen Beschäftigten und Klientel. Dabei zeichnet sich diese Interaktionsbeziehung zwar durch eine indi- viduelle, persönliche Komponente aus, allerdings ist die Strukturierung der Beziehungen zwischen Personal und Klientel grundlegend durch formal definierte Positionen und soziale Rollen in der Organisation mit daran geknüpften typischen nor- mativen Erwartungen an das Handeln der Akteu- rInnen gerahmt. Die wechselseitig aufeinander be- zogenen Positionen Professionelle / r – Klient / in sind in den Organisationen in der Regel von un- gleicher Definitionsmacht geprägt über die Rollen- anforderungen der jeweils Anderen, d. h. der Er- wartungen, die an diese / n gerichtet werden dürfen. Der Qualität der Beziehung kommt dabei in Sozia- len Diensten eine unterschiedliche Bedeutung zu: Sie ist nur dann besonders entscheidend für den Bearbeitungsprozess, wenn eine wiederholte oder dauerhafte Inanspruchnahme notwendig, eine ex- tensive Erforschung von Biographien und indivi- dueller Lebenspraxis erforderlich, die interper- sonale Beziehung die zentrale Interventionsform ist und die Compliance der Klientel für die Ziel- erreichung eine zentrale Rolle spielt (Hasenfeld 2010, 21). Auf der subjektiven Ebene manifestiert sich der Be- zug Sozialer Dienste auf soziale Probleme in einer bestimmten Qualität, indem aus Sicht der Klientel, der Fachkräfte und der organisatorischen Pro- grammebene das zu bearbeitende Problem mit der eigenen Person des Klienten untrennbar verbunden ist. Mit dem Problembezug und dem Kontakt zu Sozialen Diensten verbindet sich entsprechend ein Transformations- und Sozialisationsprozess des „Klient-Werdens“ (z. B. Bittner 1981; Wolff 1983), in dem die Individualität der Lebenspraxis der Klientel in professionell und institutionell hand- habbare Kategorien der Fallbearbeitung überführt wird. Die Art der Fallkonstitution und die dabei verwendeten Ressourcen reflektieren das institutio- nelle Setting, d. h. die in den Sozialen Diensten institutionalisierten Wissensbestände, Handlungs- orientierungen und Bearbeitungsmöglichkeiten. „Der Status des Klienten oder der Klientin kreiert so eine Rolle, die über verschiedene Mechanismen Konformität mit den Anforderungen des ‚Produk- tionsprozesses‘ sichert. Neben den […] disziplinie- renden Instrumenten der zeitlichen und räumli- chen Strukturierung der Interaktionssituation zählen hierzu auch die direkte Verteilung von Sanktionen und Ressourcen, sowohl materieller als auch immaterieller Art“ (Groenemeyer 2010, 45). Die Rollen Fachkraft – Klient / in werden wechsel- seitig aufeinander abgestimmt interaktiv hergestellt (im Kontext der schweizerischen Sozialhilfe z. B. Maeder /Nadai 2004), wobei sich der funktionale Status „Klient / in“ im Kontext dieses organisato- risch gerahmten Kategorisierungsprozesses tenden- ziell mit Zuschreibungen von besonderen Pro- blemlagen, Hilfsbedürftigkeiten und Defiziten verbindet („Klientifizierung“). Die Abhängigkeit von Aushandlungsprozessen mit der Klientel forciert zudem eine relative Ungewiss- heit der Dienstleistungsarbeit (Berger/Offe 1981, 273ff.), die sich auf organisatorischer Ebene als nicht vollständige Beherrschbarkeit der konkreten Interaktionsprozesse manifestiert. AdressatInnen von Dienstleistungen können durchaus mit einem Interesse an Bewegungsfreiheit, Selbstbestimmung und Nicht-Interaktion ausgestattet sein (Voswinkel 2000) und Widerstände gegen die organisatorischen Definitionen der KlientInnenrolle einbringen. Macht- und Handlungsressourcen variieren dabei mit dem Ausmaß der Freiwilligkeit der Inanspruch- nahme, der Abhängigkeit der Klientel von den Res- sourcen der Organisationen und der potenziellen Konsequenzen der Kategorisierungen seitens der Sozialen Dienste. Organisatorische Maßnahmen können bei den AdressatInnen schließlich durchaus dysfunktional wirken, so dass sie keineswegs ihr Ziel als helfende, beratende, kontrolllierende, fördernde, erziehende, disziplinierende oder unterstützende Leistung erreichen, sondern unter Umständen die- sem gar entgegenwirken (z.B. die Studie von Ames 2009 zu Sanktionen im Kontext des SGB II). Die impliziten Machtasymmetrien zwischen den sozia- len Rollen und Positionierungen in Sozialen Diens- ten haben in der Forschung bislang weniger Beach- tung gefunden, es ist jedoch von höchst unterschiedlichen Ausprägungen auszugehen, die zum einen durch institutionalisierte Regulierungen, Normen, Legitimationserfordernisse und kulturelle

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