Handbuch 5. Auflage
1744 Füssenhäuser · H. Thiersch (2006a) gehen wir davon aus, dass Theorien nicht unmittelbar aus einer Wortbedeutung oder aus ei- ner vermeintlichen Sache heraus in festen Defini- tionen erörtert werden können. Theorien sind eher zu verstehen als Verständigungen über Deutungen, die sich im Kontext gesellschaftlicher, politischer und fachlicher Konstellationen herausbilden und in ihrer Bedeutung nur in diesem Kontext er- schlossen werden können. Innerhalb des Theorie- diskurses aber sind weitere Differenzierungen un- verzichtbar. Soziale Arbeit agiert seit ihren Anfängen in der Spannung von Theorie und Praxis sowie von Dis- ziplin- und Professionswissen. Dieses oben schon angesprochene Strukturmerkmal möchten wir noch einmal präzisierend aufnehmen. Die 1. Disziplin bzw. das Disziplinwissen steht – be- obachtend und erörternd – in Distanz zu den un- mittelbaren Erfordernissen der Praxis und nutzt diesen Freiraum zur Klärung von Voraussetzungen und Strukturen im Gegenstandsfeld, zur Klärung eines transparenten und überprüfbaren Zusam- menhangs von Aussagen und empirischen Bele- gen, zur Abwägung von Folgen und Nebenfolgen, zur reflexiven Analyse und darin auch zum Entwurf von Optionen für die Gestaltung von Praxis. Die 2. Profession ist gebunden an Aufgaben der Pra- xis. Von daher reflektiert und rekonstruiert Profes- sionswissen Aufgaben der Praxis der Sozialen Ar- beit wie z.B. Regeln, Zusammenhänge, Wirkungen und Nebenwirkungen professioneller Handlungs- muster und institutioneller Rahmenbedingungen. Professionswissen zielt auf Unterstützung, Bera- tung und Klärung von Lebensgestaltungsaufgaben und der Inszenierung veränderter sozialer Realität. Auch wenn die Diskussion in der Sozialen Arbeit dadurch erschwert wird, dass diese Unterscheidung oft nicht hinreichend verfolgt wird, halten wir doch daran fest, dass die Vermittlung von Diszip- lin- und Professionswissen in der Theoriediskus- sion nicht als Defizit verstanden werden darf. Die mit der Vermittlung der Wissensformen verbun- dene Verteilung von Arbeitsaufgaben muss als his- torisch entstandener, angemessener Ausdruck der Aufgaben begriffen werden, die der Sozialen Arbeit gestellt sind (Tenorth 1994). Zur Entwicklung der Theoriediskussion Die gegenwärtige Theoriediskussion kann nur im Zusammenhang ihrer Geschichte gesehen werden, also in einer historisch-systematischen Rekon- struktion. Dabei sind neben der wissenschafts- geschichtlichen Erinnerung eine sozialhistorische Kontextualisierung und eine theoriegeschichtliche Differenzierung sinnvoll. Die theoretischen Über- legungen der Sozialen Arbeit sind nicht losgelöst zu betrachten von historisch bzw. gesellschaftlich bedingten Prozessen der Disziplin- und Profes sionsentwicklung und dem darin eingewobenen Zeitgeist. Aufgrund dieses wechselseitigen Bezugs wird in diesem Kapitel an einige zentrale Linien der Disziplin- und Professionsgeschichte erinnert. Theoretische Diskussionen, wie sie verstärkt seit den 1970er Jahren deutlich werden, greifen dabei auf vorlaufende Diskurse zurück, sodass deren Grundmuster und Problemzugänge bis in die ge- genwärtigen Entwicklungsstrukturen der Disziplin und Profession bedeutsam sind (Gottschalk 2004; Niemeyer 2005, 2009; Thiersch 2002, 2005; Winkler 1993). Eine Konzentration der Darstel- lung auf die Zeit seit 1960, also auf die Zeit der sich institutionalisierenden und formalisierenden Sozialen Arbeit in Deutschland, wäre dabei weder unter disziplin- noch unter professionstheoreti- schen Gesichtspunkten plausibel und notwendig. Im Folgenden werden diese frühen Denk- ansätze – aufgrund der Notwendigkeit der Begren- zung des Umfangs – hier idealtypisch verkürzt dar- gestellt (siehe dazu auch Böhnisch et al. 2005; Niemeyer 2009). Vor der europäischen Neuzeit bestimmen Muster des Tauschs als gegenseitige Hilfe in den Ungleich- heiten und Ungewissheiten des Lebens den Um- gang zwischen denen, die haben und denen, die nicht haben. Bereits in der jüdischen und in der islamischen Tradition geht es um Unterstützung und Hilfe der Armen und Schutzlosen im Namen des Gebots der Gerechtigkeit. Im christlichen Mit- telalter entstand die Praxis des Almosens im Zei- chen von Caritas. In der Nachfolge Christi gaben die, die hatten, denen, die nicht hatten und in de- nen ihnen Christus in seiner Not entgegentrat. Aus dem späten Mittelalter stammen dann Konzepte einer kommunalen Verantwortung für die Armen und Bettler, soweit man sich zuständig wusste.
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