Handbuch 5. Auflage

Therapie und Soziale Arbeit  1771 Wirkfaktoren (Grawe 2000) solche grundlegenden Überschneidungen und Differenzierungen – wenn auch an dieser Stelle nur holzschnittartig – aufzeigen lassen. Entwicklungen In der Geschichte der Professionalisierung Sozialer Arbeit (insbesondere im 20. Jahrhundert) waren therapeutische Konzepte auf unterschiedliche Art und Weise bedeutsam. Zunächst hatte die Psycho- analyse , trotz ihrer Herkunft aus der Medizin, Spu- ren in der Pädagogik , insbesondere in der Erzie- hungsarbeit einzelner Pädagogen (Aichhorn, Bernfeld), hinterlassen (Körner 1996, 781). Auch die Entwicklungsgeschichte der klassischen Metho- den Sozialer Arbeit, insbesondere der sozialen Ein- zelfallhilfe und der Gruppenarbeit, weist grundle- gende Bezüge zu psychotherapeutischen Konzepten auf und drückt sich exemplarisch in dem für die Einzelfallhilfe zentralen Terminus „Soziale Thera- pie“ (Salomon /Wronsky 1926) aus. Allerdings folgte diesen methodischen „Annäherungen“ bzw. der neuen Rezeptionswelle in den 1950er Jahren eine Distanzierung im Rahmen der Methodenkri- tik der 1970er Jahre, die unter anderem mit einer zu starken Individualisierung der jeweiligen Pro- bleme begründet wurde. Doch die Abkehr von den klassischen Methoden hinterließ offene Fragen, welches Handwerkszeug das professionelle Vorge- hen begründen sollte, und führte, neben Strategien der Professionalisierung, mehr und mehr zu einer „Adaption therapeutischer Methoden“ (Galuske 2007, 132) – und damit wiederum zu einer bis heute anhaltenden Annäherung von Sozialer Ar- beit und Therapie. Trotz mancher Kritik (insbeson- dere den sog. „Psycho-Boom“ betreffend) avancier- ten psychotherapeutisch orientierte Weiterbildungen in einigen Arbeitsbereichen zum fachlichen Stan- dard in der Sozialen Arbeit (z. B. personzentrierte Konzepte für die Beratung, Themenzentrierte In- teraktion für den Bildungsbereich sowie Supervi- sion als bereichsübergreifende Maßnahme der Qualitätssicherung). Mit dem Erlass des „Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychothera- peuten und des Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten“ (als „Psychotherapeutengesetz“ be- kannt) und dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1999 trat eine stark veränderte, von Abgrenzung geprägte Situation ein: In diesem Gesetz wurde erstmals die Teilnahme von Absolventen nicht-medizinischer Grundberufe (z. B. Psychologie, Pädagogik, Sozial- pädagogik) an der heilkundlichen Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen geregelt. Während es im Bereich Kinder- und Jugendlichen- psychotherapie für SozialpädagogInnen möglich war und ist, eine Approbation zu erhalten (PsychThG §5, Abs. 2, Satz 2), war und ist die heilkundliche, therapeutische Tätigkeit im Er- wachsenenbereich (trotz entsprechender Weiter- bildungen) für SozialpädagogInnen nicht möglich. Allenfalls über das sog. „Heilpraktikergesetz“ (Ge- setz über die berufsmäßige Ausübung der Heil- kunde ohne Bestallung, HeilprG) kann der Titel eines „Heilpraktikers für Psychotherapie“ – in der Regel nach einer entsprechenden Ausbildung – über eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt erworben werden. Im April 2009 wurde anlässlich der im Rahmen der Bologna-Reform geänderten Studienabschlüsse dem Bundesministerium für Gesundheit ein umfangreiches Gutachten zum Psychotherapeutengesetz vorgelegt; Veränderungen der rechtlichen Situation, insbesondere im Bereich der Zugangsvoraussetzungen, sind nicht ausge- schlossen. Grundannahmen „klassischer“ Psychotherapie – exemplarische Rezeptionen in der Sozialen Arbeit Der Begriff „Psychotherapie“ erfuhr unterschiedli- che Definitionen. Als gängig gilt nach wie vor fol- gende Formulierung von Hans Strotzka (Witt- chen /Hoyer 2006, 4): „Psychotherapie ist ein bewusster und geplanter inter- aktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstö- rungen und Leidenszuständen , die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugs- gruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal, aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptom- minimalisierung und / oder Strukturänderung der Persön- lichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens . In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Bindung notwendig“ (Strotzka 1975, 32).

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