Handbuch 5. Auflage
178 Rauschenbach · Züchner a. Von der Fürsorgerin zum / zur Sozialarbeiter / -in : Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, in Anlehnung an die Weiterentwicklung der Kindergartenausbil- dung im Rahmen des „Pestalozzi-Fröbel-Hauses“ in Berlin und aus der Kritik an dem bestehenden „gefährlichen Dilettantismus“, wie Alice Salomon zu dieser Zeit in Bezug auf die fehlende Qualifika- tion in der Armenfürsorge und der privat organi- sierten Hilfe für andere Menschen formulierte, entstanden ab 1899 einjährige Kurse, in denen Mädchen und junge Frauen – genauer: höhere Töchter aus dem Bürgertum – für soziale Aufgaben qualifiziert werden sollten (Sachße 1994). Aus die- sen Kursen heraus entwickelten sich dann Anfang des 20. Jahrhunderts an sozialen Frauenschulen ei- genständige Ausbildungen – die Vorläufer der heu- tigen Fachhochschulausbildung in der Sozialen Arbeit. 1908 gründete Alice Salomon die erste soziale Frau- enschule in Berlin, in der junge Frauen in einer zweijährigen Ausbildung für den Bereich Fürsorge und Wohlfahrtspflege qualifiziert wurden. Salomon selbst beschrieb die Gründungschronologie sozialer Ausbildungsstätten so, dass zuerst innerhalb der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfs- arbeit in Berlin aus den Unterweisungskursen für ehrenamtliche Arbeitskräfte im Jahre 1899 ein Jah- reskursus zur Ausbildung von Berufsarbeiterinnen für die Wohlfahrtspflege herauswuchs, der 1908 mit der Unterstützung des Pestalozzi-Fröbel-Hauses zu einer zweiklassigen sozialen Frauenschule umgestal- tet wurde (Salomon 1917). Dies kann als Beginn einer eigenständigen Ausbildungstradition im Be- reich der Sozialarbeit oder – wie es damals noch hieß – der Fürsorge, der Armenfürsorge und der Jugendfürsorge betrachtet werden. Es folgte bis 1915 die Gründung ähnlicher Anstal- ten auf konfessioneller und interkonfessioneller Grundlage (Salomon 1917, 58). Einen gewissen Abschluss findet diese erste Phase der Qualifizie- rung von – zunächst ausschließlich – Frauen im Bereich der Sozialen Arbeit aus der Sicht der Aus- bildung in dem erstmals 1911 in einem preußi- schen Ministerialerlass enthaltenen Recht einer staatlichen Abschlussprüfung für Kindergärtnerin- nen und Jugendleiterinnen, in der staatlichen An- erkennung der Prüfungsordnung für Hortnerinnen in Preußen 1915, in der Gründung der „Konferenz Sozialer Frauenschulen Deutschlands“ im Jahre 1917 – einem Zusammenschluss der neu gegrün- deten Schulen (dem heutigen Fachbereichs- tag) – sowie in den letztlich 1920 neu geregelten Bestimmungen über die staatliche Prüfung von „Fürsorgerinnen“ oder, wie die Vorläuferinnen der Sozialarbeit ab 1920 hießen, von „Wohlfahrtspfle- gerinnen“ (Mayer-Kulenkampff 1928). Durch die Prüfungsordnung von 1920 wurden die Ausbildungsaktivitäten im Bereich der Fürsorge und der Sozialarbeit entscheidend stabilisiert: Nach zwei- jähriger Ausbildung und bestandener Prüfung an der Wohlfahrtsschule sowie nach Bewährung in ei- nem anschließenden Berufsjahr wurde die staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin ausgespro- chen, sofern die betreffende Person das 24. Lebens- jahr vollendet hatte (Salomon 1927). Dieser Grund- typus und die damit verbundenen Elemente der Ausbildung sollten die späteren Entwicklungen in der Sozialen Arbeit dauerhaft prägen: 1. eine Aus- bildung, die außerhalb der Universitäten und Hoch- schulen angesiedelt war, die 2. zunächst nur – und bis heute ganz überwiegend – von Frauen gewählt wurde, die 3. mit einer formalisierten Übergangs- phase vom Ausbildungs- in das Beschäftigungssys- tem, dem späteren Berufsanerkennungsjahr, ver- bunden war und an dessen Ende 4. schließlich die „staatliche Anerkennung“ stand –, ein Zusatzzertifi- kat, das neben dem schulischen Abschlusszeugnis einen z.T. bis heute privilegierten Zugang in den öffentlichen Dienst eröffnete. Ab 1931 wurde dieses Muster einer zweijährigen Ausbildung mit einem sich daran anschließenden Berufsanerkennungsjahr, das zunächst nur in Preußen eingeführt worden war, zur reichseinheitlichen Ausbildungsform. Diese Phase des Aufbaus und einer ersten Kon- solidierung der Wohlfahrtsschulen im Zeitraum zwischen 1908 und 1933 wurde zusätzlich unter- stützt und befördert durch das Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) sowie der damit einhergehenden Verbreitung kommunaler Jugendämter ab Mitte der 1920er Jahre. b. Von der Jugendleiterin zum Sozialpädagogen / zur Sozialpädagogin : Die Ausbildung von der Jugend- leiterin zum Sozialpädagogen / zur Sozialpädagogin entwickelte sich ähnlich. Lange Zeit handelte es sich bei der ab 1911 staatlich geregelten Jugend- leiterinnenausbildung um einen einjährigen Wei- terbildungskursus für examinierte Kindergärtne- rinnen im Anschluss an eine mindestens ein- bzw. ab 1929 zweijährige Berufstätigkeit. Ziel war die Befähigung, einen Kindergarten, einen Hort, ein
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