Handbuch 5. Auflage
180 Rauschenbach · Züchner Der professionsbezogene Weg der Akademisierung Aus der Tradition der Fürsorge heraus und auch in Anknüpfung an die angloamerikanischen Entwick- lungen des „social work“ entwickelte sich vor allem der „professionsbezogene“ Strang der Akademisie- rung. Er entstand zunächst weitgehend außerhalb und jenseits universitärer Diskurse und fand seinen Weg in das Hochschulsystem erst über Umwege (Knobel 1992). Einer der Grundpfeiler dieser professionsbezoge- nen Akademisierung ist die geschilderte Entste- hung der Fürsorgerinnenausbildung für Frauen. Zugehörig zu diesem Strang außeruniversitärer, praxis- und professionsbezogener Bemühungen sind aber auch die sich entwickelnden sozialpäd agogischen Qualifikationen, die aus den eingangs skizzierten privaten Initiativen – nicht nur – von Fröbel und Wichern im Bereich der Elementarpäd agogik und der Heimerziehung hervorgingen. Eine erste Blütezeit, allerdings noch vor den Pforten der Akademisierung, erlebte dieser Bereich in der Wei- marer Zeit (Knobel 1992). Mit dem Zusammenbruch der nationalsozialisti- schen Diktatur kam es im Bereich der Sozialarbeit zu einer Reorganisation der Ausbildung, wobei auch Einflüsse der amerikanischen Sozialarbeit zum Tragen kamen. Nach einer anhaltenden Dis- kussion um die Aufwertung der bundesdeutschen Sozialarbeit im Horizont der internationalen Ent- wicklungen (Magnus 1953) wurde 1958 zumindest erstmals eine Weiterentwicklung und Vereinheitli- chung der Ausbildung beschlossen und diese dann zwischen 1959 und 1964 – mit Auftakt in Nord- rhein-Westfalen – in allen Bundesländern (außer in Baden-Württemberg) eingeführt. Das modifizierte Konzept sah nunmehr eine dreijährige schulische Ausbildung sowie ein viertes berufspraktisches Jahr vor, ebenfalls in Regie der Ausbildungsstätten. Aus den Wohlfahrtsschulen wurden die sogenannten „Höheren Fachschulen für Sozialarbeit“, aus den Wohlfahrtspflegern und Wohlfahrtspflegerinnen der Nachkriegsjahre die „graduierten Sozialarbei- ter / -innen“. Parallel dazu entwickelte sich nach und nach in den einzelnen westdeutschen Bundesländern aus der ehemaligen Jugendleiterinnenausbildung die neue Sozialpädagog(inn)enausbildung an den „Höheren Fachschulen für Sozialpädagogik“. Hier- bei handelte es sich um die Weiterentwicklung und Zusammenführung eines seit 1911 staatlich ge- regelten einjährigen Weiterbildungskursus für exa- minierte Kindergärtnerinnen mit entsprechender Berufstätigkeit zur Befähigung, einen Kindergar- ten, einen Hort oder ein Kinderheim zu leiten, mit der damals ebenfalls noch eigenständigen und staatlich ungeregelten Heimerzieherausbildung, die seit Wichern eine mehr oder minder inner- kirchliche Entwicklung hinter sich hatte, zu einer vierjährigen Gesamtausbildung (inklusive eines einjährigen Berufsanerkennungsjahrs). Damit etablierte sich als neues Qualifikationsprofil ein ei- gener Abschluss „Sozialpädagoge (grad.)“, was ebenfalls als eine Aufwertung jenseits des Wissen- schaftssystems, aber damals auch deutlich in einer eigenen Tradition und einem eigenen Selbstver- ständnis jenseits der Sozialarbeit betrachtet werden muss (zur Einrichtung der Höheren Fachschulen vgl. ausführlich Koblank 1961). Der nächste und zunächst letzte Reformschritt dieser Entwicklung auf dem professionsbezogenen Weg zur Akademisierung der Sozialen Arbeit kam für die Höheren Fachschulen dann vergleichsweise rasch und unverhofft. Die Diskussionen und fach- lichen Reformbemühungen in den beiden Ausbil- dungen richteten sich in den 1960er Jahren auf eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten sowie eine weitere Statusanhebung. Dabei wurde vor al- lem die Überführung der Höheren Fachschulen in Akademien sowie die formale Gleichstellung mit den Ingenieursschulen diskutiert, was zumindest in Berlin auch realisiert worden ist. Obwohl die Kultusminister 1968 noch die flächendeckende Ersetzung der Fachschulen durch Akademien vor- gesehen hatten, beschloss die Konferenz der Mi- nisterpräsidenten dennoch kurz darauf, die Inge- nieursschulen sowie gleichrangige Schulen als Fachhochschulen in das tertiäre Bildungssystem zu verschieben (Amthor 2003, 502). Und dazu ge- hörten auch die Höheren Fachschulen für Sozial- arbeit und Sozialpädagogik. Mit der Umwandlung der Höheren Fachschulen bzw. der Akademien zu Fachhochschulen fanden sich ab 1970 die Ausbildungen in Sozialarbeit und Sozialpädagogik in einem für die Bundes- republik neuen Hochschultyp wieder. Dabei wur- den die Höheren Fachschulen von dieser Ent- wicklung eher überrollt, als dass sie diese selbst mitgestaltet hätten (Amthor 2003, 503). Im Zuge dessen kam es zu einem institutionellen Ausbau
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