Handbuch 5. Auflage

Tugend 1807 Moderne Ein systematischer Neuansatz bildete sich erst he- raus, als mit der Philosophie der Aufklärung die Grundfigur der „Selbstbehauptung“ nicht nur durch den Gedanken der „Selbstbestimmung“, sondern – mehr noch – durch den Gedanken einer „vernünftigen Selbstbestimmung“ nicht nur er- gänzt, sondern überboten und neu konfiguriert wurde. Bei Jean Jacques Rousseau, dem Begründer der modernen Pädagogik so gut wie der modernen Theorie der Demokratie, erscheint „Tugend“ vor allem als „moralische Güte“, die als Altruismus und Einfühlungsvermögen den Menschen von Natur aus zu eigen ist (Rousseau 1998, 301 / 2). Freilich sieht Rousseau diese und andere Tugenden insbesondere in den Angehörigen des weiblichen Geschlechts angelegt, denen in besonderer Weise die Fähigkeit zugesprochen wird, Tugend zu lehren (426 f.). Die ideale Frau ist nach Rousseau dadurch ausgezeichnet, dass sie die Tugend leidenschaftlich liebt, weil es nichts Schöneres als die Tugend, als einzig wahren Pfad des Glücks, gibt. Die Tugend, die Rousseau hier meint, ist dieTugend der Keusch- heit und das heißt der vorehelichen Enthaltsam- keit, der ehelichen Treue und der Abstinenz von jeder sexuellen Ausschweifung (433). Ob sich da- rüber hinaus ein anderer, republikanischer Tugend- begriff als psychische Fähigkeit, die Rechte anderer empathisch anzuerkennen, begründen lässt, ist eine in der Forschung derzeit intensiv erörterte Frage (Reisert 2003). Seinen schärfsten Kritiker hat Rousseau in dem zu Unrecht als pornographi- schen Autor bekannt gewordenen Marquis de Sade gefunden, der sich in seinen als Versuchsanordnun- gen zu lesenden Romanen nicht nur unmittelbar mit Rousseau (de Sade 1995a, 71) und dessen Frauenbild auseinandergesetzt hat, sondern der darüber hinaus mit den Mitteln eines aufkläreri- schen Materialismus den Versuch unternommen hat, republikanische Freiheit auf der Basis des Las- ters zu begründen. Indem de Sade in seinen als Gedankenexperimente zu lesenden Romanen ers- tens demonstriert, dass noch so tugendhaftes Ver- halten auf Dauer Druck und Verführung nicht standhalten kann und zweitens die Sinnlosigkeit moralisierender Strafgesetze andemonstrieren will, setzt er dem republikanischen Bürgerideal ein radi- kal individualistisches, protolibertäres politisches Programm entgegen, dass zwar maximale Freiheit des Einzelnen ermöglicht, ihm dafür aber auch je- den Schutz vor den Begierden seinesgleichen ent- zieht und somit genau dort wieder anlangt, wo die neuzeitliche Philosophie bei Thomas Hobbes an- gefangen hat. Erst Immanuel Kants Programm, an die Stelle von blinden Selbstbehauptungsimperativen moralisch aufgeklärte Selbstbestimmungsnormen zu setzen, führt in der frühen Moderne zu einem Neuansatz in der Theorie der Tugenden. Kant konzipiert seine Tugendlehre als Theorie nicht rechtlich, sondern moralisch gebotener Pflichten, die die Menschen als vernünftige und freie Naturwesen gegenüber sich selbst und vor allem anderen schulden. Als Natur- wesen sind die Menschen indes gleichermaßen von natürlichen Antrieben daran gehindert, die ihnen obliegenden moralischen Pflichten zu erfüllen, durch Kräfte, denen der einzelne Mensch zu wider- stehen sich in der Lage sehen muss: „nämlich das zu können, was das Gesetz unbedingt befiehlt, daß er tun soll“ (Kant 1956b, A3). Die basale Fähigkeit indes, es mit einem übermächtigen Gegner, hier den natürlichen Antrieben, aufnehmen zu können, ist traditionellerweise die Tapferkeit als Zentraltugend, weshalb Kant seine Lehre von der inneren mensch- lichen Freiheit zur „Tugendlehre“ deklariert. In die- sem Kontext ist auch Kants berühmte Äußerung zu verstehen, gemäß derer die Aufforderung „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“ das zentrale Prinzip der Aufklärung sei (1964, A461). Indem Kant, wohl wissend, dass es einer Ethik nicht nur um Pflichten, sondern auch um Zwecke, um anzustrebende Güter geht, in der „Me- taphysik der Sitten“ den Begriff eines Zwecks kon- struiert, der zugleich Pflicht ist, gelangt er zu zwei Zwecken, die zugleich Pflicht seien: die eigene Voll- kommenheit und die fremde Glückseligkeit. Beides unterliegt der Aufgabe, die Zwecke der Menschheit in der eigenen Person und der Entwicklung der Kul- tur zu entwickeln. Bei der Verfolgung dieser Ziele erweist sich dann „Tugend“ als die „Stärke der Ma- xime des Menschen in Befolgung seiner Pflicht“ (A28). was endlich in die enge Verbindung von Pflicht und eigenemWillen in Form der Gesinnung mündet. Auf dieser Basis kann Kant (A30) dann postulieren: „Das oberste Prinzip der Tugendlehre ist: handle nach einer Maxime der Zwecke, die zu haben für jedermann ein allgemeines Gesetz sein kann.– Nach diesem Prinzip

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