Handbuch 5. Auflage
1814 Stauber · Walther müssen unterkommen“ verpflichtet (Ostendorf 2005). Diejenigen, die keinen Ausbildungsplatz finden, müssen deshalb das obligatorische schu- lische Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbil- dungsjahr absolvieren. Die Mehrheit bleibt auch nach diesem Jahr ohne Ausbildung und wird dem- entsprechend in Maßnahmen des „Übergangssys- tems“ vermittelt. Die Zahl der sogenannten „Altbe- werber“ um eine betriebliche Ausbildungsstelle ist seit Ende der 1990er Jahre stark angestiegen, so dass sich fast genauso viele Jugendliche in diesem Übergangssystem befinden wie in regulären schu- lischen oder betrieblichen Ausbildungen (BMBF 2008b, 97). Dies sind zum einen nicht vollqualifi- zierende berufsschulische Maßnahmen wie die ein- jährige Berufsfachschule, das Berufsgrundbildungs- sowie das Berufsvorbereitungsjahr, die für AbgängerInnen des allgemeinen Schulsystems un- ter 18 Jahren verpflichtend sind. Zum anderen sind dies Maßnahmen der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe bzw. der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Diese haben das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit bzw. Ausbildungsreife der TeilnehmerInnen zu erhöhen, erweisen sich aber häufig ebenfalls als reine Warteschleifen. Nach Studien des BiBB und des DJI sind ca. 40% der Jugendlichen, die nach der Schule nicht in eine Ausbildung, sondern in Maßnahmen des Über- gangssystems mündeten, auch 15 Monate später weder in Arbeit noch Ausbildung (Reißig et al. 2006, 14; BMBF 2008b, 167). Die Jugendberufshilfe – Brücke zur Arbeitswelt oder Cooling-out-Mechanismus? Die Jugendberufshilfe ist ein sozialpädagogisches Handlungsfeld innerhalb der Jugendsozialarbeit und, seitdem sich in den 1980er Jahren Jugend- arbeitslosigkeit als strukturelles Massenphänomen etabliert hat, ein stetig wachsender und sich ausdif- ferenzierender Akteur des „Übergangssystems“ (Ga- luske 2004). Sie ist primär dann zuständig, wenn Jugendliche auch nach Berufsberatung und schu- lischer Berufsvorbereitung keine reguläre Ausbil- dung beginnen, als „benachteiligt“ diagnostiziert oder „nicht ausbildungsreif“ eingestuft werden. Diese teilweise im Sozialgesetzbuch kodifizierten Zugangsbedingungen schreiben die Nachrangigkeit der Maßnahmen der Jugendberufshilfe als kom- pensatorische Bildung zum Ausgleich von individu- ellen Sozialisationsdefiziten fest. Ziel der Jugend- berufshilfe ist es, Jugendliche „fit zu machen“ für Ausbildung und Arbeit, ihnen eine „Brücke zur Ar- beitswelt“ zu sein, wobei sich ihre Maßnahmen grob in vier Bereiche einteilen lassen (Bothmer 2001): Berufsorientierung ■ ■ ist ein eher präventiver Hand- lungsansatz zur Unterstützung Jugendlicher bei der Berufswahl. Dabei geht es – oft in Kooperation mit Schulen – mittels sozialpädagogisch begleite- ter Praxiserfahrungen primär um eine generelle Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt, um das Kennenlernen von Berufen, um realistische Selbst- einschätzung von Stärken und Schwächen und de- ren Wert auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie um das Überwinden verengter Ausbildungs- wünsche von Mädchen und Jungen. Berufsvorbereitung ■ ■ zielt auf diejenigen, die auch nach der schulischen Berufsvorbereitung nicht in eine Ausbildung einmünden, was individuellen De- fiziten wie zu niedrigen Schulabschlüssen, fehlen- den Sprachkenntnissen, nicht angepasstem Sozial- verhalten oder unrealistischen Berufsvorstellungen zugeschrieben wird. Sozialpädagogische Berufs- vorbereitung besteht in der Regel aus einer Mi- schung praktischer Tätigkeiten – klassischerweise in Projektwerkstätten, zunehmend in Betrieben –, dem Nachholen oder der Verbesserung schulischer Abschlüsse, der Klärung von Berufswünschen, Be- werbungstrainings sowie der Hilfe bei der Bewälti- gung psychosozialer Probleme oder schwieriger Lebensumstände. Sozialpädagogische Begleitung außerbetrieblicher ■ ■ Berufsausbildungen bezieht sich auf einen gerin- gen Anteil von benachteiligten Jugendlichen (z.B. AbgängerInnen von Förderschulen, Jugendliche mit Sprachdefiziten), die eine vollqualifizierende berufliche Ausbildung in einer Jugendhilfeeinrich- tung oder einem Bildungswerk absolvieren und dabei sozialpädagogisch begleitet werden. Beschäftigungsmaßnahmen bzw. Arbeitsgelegen- ■ ■ heiten sind Angebote für diejenigen Jugendlichen, denen aufgrund ihres Alters oder ihrer Karriere keine Ausbildung mehr zugetraut wird. In der Re- gel handelt es sich um unqualifizierte Tätigkeiten im Bau- und Renovierungsbereich, in der Haus- wirtschaft und in sozialen Einrichtungen, in denen Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zur
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