Handbuch 5. Auflage
Übergänge in den Beruf 1817 SchulabgängerInnen die Hochschulreife erhalten und in dem vielfältig und niedrigschwellig Zugang zu Beratung besteht. Benachteiligung wird in dividuell zugeschrieben, aber strukturell beant- wortet durch individuelle Zugänge ins reguläre Übergangssystem, v.a. präventiv durch möglichst langen Verbleib im allgemeinen Bildungssystem. Insofern Jugend vor allem mit individueller Per- sönlichkeitsentwicklung gleichgesetzt wird, ist Motivation durch Wahlmöglichkeiten und positive Anreize aber auch Prinzip aktivierender Arbeits- marktpolitik. Im ■ ■ liberalen Übergangsregime , dem v.a. die angelsächsischen Länder zuzurechnen sind, ste- hen individuelle Rechte und Verantwortlichkeiten im Vordergrund. Jugend ist vor allem durch die Erwartung früher ökonomischer Unabhängigkeit charakterisiert. Ab dem 18. Lebensjahr besteht zwar ein individueller Anspruch auf Sozialhilfe, deren Sätze sind jedoch niedrig und der Bezug ist an rigide Pflichten gekoppelt. Im Bildungssystem bestehen im Anschluss an die gesamtschulische Pflichtschulzeit Wahlmöglichkeiten in der flexibi lisierten Oberstufe, in der sich berufs- und allgemeinbildende Elemente im Rahmen eines modularisierten Abschlusssystems individuell kombinieren und anrechnen lassen. Benachtei- ligung wird in erster Linie als fehlende Arbeits- bereitschaft interpretiert und Aktivierung vor al- lem durch Sanktionen und negative Anreize umgesetzt, während die Jugendhilfe zunehmend zur Kontrollinstanz der Schule geworden ist. Die Risiken ihrer individualisierten Bildungs- und Er- werbskarrieren liegen in erster Linie in der Ver- antwortung der Einzelnen. Im ■ ■ erwerbsarbeitszentrierten Übergangsregime in den westeuropäischen Ländern (darunter Deutsch- land) ist die Koppelung eines selektiven Schulsys- tems an ein standardisiertes Berufsbildungssys- tem Grundlage für die Spaltung in einen Kern von Normalarbeitsverhältnissen mit niedriger Frauen- erwerbsbeteiligung und eine prekäre Peripherie. Diese Spaltung zeigt sich auch in der Trennung zwischen Sozialversicherung und Grundsiche- rung, auf die in Deutschland für unter 27-Jährige kein automatischer, von der Familie unabhängi- ger Anspruch besteht. Scheiternde Übergänge in ein Normalarbeitsverhältnis werden individuellen Bildungs- oder Sozialisationsdefiziten zugeschrie- ben. Berufsvorbereitende Maßnahmen führen häufig zu reinen Warteschleifen und prekären Po- sitionen. Aktivierung ist ein eher neues Phäno- men, das in einem gewissen Widerspruch zur Orientierung an beruflichen Normalarbeitsver- hältnissen steht. Im ■ ■ unter-institutionalisierten Übergangsregime der südeuropäischen Länder sind Übergänge vor allem durch strukturelle Defizite geprägt. Obwohl in den meisten Ländern drei Viertel aller SchulabgängerIn- nen die Hochschulreife erreichen, ist ihr Übergangs- prozess vor allem durch eine lange Abhängigkeit von der Herkunftsfamilie, hohe Jugendarbeitslosig- keit und informelle Arbeit charakterisiert. Neben der starken alters-, regional- und geschlechterdiffe- renzierenden Segmentation des Arbeitsmarktes spiegeln sich fragmentierte Berufsbildungsstruktu- ren und mangelnde Ansprüche junger Frauen und Männer auf Sozialleistungen im Fehlen eines insti- tutionalisierten Jugendstatus. Der „Vorteil“ des Strukturdefizits ist, dass Ansatzpunkte für aktivie- rende und stigmatisierende Maßnahmen fehlen, während Freiräume, wenn auch prekäre, für indivi- duelles Ausprobieren und Initiativen des Dritten Sektors bestehen. Die ■ ■ post-sozialistischen Staaten lassen sich nicht als ein konsistentes Übergangsregime beschreiben. Die Orientierung der Transformationsregierungen vor allem an liberalen oder erwerbsorientierten Übergangsstrukturen geht spezifische Mischungs- verhältnisse mit dem sozialistischen Erbe der Nor- malität verlässlicher, dabei aber nur bedingt wähl- barer Übergangsoptionen ein. In vielen Ländern führt die De-Institutionalisierung zu einer unter-in- stitutionalisierten Realität, nur in Ausnahmefällen (Slowenien) zu einer Annäherung an das univer- salistische Regime. Sozialpädagogisch und sozialpolitisch relevant ist ein solches Regime-Modell, weil es die Kontingenz von Normalitäten, die vermeintlichen Selbstverständ- lichkeiten und die Abhängigkeit der Unterstüt- zungsangebote von allgemeineren Strukturkonstel- lationen verdeutlicht. Es zeigt, dass bestehende Strukturen einem bestimmten historischen Ent- wicklungspfad folgen, innerhalb dessen nur eine be- stimmte Variationsbreite von Handlungsansätzen und Deutungsmustern möglich ist. Scheinbar glei- che Trends – wie etwa Aktivierung – können in un- terschiedlichen Kontexten unterschiedliche Bedeu- tungen haben, Spielräume einengen oder eröffnen,
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