Handbuch 5. Auflage

1828 Wagenblass  die sich auf die Legitimität und prinzipielle Leis- tungsfähigkeit der abstrakten Systeme an sich be- ziehen. Vertrauen in abstrakte Systeme setzt nicht immer zwingend Begegnungen von ExpertInnen (VertreterInnen der Institutionen) und Laien vor- aus, doch in der Mehrzahl der Fälle, so Giddens (1995, 107), kommen sie dennoch zustande. Diese Begegnungen bezeichnet er als access points (Zu- gangspunkte) abstrakter Systeme und er schreibt ihnen eine entscheidende Funktion für die Her- ausbildung von Vertrauen zu. Access points bilden den Bereich, in dem facework und faceless commitments miteinander in Berüh- rung kommen. Sie stellen die Schnittstellen dar, an denen Vertrauen gewahrt oder aufgebaut werden kann. Hier treffen Einzelpersonen ohne Fach- kenntnisse (AdressatInnen der Sozialen Arbeit) und die VertreterInnen abstrakter Systeme (Profes- sionelle) zusammen. Durch diese interpersonellen Interaktionszusammenhänge werden die sozialen Beziehungen zwischen Professionellen und Adres­ satInnen in einem gewissen Sinne personalisiert. Um diese Differenz erfassen zu können, unter- scheidet Giddens zwischen einem generalisierten Vertrauen , das sich unabhängig von konkreten Per- sonen in Form von faceless commitments entwi- ckeln kann, und einem spezifischen Vertrauen , das an den access points durch facework commitments maßgeblich beeinflusst wird. Abstrakte Systeme werden im und durch das Handeln ihrer Vertrete- rInnen produziert und reproduziert und damit zur sozialen Realität. Hierdurch kommt den ExpertIn- nen und ihrem professionellen Handeln an den access points eine zentrale Funktion beim Aufbau von Vertrauen zu. Verschiedene Formen des Vertrauens Mit Bezug auf die bisherigen Ausführungen kann zwischen drei verschiedenen Formen des Vertrau- ens unterschieden werden. Das Systemvertrauen oder generalisierte Vertrauen ist zunächst ein allgemeines Vertrauen, das sich nicht auf einzelne Personen bezieht, sondern auf die ge- nerelle Funktionsfähigkeit und prinzipielle Leis- tungsfähigkeit von Systemen abzielt. Dieses Sys- temvertrauen kann ohne direkten Kontakt mit den VertreterInnen des Systems aufgebaut werden. Wer beispielsweise in die Verbindlichkeit von Gerichten und in die Kontinuität der Gültigkeit der Rechts- normen und Gesetze vertraut, setzt im Grunde vo- raus, dass das Rechtssystem funktioniert und setzt sein Vertrauen nicht in bekannte Personen wie ein- zelne Staatsanwälte / Staatsanwältinnen und Rich- terInnen, sondern in das Funktionieren des Sys- tems und dessen gesellschaftlich anerkannte Sanktionsmöglichkeiten. Mit der Übertragung des Gewaltmonopols an das Rechtssystem verzichtet eine geschädigte Person auf eine eigenständige Ver- folgung der TäterInnen in der Erwartung, dass sie für das erlittene Unrecht entschädigt wird bzw. dass die TäterInnen bestraft werden. Da die gesellschaftlichen Systeme jedoch stets von Personen repräsentiert werden, existiert neben die- ser Form des Vertrauens ein weiteres Vertrauen, das spezifische Vertrauen , das den Vertretern /Vertrete- rinnen der Institutionen entgegengebracht wird. Es beruht auf den Glauben an das Wissen, Können und die fachlich kompetenten Handlungsweisen der VertreterInnen des Systems. Diese Form des Vertrauens ist zwar an konkrete Personen und de- ren spezifisches Handeln gebunden, gleichwohl bezieht es sich nicht in erster Linie auf die indivi- duellen und persönlichen Eigenschaften der Perso- nen, sondern auf deren fachliche Kompetenzen und Handlungsmuster und somit auf deren Funk- tion als (Berufs-)RollenträgerIn und VertreterIn des Systems. Rolle wird dabei verstanden als die Gesamtheit der normativen Erwartungen, die sich an die Personen als VertreterInnen der Experten- systeme richten. Von einem Rollenträger bzw. einer Rollenträgerin kann folglich erwartet werden, wie er / sie in konkreten Situationen handelt. Dies bie- tet Sicherheit und Verlässlichkeit. Rollen sind nach dem Verständnis interaktionistischer Ansätze je- doch nicht starre Verhaltenserwartungen, vielmehr unterliegen sie Interpretationen und Deutungen, d. h. der / die RollenträgerIn verfügt immer über Spielräume und Ausgestaltungsmöglichkeiten der Rolle (z. B. Krappmann 2007). In dieser Hinsicht richtet sich das spezifische Vertrauen auf den jewei- ligen Rollenträger bzw. die jeweilige Rollenträge- rin, die die Rolle in einer spezifischen und indivi- duellen Art und Weise ausgestaltet. Darüber hinaus gibt es schließlich eine dritte Form des Vertrauens, und zwar das persönliche Vertrauen oder Personenvertrauen , welches auf gemeinsamer Anwesenheit, Intimität und Gegenseitigkeit be-

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