Handbuch 5. Auflage

Vertrauen 1829 ruht. Dieses Vertrauen bezieht sich im Gegensatz zu dem spezifischen Vertrauen ausschließlich auf persönliche Eigenschaften und individuelle Verhal- tensweisen von Personen und entwickelt sich in sozialen Zusammenhängen mit wechselseitiger Ab- hängigkeit und relativ dauerhaften Beziehungen. In solchen Zusammenhängen „(…) herrscht das Gesetz des Wiedersehens.“ (Luhmann 2000, 46). Wichtigste Voraussetzung für die Vergabe von per- sönlichem Vertrauen ist, „dass menschliches Han- deln überhaupt als persönlich bedingtes Handeln sichtbar wird“ (51). Die Relevanz dieser Form des Vertrauens für die Soziale Arbeit wird aktuell kon- trovers diskutiert. Während die eine Position (Wagenblass 2004) das persönliche Vertrauen als nicht bedeutsam für die Beziehung zwischen Professionellen und Andreas­ satInnen ansieht, da es sich dabei nicht um private und intime, sondern um öffentliche und institutio- nalisierte Beziehungen handelt, geht die andere Po- sition (insbesondere die ForscherInnengruppe des DFG-Netzwerkes Bildungsvertrauen) davon aus, dass sowohl von diffusen (personalen) als auch spezi- fischen Anteilen von Vertrauen in einer Sozialbezie- hung auszugehen sei, d. h. neben dem institutionel- len Rahmen fließen auch personelle Dispositionen und Verhaltensmodi in den Prozess der Vertrauens- bildung ein (Tiefel 2012, 18). „Der Klientel gegen- über Wertschätzung zeigen und Autonomie einfor- dern generiert aber eher eine Form personalen Vertrauens, das – so ist anzunehmen – nicht nur ein- seitig in die Adressat /innen investiert werden kann, sondern von diesen erwidert wird“ (29). Das Besondere in der Sozialen Arbeit ist, dass das berufliche Handeln eines Sozialarbeiters bzw. einer Sozialarbeiterin nicht ausschließlich standardisier- tes Rollenhandeln sein kann. Individuelle Einstel- lungen, Vorerfahrungen, Vorlieben und situative Befindlichkeiten fließen in die Gestaltung der Rolle des Sozialarbeiters bzw. der Sozialarbeiterin stets mit ein (Schäfter 2010, 50), d. h. die „Person“ des Sozialarbeiters bzw. der Sozialarbeiterin wird in der Interaktion sichtbar. Böhnisch (2008, 303 f.) hat diese Gleichzeitigkeit von Rolle und Person in An- lehnung an Nohl gefasst in der Unterscheidung von Sozialarbeiterrolle und Sozialarbeitersein (314): „Während sich der Rollenbegriff auf die verallgemeiner- baren professionellen Funktionen bezieht, welche Gesetz, Beruf und Fachlichkeit vorschreiben, meint das Sozialar- beitersein die Gegenseitigkeit von Betroffenheit, Berührt- sein und Aufgefordertsein in der sinnlich-emotionalen Beziehung, welche sich im Hilfeprozess entwickelt“. Dennoch verhalten sich die SozialarbeiterInnen nicht wie „normale Interaktionspartner“, weil in einem professionellen Zusammenhang eine Bezie- hung immer mit einem bestimmten Ziel eingegan- gen wird (Wolff 1981 zitiert in Schäfter 2010, 50 f.). Zudem zielt die Intervention darauf ab, dass sich die SozialarbeiterInnen überflüssig machen und die AdressatInnen soweit gestärkt werden, dass sie selbstständig ihr Leben gestalten können. Mit Giesecke (1997) können professionelle Bezie- hungen in der Sozialen Arbeit im Gegensatz zu pri- vaten Beziehungen folgendermaßen charakterisiert werden: sie sind zeitlich begrenzt, ■ ■ aus der theoretisch offenen Anzahl von AdressatIn- ■ ■ nen folgt, dass sie eine gewisse emotionale Dis- tanz aufweisen müssen, sie zeichnen sich durch Fachkenntnis aus, also den ■ ■ Rückgriff auf bestimmte Methoden und Techniken, und schließlich verfolgen pädagogische Beziehungen ■ ■ einen spezifischen Zweck und sind dahingehend ausgerichtet, sich sukzessive aufzulösen (Böhle et al. 2012, 187 f.) Die beruflichen Beziehungen und privaten Bezie- hungen sind folglich analytisch voneinander abzu- grenzen, denn die Beziehungen sind anders struk- turiert, sowohl was die Dauer und die Ziele als auch die emotionale Intensität angeht. Um dieses Spannungsfeld von Vertrauen in Rolle und Person angemessen beschreiben zu können, bedarf es m. E. einer weiteren Ausdifferenzierung des Vertrauensbegriffs. Die Gleichsetzung von per- sonalem Vertrauen in beruflichen und privaten Be- ziehungen wird der Komplexität des Vertrauens an dieser Stelle nicht gerecht. Denkbar wäre eine Un- terscheidung von spezifischem Vertrauen in die Rolle (professionelle Kompetenzen) und Person (personale Kompetenzen und Eigenschaften). Insgesamt wird hierbei deutlich, dass der Vertrau- ensbegriff – insbesondere für die Relevanz von per- sonalem Vertrauen – noch nicht hinreichend für die Soziale Arbeit entwickelt ist und weiterer Syste- matisierungen bedarf.

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