Handbuch 5. Auflage
Wissenschaftstheorie 1859 theoretische Diskurs der sozialpädagogischen Wis- senschaftler den bereits mehr oder weniger verwis- senschaftlichten Erfahrungen von Professionel- len / Praktikern nähergekommen. Der Diskurs hat darüber hinaus nach einer aus damaliger Sicht op- timistischen Abkehr vom „geisteswissenschaftli- chen Erbe“ und in der Folge trotz aller „Versozial- wissenschaftlichung“ und „Therapeutisierung“ eine erziehungswissenschaftliche Orientierung gewon- nen bzw. ein Stück weit kritisch eine geisteswissen- schaftlich-pädagogische Perspektive rekonstruiert (Dewe/Scherr 1990). Zeitgleich mit der sogenann- ten Wende zum Alltag ging seit Ende der 1970er Jahre der Versuch der Ausdifferenzierung einer eige- nen sozialpolitisch inspirierten Diskussion im Kon- text von Sozialarbeit/Sozialpädagogik einher (Mül- ler et al. 1981; zur Grundlegung einer Theorie alltagsorientierter Sozialpädagogik Thiersch 1986). Auch die Traditionslinie einer fürsorgewissenschaft- lichen Orientierung (Scherpner 1962) wurde in der Folge wiederentdeckt. Im Rahmen der Alltagsorien- tierung fand sozialpädagogisches Handeln wieder eine eigenständige Begründung und blieb somit zu- gleich auf die Gesellschaft bezogen. Mithin ist eine heterogene, widersprüchliche Verknüpfung von Diskussionslinien zu beobachten, die etwa gegen Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre weitgehend getrennt oder zumindest auseinander- gebrochen waren (etwa Rössner 1977; Mollenhauer 1989). Für die gegenwärtige Situation an der „Theoriefront“ trifft eine Lagebeurteilung wohl zu, wie sie Dräger (2000) in Hinblick auf die gesamte erziehungswissenschaftliche Disziplin gegeben hat, wenn er von „Stagflation der Theorie durch Detail- perfektionierung“ spricht. Ob dieser Befund, wie Winkler (1990) vermutet, zwangsläufig zu einem „Scheitern der Sozialpädagogik an ihrer Theorie“ führen muss, bleibt wissenschaftstheoretisch zu prüfen. Ebenso gilt es, dem Fachdiskurs häufiger unterlegte Vorstellung zu hinterfragen, die sozial- pädagogische Disziplinbildung könne lediglich unter der Maxime des unmittelbaren Nutzens für die jeweilige Praxis sinnvoll betrieben werden. Der Nutzen wissenschaftlicher Theorie für die Praxis kann aber nicht darin gesehen werden, dass sie Aussagen über die situative Angemessenheit von beruflichem Handeln macht. Derartige Erwartun- gen müssen Forschung und Theorie enttäuschen. Vielmehr sagen wissenschaftliche Theorien etwas aus über die möglichen Invarianzen und Teildyna- miken des Handelns. Verkannt wird allzu häufig, dass das wissenschaftliche Wissen seine eigene Pra- xisrelevanz und Bedeutsamkeit gar nicht in der Hand hat. Diesen Sachverhalt zu übersehen, führt zu einem gravierenden Kategorienfehler hinsicht- lich des Verhältnisses von Profession und Disziplin. Erst die Aufhebung der Differenz zwischen Wissen und Können, also zwischen dem von Praxisbezug, von Handlungs- und Entscheidungszwang entlas- teten Theoretisieren und Forschen einerseits und dem stets situationsbezogenen, fallorientierten und unter hohem Handlungs- und Entscheidungs- druck stehenden professionellen Tun andererseits hat zur Konsequenz, der Sozialpädagogik (als wis- senschaftlicher Disziplin) die Verpflichtung aufzu- erlegen, stets praxisnahes, anwendbares Wissen zu produzieren. In der Folge wird die Wissenschaft nicht selten noch für die „richtige“ Verwendung ihrer Erkenntnisse verantwortlich gemacht. Das prinzipiell rekonstruktive Erkenntnismodell der Erziehungs- und Sozialwissenschaften kann aber neben der seitens ihrer Kritiker von den Wirkun- gen als zu dürftig angesehenen „Funktion, nach- träglich zu erklären was passiert ist“, die häufig er- sehnte Funktion der „Handlungsanleitung der Praktiker“ wohl nur um den Preis sozialtechnologi- scher Praxisbevormundung für sich beanspruchen. So zeigt sich bei genauer Betrachtung, dass derar- tige auf den ersten Blick „praktikerfreundliche“ Positionen – ob in der Variante der „Praxisfor- schung“ oder der „Theorie in Praxisnähe“ – die permanent bemüht sind, den professionell Han- delnden vor den Produkten der „blutleeren“ Theo- retiker gleichsam anwaltschaftlich in Schutz zu nehmen – tatsächlich die Berufspraktiker gering schätzen. Ihnen wird nämlich keineswegs zuge- traut, mit den „Provokationen“ der Wissenschaft fertig zu werden, geschweige denn, dass man ihnen einen professionell mitunter hochselektiven Um- gang mit dem angebotenen Theoriewissen sowie eigene Nutzen-Vorstellungen, situative Adaptions- fähigkeiten etc. zutrauen würde. Diesen Positionen geht es nicht (nur) um „analytischen Durchblick“, sondern man möchte den professionell Handeln- den im Berufsfeld noch eine Quasi-Gebrauchsan- weisung für das jeweilige Wissenschaftswissen ver- pflichtend beilegen – undGnade dem theoretischen Wissensangebot, welches diese Möglichkeit nicht unmittelbar hergibt. Bestritten wird von derartigen Positionen folglich vehement, dass die disziplinäre
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