Handbuch 5. Auflage
Wissenschaftstheorie 1863 sierung der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, ausgehend von einer Analyse der Strukturbedingungen (grund- legend hierzu: Stichweh 1994) und vor allen Dingen im Rahmen der Frage nach der Wissensbasis und der differenten Wissensformen thematisiert. Diese hier angelegte Dialektik von Disziplin und Professi- onsaufgaben ist sicherlich von zentraler Bedeutung. Für jede Profession ist die Definition ihres Kom- petenzbereiches eine Voraussetzung, um Strategien und Aktivitäten ihrer Selbstorganisation begründen und planen zu können. Die Frage nach dem Kom- petenzbereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik als Disziplin muss sich demgegenüber zuallererst auf denwissenschaftlichen Standort der Sozialarbeit/So- zialpädagogik beziehen, wie schwer das angesichts der allenthalben konstatierten „disziplinären Heimatlosigkeit der Sozialpädagogik“ (Hau- pert/Kraimer 1991) auch sein mag. Die Situation der Sozialpädagogik ist zunächst auf die Erforder- nisse einer akademischen Disziplin hin zu unter- suchen (Niemeyer 1980; Kriz et al. 1990). Als solche orientiert sie sich an den Normen kognitiver Ratio- nalität. Schon hier lässt sich allerdings feststellen, dass von ihrer historischen Entwicklung her die So- zialpädagogik keine rein akademische Wissenschaft war, sondern sich anfänglich eher in die Richtung einer professionalisierten Reflexionswissenschaft entwickelte (etwa Rauschenbach 1991; Lange-Appel 1993). Ob daraus der Schluss zu ziehen ist, die Sozi- alarbeit/Sozialpädagogik sei „eine akademische Dis- ziplin ohne Vorbild“ (Lange-Appel 1993) bleibt fraglich. In dem Sinne, wie sie sich ihre Relevanz- kriterien extern vorgeben lässt, verhält sie sich gewiss nicht im Sinne einer akademischen Disziplin. Das Orientieren an externen Maßstäben ist einer rein wissenschaftlichen Disziplin typischerweise unbe- kannt (vgl. Luhmann 1990; Stichweh 1994). Von Strukturmerkmalen einer – wenn auch nur in ersten Ansätzen – professionalisierten Reflexionswissen- schaft unterschieden ist freilich auch der Typus der Profession, der auf verschiedene Weise Bedeutung für soziales Handeln hat: Er kann über die Wahr- nehmung sozialisatorischer, situationsdeutender oder „klinischer Funktionen“ (Schütze 1985) wirk- sam werden. Während sozialisatorische und situati- onsdeutende Komponenten sozialpädagogischer Praxis an dieser Stelle nicht gesondert behandelt werden brauchen, verlangt die Verwendung des Be- griffs „klinisch“ im Zusammenhang der Sozial- arbeit/Sozialpädagogik einige Erläuterungen (auch Dewe 1985; 1997). Programmatisch ist damit das nicht unproblematische Modell einer handlungs- bzw. vorgängig berufsfeldbezogenen Sozialwissen- schaft entworfen, die sich nicht nur diagnostizierend und interpretierend, sondern auch intervenierend d.h. praktisch folgenreich verhält (Lange-Appel 1993; Gildemeister 1993). Hier müsste gefragt wer- den, ob die Innovationssemantik der disziplinären Sozialpädagogik auf evaluierbare sozialpädagogische Handlungsgelegenheiten übersetzbar und anschließ- bar ist, die sich auf der Interaktions- und Organisa- tionsebene ergeben. Auf der Ebene des Wissen- schaftssystems kann der unterschiedliche Sach-, Zeit- und Sozialbezug des dort verankerten Ausbil- dungs- und Forschungsauftrags anhand der jeweili- gen Berufsbildkonstruktion nachgezeigt werden. Es wird hier deutlich, dass die institutionelle Dynamik von Ausbildungsstrukturen nicht den Referenzen folgt, die die Theorieproduktionen bestimmen bzw. der Referenz der Bereitstellung ausbildungsverwert- barer Theorieressourcen. Somit steht die klinische Funktion von Sozial- arbeit / Sozialpädagogik immer dann in Rede, wenn sich ihre Tätigkeit nicht auf wissenschaftliche For- schung und interne Beratung, auf die Rekrutierung des fachinternen wissenschaftlichen Nachwuchses oder auf die Erstellung von Expertisen, Begrün- dungszusammenhängen etc. zur Vorbereitung von Entscheidungen extern beschränkt, sondern auch Entscheidungen direkt präjudiziert (Oevermann 1999). Als eine derartige Fachwissenschaft muss sich, wissenschaftstheoretisch betrachtet, die Sozi- alarbeit / Sozialpädagogik – jenseits ihrer berufs- praktischen Professionalisierung (Schütze 1992; Klatetzki 1994, Becker-Lenz 2009) – gegenüber „Nachbardisziplinen“ abgrenzen. Das Gelingen dieser Grenzziehung bemisst sich typischerweise nach dem Stand der Theoriebildung, der Wahl ei- nes hinreichend homogenen Gegenstandsbereichs und der vorwiegend Relevanz beanspruchenden Methoden. Von den noch nicht geklärten Voraus- setzungen und den Bedingungen der Möglichkeit einer derartigen „Grenzziehung“ handeln nicht zu- letzt die sich häufenden Beiträge zum Thema „Wissenschaft der sozialen Arbeit“, „Sozialarbeits- wissenschaft“, „Sozialpädagogik als Disziplin“ etc. (Merten 1997; Riegler et al. 2009).
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