Handbuch 5. Auflage

1864 Dewe · H.-U. Otto  Wissenschaftstheoretische Entwicklungsperspektiven Insgesamt betrachtet kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Sozialarbeit/Sozialpädagogik als Disziplin bereits hinreichend etabliert ist. Damit ist auch die erste Voraussetzung zu ihrer autonomen Institutionalisierung noch nicht erfüllt (Lepenies’ Analyse der „sozialen Identität“ einer Disziplin: 1981). Die Institutionalisierung von Wissenschaft im sozialen System ganz allgemein betrachtet ver- langt im Prinzip längerfristig eine funktionale Spezi- fizierung ihrer obersten Norm, der kognitiven Ra- tionalität, auf Relevanzkriterien differenzierter Bereiche sozialen Handelns. Als Forschung und Lehre erfüllt zunächst jede Wissenschaft die Funk- tion des Lernens (Stichweh 1992) und steht damit in Austauschbeziehungen zum kognitiven Subsys- tem des kulturellen Systems, aber noch nicht in Be- ziehung zu benachbarten Subsystemen im sozialen System. Bezüge zu diesem werden der Tendenz nach durch die Ausdifferenzierung sozialisatorischer und sinndeutender Funktionen der professionellen Sozi- alarbeit/Sozialpädagogik und durch ihre Wirksam- keit auf handlungspraktische Kompetenzen im All- gemeinen hergestellt. Beschränken sich Disziplinen hingegen auf ihre Forschungs- und Ausbildungs- funktion, kann man sie als rein akademische Spezia- lität bezeichnen. Überall dort hingegen, wo sie sta- bile Austausch- und Betreuungsbeziehungen von Wissenschaft zu benachbarten sozialen Subsystemen entfaltet haben, lässt sich üblicherweise von Hand- lungssystemen der Professionen sprechen (Le- Croy/Ashford 1993). Im Zusammenhang einer Betrachtung der Sozialarbeit/Sozialpädagogik als Profession geht es um die Frage, inwieweit die Sozi- alarbeit/Sozialpädagogik die Funktion hat, über „klinische“ Orientierungsweisen (Dewe 1997) und Praxisformen gesellschaftlich relevant tätig zu wer- den. Zu prüfen wären dann jene Formen sozialpäd­ agogischer Praxis, deren Folgen sich manifest auf Systeme sozialen Handelns auswirken. In diesem Zusammenhang wenden sich die Auseinanderset- zungen dem Zustand der Sozialarbeit /Sozialpäd­ agogik als einer typischerweise fachwissenschaftlich in ihrer kognitiven Identität noch nicht genügend entwickelten Disziplin zu (Mollenhauer 1989). Es gilt in diesemZusammenhang, die folgenden Fragen systematisch zu bearbeiten: Hat die Sozialarbeit/So- zialpädagogik überhaupt Voraussetzungen, die ihr manifestes Eingreifen in soziale Prozesse ermögli- chen, und wenn dies der Fall wäre: Sind diese zu rechtfertigen? Verfügt sie über Fertigkeiten theoreti- scher, methodologischer oder sonstiger Art, die als disziplinäre Wissensbasis für eine derartige Leis- tungsfähigkeit notwendig sind? Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass in dem Moment, in dem die disziplinäre Sozialarbeit/Sozialpädagogik be- ansprucht, über die Definition von Zwecken und den Einsatz von Mitteln zu entscheiden, sie sich in Bereiche politischen Handelns begibt. Auf der Basis der entwickelten wissenschaftstheoretischen Per- spektive bleibt an dieser Stelle festzuhalten: Für die Ausdifferenzierung der Sozialarbeit / Sozialpädago- gik als Profession ergeben sich also Zusatzbedin- gungen gegenüber den allgemeinen Aufgaben von Professionen wie auch von wissenschaftlichen Dis- ziplinen. Die moderne Sozialarbeit / Sozialpädago- gik ist in Ansätzen sowohl Profession als auch eine wissenschaftliche Disziplin. Letzteres ist im Rahmen dieser Betrachtung von entscheidender Bedeutung. Als Disziplin ist sie zunächst einmal ein System kul- tureller Normen. In dieser Richtung kann ihr Be- stand nicht über partikulare Austauschbeziehungen gewährleistet werden. Die Adressaten von Diszipli- nen müssen vielmehr Instanzen sein, deren Funk- tion wesentlich in der Aufrechterhaltung kultureller Normen besteht. Dieser Aspekt muss von der dis- ziplinären Sozialarbeit/Sozialpädagogik in ihre ei- gene interne Struktur und ihre Außenbeziehungen aufgenommen werden (Wittkin/Gottschalk 1988). Von daher ist zu erwarten, dass die Ausdifferenzie- rung der Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Vergleich zu den Mustern von klassischen Disziplinen entwe- der modifizierte oder zusätzliche Elemente aufweist. Die im Weiteren zu prüfende Frage ist hier, ob wis- senschaftstheoretisch betrachtet die bisherige Theo- riediskussion diese Elemente benannt hat. Bei dem Versuch, sich einen Überblick über die verschiede- nen grundlagentheoretischen Quellen und Strö- mungen im Zusammenhang mit der Diskussion in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu verschaffen, steht man – wie exemplarisch gezeigt – erwarteter- maßen vor einer Flut von Abhandlungen und Un- tersuchungen mit Referenzen auf die verschiedens- tenWissenschaftsbereiche. Die gängige Kritik an der Sozialarbeit/Sozialpädagogik rekurriert hier auf den Zusammenhang, der darin besteht, dass sie sich als Wissenschaft, traditionellerweise reduktionistisch als „Wissenschaft von und für die Praxis“ verstanden

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