Handbuch 5. Auflage

Wohnungslosigkeit 1879 damals propagierten Randgruppenstrategie zu ers- ten deutlichen Veränderungen in der Hilfe, wobei der Zusammenhang mit Armut und Arbeitslosig- keit auch empirisch nachgewiesen wurde (Preusser 1976; GEWOS 1976). Für den Bereich der Nicht- sesshaftenhilfe hat diese Entwicklung erst Ende der 1970er Jahre eingesetzt, ausgelöst durch wissen- schaftliche Untersuchungen und Bemühungen von Fachverbänden zur Innovation der damals über- wiegend stationären Hilfeeinrichtungen. Zuvor war die Nichtsesshaftenhilfe ein weitgehend abge- schottetes Ausgrenzungssystem, das schon von der Ausstattung her keine wirklichen Hilfen anbieten konnte und letztlich nur einen „mobilen Hospita- lismus“ (Holtmannspötter 1982) erzeugte (Ro- senke 2004). Was den Umfang von Wohnungslosigkeit angeht, ist man auch heute noch auf Schätzungen und Spekulationen angewiesen, da es bisher keine Wohnungsnotfallstatistik gibt. Im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2008 (Bundesminister für Arbeit und Soziales 2008, 157 f.) heißt es: „Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) ist die Anzahl der Woh- nungslosen seit 1998 deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Wohnungslosen ist von 530.000 Personen im Jahr 1998 auf 254.000 Personen im Jahr 2006 gesunken (ohne wohnungslose Aussiedler) und hat sich damit etwa halbiert. Davon waren ca. 132.000 alleinstehende Woh- nungslose und ca. 122.000 Personen in Mehrpersonen- haushalten. Rund 18.000 Personen leben dieser Schät- zung zufolge ohne Unterkunft ‚auf der Straße‘.“ Mit der Qualifizierung der Hilfen und ersten em- pirischen Untersuchungen (Koch 1984; Specht 1985) sind auch verschiedene „neue“ Probleme deutlich geworden. So sind im Bereich der Ob- dachlosenhilfe Fragen der Bausubstanz von Unter- künften, Möglichkeiten der Selbsthilfe über Ar- beitsprojekte und Fragen des Mietstatus in den Blick gekommen, die jahrelang durch die Konzen- tration auf die Persönlichkeitsprobleme verdeckt waren. In der Wohnungslosenhilfe hat sich beson- ders mit Etablierung der ambulanten Beratungs- stellen gezeigt, dass weiblicheWohnungsnot stärker vorhanden ist und offenbar zunimmt, dass es nach wie vor eklatante Differenzen zwischen Rechts- norm und Praxis im Bereich der Grundsicherung für wohnungslose Menschen gibt und dass der Zu- gang zu vielen Leistungen und Angeboten für Bür- gerInnen ohne Wohnung aufgrund ihrer Lebens- lage unmöglich ist (z. B. Gesundheitsversorgung). Im Zusammenhang mit der Verfassungsdiskussion Anfang der 1990er Jahre wurde das „Recht auf Wohnung“ thematisiert. Bis auf einzelne Landes- verfassungen (z. B. Brandenburg) hat dieses Recht aber keinen Eingang in Gesetze gefunden. Theoretische Ansätze So wie sich in der Begriffsdebatte eine Auseinan- dersetzung zwischen den Polen individueller Defi- zitzuschreibung und gesellschaftlicher Struktur- analyse finden lässt, kann man die in der Wohnungslosenhilfe zu findenden theoretischen Ansätze ebenfalls weitgehend dieser Bandbreite zuordnen. Neben den allgegenwärtigen pragmati- schen Alltagsansätzen, die in der Regel die Struktu- ren von Institutionen und die in diesen Institu­ tionen sich zeigenden Verhaltensweisen zum Erklärungsmuster des Problems nahmen, lassen sich am Ende des 19. Jahrhunderts besonders psy- chiatrisch orientierte Studien finden, die eine Per- sönlichkeitsstörung als Ursache vermuteten. Daran haben bis etwa 1970 viele Forschungsansätze (sowie auch die Rechtsprechung und die Praxis der meis- ten Behörden) angeknüpft, ohne dass jedoch der Nachweis einer „nichtsesshaften“ Persönlichkeit geführt werden konnte. Besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist die nahtlose Einbin- dung von rassenhygienischen Überlegungen aus der Nazizeit in manche dieser Forschungsansätze. In den 1970er Jahren hat sich verbunden mit der Orientierung an therapeutischen Arbeitsmustern eine stark psychologisch orientierte Richtung etab- liert, die zunächst ebenfalls das Individuum in den Mittelpunkt stellte. Besonders die Arbeiten des In- novationsprojekts Nichtsesshaftenhilfe in Tübin- gen im Rahmen des ersten EU-Modellprojekts zur Bekämpfung der Armut haben durch eine Ver- knüpfung mit sozialpsychologischen Ansätzen die Neuorientierung des Hilfesystems wie auch der Forschung stark beeinflusst. Hier sind besonders die stärkere Beachtung der Rechtsnormen sowie die Auswirkungen von Ausgrenzungsprozessen am Arbeits- und Wohnungsmarkt zu nennen. Unter Bezug auf die Theorien von Rawls und Kohlberg

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