Handbuch 5. Auflage

1888 Kessl  tion der bürgerlichen Gesellschaft fußt auf der An- nahme, jeder Einzelne handle zuerst im ureigenen Interesse, sei sich selbst Zweck. Allerdings ist Ei- geninteresse in Hegels Vorstellung nur in Verflech- tung mit den Eigeninteressen aller anderen Gesell- schaftsmitgliedervorstellbar.DenndieBesonderheit für sich zerstöre sich selbst, der Mensch würde maßlos, so Hegel weiter. Dementsprechend wendet Hegel gegenüber den englischen frühliberalen Theoretikern ein: „Wenn der Staat mit der bürger- lichen Gesellschaft verwechselt und seine Bestim- mung in die Sicherheit und den Schutz des Eigen- tums und der persönlichen Freiheit gesetzt wird, so ist das Interesse der Einzelnen als solcher der letzte Zweck, zu welchem sie vereinigt sind.“ (§ 258; Hervorheb. im Orig.) Eine Harmonisierung dieser destruktiven Besonderheiten sei nur durch den Staat möglich, im Übergang des Besonderen in das Allgemeine also (§185, §186, §257). „Die Ver- einigung als solche ist selbst der wahrhafte Inhalt und Zweck, und die Bestimmung der Individuen ist ein allgemeines Leben zu führen.“ (§ 258; Her- vorheb. im Orig.). Ausgehend von der Annahme der Materialität his- torischer Vergesellschaftungsrealität rekonstruiert Marx in den Produktionsverhältnissen die Basis des politischen, rechtlichen, religiösen und künst- lerischen Entwicklungszusammenhangs der Gesell- schaft. Er weist darauf hin, dass „Rechtsverhältnisse wie Staatsformen“ weder aus sich selbst zu begrei- fen sind, „noch aus der sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln, deren Gesamtheit Hegel (…) unter dem Namen ‚bürgerliche Gesellschaft‘ zusammenfaßt, daß aber die Anatomie der bürgerlichen Gesell- schaft in der politischen Ökonomie zu suchen sei“ (Marx / Engels 1961, 8). Die bürgerliche Gesell- schaft ist für Marx als das System der Ungleichheit und Unfreiheit identifiziert, der Citoyen immer auch Bourgeois. Im Gegensatz zur Hegelschen Konzeption der Auflösung der bürgerlichen Gesell- schaft im Allgemeinen des Staates, fordert Marx die Überwindung des Staates und damit der beste- henden bürgerlich-kapitalistischen Verhältnisse im Verlauf einer sozialistischen Revolution. Eine iso- lierte politische Sphäre wäre damit zerschlagen, die Trennung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft mit Entstehung der sozialistischen Gesellschaft überwunden. Gramsci setzt mit seiner neo-marxistischen Inter- pretation der zivilen Gesellschaft (Società Civile) wieder am Hegelschen Verständnis der bürgerlichen Gesellschaft an. Nicht das System der Bedürfnisse als Basis rückt in den Untersuchungsmittelpunkt, sondern die Institutionen, innerhalb derer die Re- gelung der Bedürfnisse ausgehandelt werden. Gramsci entwickelt im Unterschied zu Marx die Zivilgesellschaft als Teil des Überbaus, wo sie der politischen Gesellschaft, dem Staat im engeren Sinne, gegenübergestellt ist. Società Civile und So- cietà Politica bezeichnen in Gramscis (1991) Kon- zeption die beiden Elemente des erweiterten Staates. In der Società Civile, dem Bereich des Konsenses, muss sich die herrschende Klasse ihrer Hegemonie versichern. Nur wenn dieser zugunsten der herr- schenden Klasse entschieden werden kann, kann diese die politische Herrschaft und damit die Società Politica als Bereich des Zwanges bestimmen. Der hegemoniale Block als Zusammenspiel beider dient der Analyse der bürgerlich-kapitalistischen Gesell- schaft, weist aber der Zivilgesellschaft die Rolle der Grundlegung des Staates im engeren Sinne zu, und verweist auf die moderne Regierungsform der „Füh- rung der Regierten“ (Demirović 1991, 43). Im Sinne marxistischer Revolutionshoffnung, der Gramsci immer verhaftet bleibt, versucht auch er einen Weg in eine klassenfreie Vergesellschaftungs- realität zu beschreiben. Diese erfordert seines Er- achtens die Auflösung des Staates durch zwei auf- einanderfolgende Schritte: erstens die Überwindung der Überbaustruktur und zweitens die Verschmel- zung der beiden bis dahin in einem wechselseitigen Verhältnis existierenden Pole der politischen und zivilen Gesellschaft in der Zivilgesellschaft. Gramsci liefert mit seinem kategorialen Terminus der Zivil- gesellschaft – angesiedelt neben Staat und „ober- halb“ von Ökonomie – einen entscheidenden Bei- trag zur Analyse moderner kapitalistischer Gesellschaften, der v.a. die politik-ökonomische Dimension systematisch berücksichtigt. Tocqueville nimmt die Lockesche Konzeption der politischen Selbstorganisation einer Political So- ciety in seinen Betrachtungen der demokratischen Republik Amerikas wieder auf (Tocqueville 1835 / 1987). Despotismus wie extremer Indivi- dualismus als immanente Tendenzen und gleich- zeitig Gefahren demokratischer Gesellschaften gelte es durch die Einbindung der einzelnen Bürger in lokale und regionale Aufgaben zu verhindern.

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