Handbuch 5. Auflage

Zivilgesellschaft 1891 individuelle Nachfragemacht einzelner Akteure (an- geblich) zu stärken (…), dürfte eine Stärkung sozia- litärer Teilhabemacht die Handlungs- und Erfah- rungsdomänen der Betroffenen eher erweitern“ (Kunstreich 2001, 128; Hervor. im Orig.). Aktiviert werden sollen demnach also die bereits vorliegenden „transversalen Muster von Lebensbewältigung“, die die unterschiedlichen Gesellschaftsmitglieder immer schon realisierten (Kunstreich 1997, 24). Die weithin geteilte Einigkeit, die mit den Ein- gangszitaten illustriert wurde, findet sich also auch innerhalb der sozialpädagogischen Debatten wie- der. Auch hier herrscht grundsätzliche Einigkeit über die Relevanz und Notwendigkeit einer Akti- vierung zivilgesellschaftlichen Engagements. Aller- dings liegen den hier nur exemplarisch illustrierten Plädoyers deutlich unterschiedliche Zeitdiagnosen und damit verbundene Funktionserfordernisse zu- grunde: Sie sehen im zivilgesellschaftlichen Enga- gement entweder eine erforderliche Substitutions- kraft angesichts von zunehmenden Defiziten des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements, einen Demo- kratisierungsmotor angesichts von Legitimations- und Beteiligungsdefiziten oder eine Gegenmacht zu der deutlich verschärften Kapitalisierung heuti- ger Gesellschaften im Rahmen der Durchsetzung neo-liberaler Regime. Die Rede vom zivilgesell- schaftlichen Engagement und dessen notwendiger Aktivierung ist demnach keineswegs eine politisch unverdächtige Rede, obwohl sie begrifflich, das zeigen auch viele der dargestellten Beispiele, häufig nur wenig differenzierungsstark ist. Aber auch von generell fehlenden Begriffsexplikationen kann nur bedingt die Rede sein. Zwar ließe sich mit Bezug auf die sozialpädagogischen Auseinandersetzungen berechtigterweise einwenden, hier fehle es allzu oft an begrifflichen Explikationen. Dennoch lässt sich durch einen analytischen Rückgriff auf die klassi- sche Zivilgesellschaftsdebatte die jeweilige Spre- cherposition und die damit verbundene inhaltliche Begriffsbestimmung rekonstruieren. Die fast all- seits geteilte Einschätzung einer Relevanz zivilge- sellschaftlichen Engagements scheint somit – zu- mindest nicht ausreichend – dadurch erklärbar zu sein, dass man deutlicher die jeweilige Begriffs- bestimmung oder -verwendung markiert. Die Konjunktur von Strategien der Aktivierung zivilgesellschaftlichen Engagements über deutlich differente politische Positionen hinweg, scheint deshalb möglich, weil zumeist der aktuelle politi- sche Kontext nur unzureichend oder nur sehr se- lektiv Berücksichtigung findet. Im Unterschied zum bisherigen wohlfahrtsstaatlichen Arrange- ment, das als institutioneller Ausdruck des Ver- sprechens eines gemeinschaftlichen Schutzes gegen und im Fall menschlicher Notlagen bestimmt wer- den kann (Butterwegge 2005), ist der und die Einzelne im aktuell sich ausbildenden post-wohl- fahrtsstaatlichen Arrangement zunehmend auf par- tikular-private Schutzräume verwiesen, wie im zweiten Teil bereits angedeutet wurde (Kessl 2011). Damit geraten Strategien der Aktivierung zivilge- sellschaftlichen Engagements allerdings in einen Kontext, in dem Zivilgesellschaft – neben der Öko- nomie – als die beiden zentralen Inklusionsräume jenseits des Staates – und damit jenseits der Institu- tionalisierung quasi-universeller Rechts- und Schutzansprüche – präferiert werden (Kessl /Otto 2003). Nur eine systematische Kontextualisierung der Strategien einer Aktivierung von zivilgesell- schaftlichen Engagements kann daher verhindern helfen, dass unreflektiert für ein solches anti-staat- liches und damit anti-universalistisches zivilgesell- schaftliches Engagement argumentiert wird. An- sonsten müssen sich derartige Positionen den Vorwurf gefallen lassen, Prozesse des Abbaus bishe- riger Teilhaberechte mit zu legitimieren – selbst wenn die Autorinnen und Autoren genau das Ge- genteil für sich in Anspruch nehmen. Zum anderen berücksichtigen viele vorliegende Beiträge nicht ausreichend die „dunklen Seiten“ des zivilgesellschaftlichen Engagements. Die vor- liegenden Konzeptionen zur Aktivierung eines zi- vilgesellschaftlichen Engagements weisen an dieser Stelle fast durchgehend eine analytische Blindstelle auf. Die Rede vom zivilgesellschaftlichen Engage- ment und dessen Aktivierung kann aber nur dann angemessen sein, wenn sie sich explizit zu den ab- schließend wenigstens an einigen Punkten ange- deuteten systematischen Einwänden verhält (Klein et al. 2004). Strategien der Aktivierung von zivilgesellschaftli- chem Engagement, innerhalb derer nicht auch das Spannungs- und Korrespondenzverhältnis zu der formal-rechtlichen Frage einer Teilhabesicherung thematisiert wird, was vor allem für manche Kon- zeptionen der ersten ( Individualisierung ) und drit- ten ( Politisierung ) Position festzustellen ist, stehen in der Gefahr, die intersubjektive Loyalitätslogik zivilgesellschaftlicher Assoziationen aus dem Blick

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