Handbuch 5. Auflage
Care – Sorgen als sozialpolitische Aufgabe und als soziale Praxis 253 setzung staatsbürgerlicher Rechte („citizenship“, Marshall 1992) in Verbindung mit ungehinderter persönlicher Entfaltungsmöglichkeit. Auch Frauen haben immer wieder Autonomie eingefordert und verfügen heute in den europäischen Wohlfahrts- staaten uneingeschränkt über politische (z. B. Wahlmöglichkeiten) und zivile Rechte (z. B. Ver- sammlungsfreiheit), aber noch immer nicht über vollständige soziale Rechte (z. B. Sozialversiche- rungsschutz), da diese eng mit männlich kon- notierter, lebenslanger sozialversicherungspflichti- ger Vollzeiterwerbsarbeit und nicht in annähernd gleichem Maße mit weiblich konnotierter familia- ler Arbeit verknüpft sind (Gerhard 2003). Diese Konstruktion macht Frauen, die familial sorgend tätig sind, in besonderer Weise von einem männ- lichen Ernährer oder vom Staat abhängig. Wie sehr Unabhängigkeit und Abhängigkeit De- finitionsfragen sind, hat Nancy Fraser (1994) am Beispiel alleinerziehender Mütter aufgezeigt: Die Tatsache, dass „welfare mothers“ immer auch aktiv Sorgeleistende und nicht nur passive Empfängerin- nen staatlicher Transferleistungen sind, ist im Zuge des Wandels der Beziehung zwischen Staat und Familie zunehmend verloren gegangen. Aus Erzie- henden mit einer Berechtigung zur staatlichen Unterstützung sind marktabhängige Erwerbsfähige geworden, die selbst für ihren Unterhalt sorgen sollen (Korteweg 2006). Damit wird die im kon- servativen Weltbild noch vorhandene Anerken- nung der Leistungen familienarbeitender Frauen gänzlich negiert, ohne mit dieser Kritik zu einem solchen – Geschlechterdifferenzen festschreiben- den – Weltbild zurückkehren zu wollen. Wie wirk- sam unterschiedliche nationale Politiken bezogen auf die Einbindung von Männern in Haus- und Familienarbeit sind, zeigt eine Untersuchung in 20 Ländern. Bisher hat nirgendwo eine auch nur an- nähernd gleiche Aufteilung zwischen den Ge- schlechtern stattgefunden: Männer sind – un- abhängig von ihrem Familienstand – am aktivsten, wenn die nationale Einbindung von Frauen in Er- werbsarbeit hoch ist, elterliche Freistellungen kurz sind und Väter explizit einbeziehen (Hook 2006). Zusammenfassend soll durch die Care-Debatte ein „gegenhegemoniales Demokratiekonzept“ (Sauer 2006, 65) entwickelt werden, in dessen Gerechtig- keitsverständnis Situationen der Abhängigkeit und asymmetrische Handlungsformen ebenso einzube- ziehen sind wie angemessene Formen staatsbürger- licher Repräsentanz von Sorgenden und Umsorg- ten. Angesichts einer wachsenden Zahl Sorgearbeit leistender Migrantinnen gehört dazu auch die Be- rücksichtigung transnationaler Sorgesysteme (Bet- tio et al. 2006). Care als sozialpolitische Aufgabenstellung Etwa seit der Jahrtausendwende wird das traditio- nelle, geschlechtsspezifische Modell des männ- lichen Familienernährers und der Hausfrau zu- nehmend ersetzt durch eine vorgeblich ge schlechtsunspezifische Konstruktion des „adult worker family model“, das von der selbstversor- genden Teilnahme aller Erwachsenen am Arbeits- markt ausgeht (Giullari / Lewis 2005). In diesen Modellwechsel fließen einerseits Forderungen von Frauen nach gleichberechtigter Teilhabe an der Er- werbsarbeit ein und andererseits wird nicht be- rücksichtigt, dass Frauen weiterhin erheblich we- niger verdienen und sie nach wie vor den größten Teil familialer Sorgearbeit übernehmen, sodass neue geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten entstehen. Die zahlreichen familial Sorgenden und Versorgten werden dadurch unsichtbar gemacht und die Bedürfnisse sowohl von Sorgebedürftigen als auch von Sorgenden nach privater Fürsorglich- keit gehen in der Annahme unter, Care sei ins- gesamt kommodifizierbar, d. h. in marktförmige soziale Dienstleistungen transformierbar (Gröning 2005). Zudem entspricht die Realität in den meis- ten EU-Ländern angesichts der schwierigen Ba- lance zwischen Erwerbsarbeit und familialer Ar- beit zumeist einem Anderthalb-Verdiener-Modell, da Frauen sehr häufig in Teilzeit arbeiten (Pfau- Effinger 2005). (Zur besonderen Situation in ehemals sozialistischen Ländern mit dem Modell der Vollerwerbsarbeit für alle – bei gleichzeitiger Überlassung der Familienarbeit an Frauen – siehe Dölling 2003 am Beispiel DDR). Derzeitige Entwicklungspfade mit Bezug auf die gesellschaftliche Organisation des Verhältnisses von Erwerbsarbeit und Sorgetätigkeiten in verschiede- nen Wohlfahrtsstaaten lassen sich analog der gängi- gen lohnarbeitszentrierten Typenbildungen in der vergleichenden Wohlfahrtsforschung (Esping-An- derson 1990) in drei Modelle untergliedern. Deren Gemeinsamkeit besteht darin, dass sowohl die
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