Handbuch 5. Auflage

Demografie 267 (durchschnittliche) Häufigkeit bestimmt werden muss. Analytisch kann dieser zweite Auswertungs- schritt umgangen werden, indem die wiederhol- baren Ereignisse in ihre einzelnen nicht wiederhol- baren Teilereignisse untergliedert werden, wie Erstgeburten, Zweitgeburten oder Erstheiraten. Dies ermöglicht in der Regel letztlich auch eine genauere Analyse spezifischer demografischer Ver- haltensweisen. Für die demografische Forschung benötigt man Kenntnisse über Größe und Struktur von Bevölke- rungen sowie über die demografischen Ereignisse. Darüber hinaus ist ein gewisses Verständnis ma- thematischer und wissenschaftlicher Konzepte notwendig, um die entsprechenden Analysen durchzuführen. Die für die demografische For- schung erforderliche statistische Erfassung großer Bevölkerungseinheiten ist kostspielig und benötigt ein System zentraler Registrierung. Beides hat sich nur langsam und noch nicht in allen Ländern der Erde entwickelt. Die historisch ersten Bevölke- rungszählungen wurden nicht für demografische Forschungszwecke durchgeführt, sondern zur Be- stimmung der militärischen Stärke bzw. zur Fest- setzung von Besteuerungsgrundlagen. Auch heute noch erfolgt die Erhebung von Bevölkerungsdaten häufig in dezentraler Weise, was demografische Analysen erschwert. Auch die Erfassung von Ge- burten und Sterbefällen erfolgte ursprünglich nicht aus wissenschaftlichen Gründen, sondern aufgrund kirchlicher Anordnungen oder juristischer Erfor- dernisse wie der Einführung des Erbrechts. Beides betraf bzw. tangierte nicht alle Mitglieder der Be- völkerung, sodass die historisch ersten Daten zu demografischen Ereignissen nur für spezifische Teile der Gesellschaft erfasst wurden. Demografische Daten Volkszählungen wurden bereits in der Antike in mächtigen Staaten wie Ägypten, Babylon, Persien, Indien und China sowie in einigen griechischen Stadtstaaten durchgeführt, wenngleich dabei in den meisten Fällen nicht alle Individuen erfasst wurden. Im alten Rom fand alle fünf Jahre ein Zensus statt. Im 14. und 15. Jahrhundert gab es die ersten Steuerregister in England, Frankreich und den Niederlanden sowie verschiedenste andere Zählungen in deutschen, italienischen, spanischen und portugiesischen Städten. Mit der Entstehung einflussreicher Nationalstaaten wurden Volkszäh- lungen schließlich üblich. Quebec führte im Jahr 1665 den ersten vollständigen Zensus durch, ge- folgt von England, Frankreich und Island am Ende des 17. Jahrhunderts. In den Jahren 1748 und 1749 folgten Preußen und Schweden. Bevölke- rungsregister wurden zuerst in Skandinavien einge- führt, beginnend mit Schweden im Jahr 1686. Die Anzahl der durchgeführten Zensen vermehrte sich dann rasch ab dem späten 18. und frühen 19. Jahr- hundert: 1798 in der Schweiz, 1800 in den Ver- einigten Staaten von Amerika, 1801 in England und Frankreich und 1813 in Irland. Schließlich folgten über 20 weitere Staaten in den 1860er Jah- ren. Von 1834 bis 1867 führte der Deutsche Zoll- verein regelmäßig alle drei Jahre Volkszählungen in den Mitgliedsländern durch. Allerdings handelte es sich bei diesen Erhebungen nicht um Volkszählun­ gen wie sie in der Gegenwart und in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt wurden. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden weder detaillierte Altersdaten noch Informationen zu den einzelnen Individuen erfasst. Ebenso gab es zur damaligen Zeit noch keine speziellen Trainingsprogramme für die mit der Zählung betrauten Helfer. Im Deut- schen Reich erfolgte die erste umfassende Volks- zählung im Jahr 1871. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es folglich auch demografische Informationen über die gesamte Bevölkerung des deutschen Staatsgebiets. Die systematische Erfassung demografischer Ereig- nisse wurde in den zum Christentum gehörenden Regionen durch die sakramentale Bedeutung von Taufen, Heiraten und Bestattungen begünstigt. Mit dem Konzil von Trient (Tridentinum) im Jahr 1563 wurde die Erfassung vonTaufen und Heiraten in der gesamten römisch-katholischen Welt verpflichtend eingeführt, was in der Praxis bald auch um Bestat- tungen erweitert wurde. Mit der Ausbreitung des Protestantentums und dem voranschreitenden Ver- lust an weltlicher Macht der katholischen Kirche wurde die ursprüngliche Erfassung von Taufen und Beerdigungen in Kirchenbüchern schließlich ersetzt durch die staatliche Registrierung von Geburten und Sterbefällen. Letztere wurde zu Beginn jedoch noch nicht um Sterbeurkunden ergänzt, die vor al- lem eine genauere Erhebung der Todesursachen ermöglichen. Dies geschah erst ab 1855 in Schott- land, ab 1865 in den Niederlanden und ab 1874 in

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