Handbuch 5. Auflage

274 H. Richter  (1989) und in dem Tatbestand wiederholt, dass im Sachregister des von Böhnisch, Gängler und Rau- schenbach herausgegebenen „Handbuch Jugend- verbände“ (1991) kein Stichwort Demokratie zu finden ist. Es dürfte auch erst nachvollziehbar wer- den, wenn wir uns das Demokratieverständnis vor Augen führen, das diesen Ausblendungen zugrunde liegt und auch heute noch vorherrschend ist. Zum Begriff der Demokratie Demokratie als Regierungsform Das Demokratieverständnis der Alliierten, das im Rahmen des Reeducation-Programms vermittelt werden sollte, war wenig konkret, da sich die Be- satzungsmächte des Dilemmas bewusst waren, dass eine Umerziehung zur demokratischen Selbst- bestimmung nicht eigentlich verordnet werden konnte, sondern von den Deutschen selbst durch- geführt werden musste. Entsprechend allgemein gehalten ist dann auch die Beschreibung des ersten Leiters des Jugendhofs Vlotho, Klaus von Bismarck, wenn er im Jahre 1948 über die Gesprächsrunden in den Jugendleiterlehrgängen berichtet: „Sicher ging es dabei auch um den Demokratiebegriff. Aber eigentlich weniger um Begriffe oder Defini- tionen als um gelebte Wirklichkeit“ (Peter 1996, 45). Und die gelebte Wirklichkeit in den Jugend- höfen bestand eben in der bloßen „Gemeinschafts- inszenierung“ (Sturzenhecker 1996, 190) mit dem Ziel, sich im Spektrum der unterschiedlichenWelt- anschauungen mit den Themen der Zeit auseinan- derzusetzen. Rund fünfzehn Jahre später aber kam das nunmehr vorherrschende Demokratieverständnis im Begriff der „vergesellschafteten Jugendarbeit“ konkret zum Ausdruck – allerdings zu einer Zeit, wo es nicht eigentlich mehr um Reeducation und Demokratie- bildung ging, sondern recht irdisch um demokrati- sche Praxis in der Form des Kampfes um finanzielle Zuwendungen aus dem staatlichen Förderungssys- tem, gerechtfertigt durch ein Alleinstellungsmerk- mal: hier die geistige Mitte der Jugendgemeinschaft (Giesecke 1973, 83; Peter 1996, 60). Dies war ein Kampf, auf den die Verbände und Parteien ihre Nachwuchsorganisationen vorbereiteten, indem sie mit ihnen – als Zugabe zur Gemeinschaftsbil- dung in der Gruppe – das Durchsetzen eigener Interessen einübten. Eine solche Praxis entsprach Joseph Schumpeters „Konkurrenzmodell“ von Demokratie, das in sei- ner Rahmung schon auf Aristoteles zurückgeht. Denn nach Aristoteles gründet die Demokratie auf dem Grundsatz der Freiheit, das heißt „leben zu können, wie man will“. Hieraus folgt für Aristote- les, „dass man am liebsten sich nicht regieren lässt, und zwar am liebsten von niemandem, soweit dies aber unmöglich ist, nur abwechslungsweise“. Und hieraus folgt ebenso, dass die Armen, weil sie die Mehrzahl bilden, durch ihre Mehrheitsbeschlüsse auch „die bindende Gewalt über alles“ (Aristoteles 1968, 1317b 1–17) haben und damit die Freiheit umgrenzen, sie selbst aber nicht bestimmen oder bilden. Im Sinne dieses Freiheitsverständnisses, das kein Gemeinwohl und keinen Willen des Volkes kennt, geht es Schumpeter mit seiner „demokratischen Methode“ einzig um eine Regelung des Abwech- selns der Regierenden, die er als methodisch-markt- förmig organisierten, inhaltlich nicht vorweg- bestimmten „Konkurrenzkampf“ verschiedener Eliten um die Macht im Staate (Schumpeter 1950, 428; Lenk 1991, 945 ff.; Saage 2005, 261 ff.) be- schreibt. Ein solches Verständnis von Demokratie als Regierungsform weiß auch um die wahlberech- tigten Mitglieder eines demokratischen Staates, die Mehrheitsregel, den Minderheitenschutz, die Herr- schaft der verabschiedeten Gesetze, die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Kontrolle der Regie- rung durch eine Opposition, wendet diese Prinzi- pien aber nicht auf die Gesellschaft an und verharrt in der liberalen Tradition ihrer Trennung vom Staat. Auf der Folie dieses Demokratieverständnisses wird nunmehr einsichtig, dass die Positionen der Kon- fliktparteien der Jugendarbeit in der Frage der De- mokratiebildung sich im Laufe der 1950er Jahre verkehrt hatten – wenn wir einmal von der offenen Jugendarbeit absehen, die von vornherein keinen Anspruch auf eine eigenständige Demokratiebil- dung stellen konnte, weil es ihr insbesondere an einer formalen, auf Dauer gestellten Mitgliedschaft fehlt. Die Jugendverbände reklamierten die Demo- kratiebildung für sich, reduzierten sie jedoch auf eine Weltanschauungsbildung in der Jugend- gemeinschaft und sog. politische Aktionstrainings. Die Jugendhöfe begannen zwar unter dem Vorzei-

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=