Handbuch 5. Auflage
284 Heiner insbesondere in der Klinischen Sozialarbeit und im Case Management (Ader et al. 2009). In diesem Artikel soll die These begründet werden, dass es sich beim hermeneutischen-rekonstruktiven eher kasuistisch orientierten und beim klassifikatori- schen, auf verallgemeinerbare Erkenntnisse zielen- den Ansatz nicht in allen Punkten um einander aus- schließende Modelle handelt, sondern eher um ein Kontinuum unterschiedlicher Ansätze, die funk- tionsbezogen zu begründen sind. Die Wortkom- bination „diagnostisches Fallverstehen“ drückt dieses Kontinuum sehr klar aus. In Begriffen wie „Fallver- ständnis“ (für „Diagnose“) oder „Fallverstehen“ (für „diagnostischer Prozess“) wird zu wenig das Regelge- leitete, Methodische des Vorgehens vermittelt. Inso- fern fördert die alleinige Verwendung des Begriffs „Fallverstehen“ Assoziationen, bei denen „Diagnos- tik“ allzu leicht mit zwischenmenschlichem, alltags- weltlichem Verstehen gleichgesetzt wird (auch Mer- chel 2005, 28). Auf die Begriffe „diagnostisch“, „Diagnostik“ und „Diagnose“ kann von daher nicht verzichtet werden, wenn ein systematisches, wissen- schaftlich fundiertes und regelgeleitetes Vorgehen als wichtig erachtet wird. Im Folgenden werden „Diag- nostik“ und „diagnostisches Fallverstehen“ synonym verwendet. Die Kombination „diagnostisches Fall- verstehen“ erinnert dabei unmittelbar an die Not- wendigkeit einer dialogischen Rekonstruktion sub- jektiver Relevanzstrukturen im Bemühen um ein gemeinsames Verstehen – ein Bemühen, das von al- len Theoretikern als zentrales, wenn auch nicht im- mer letztendlich entscheidendes Merkmal diagnosti- scher Anstrengungen bei der Entschlüsselung von Fallstrukturen angesehen wird. Ansatzpunkte für eine integrative Position Die Zielvorstellungen der rekonstruktiven und der klassifikatorischen Ansätze diagnostischen Fallver- stehens unterscheiden sich – trotz anderslautender Argumentation – weniger in handlungstheoreti- scher als in erkenntnistheoretischer Hinsicht. Für den Argumentationsgang der rekonstruktiven Di- agnostik sind folgende Begriffe zentral: strukturelle Ungewissheit und Unsicherheit einerseits sowie Dialog und Aushandlung andererseits. Die struk- turelle Ungewissheit und Unsicherheit ist zum ei- nen eine Konsequenz der Komplexität und Mehr- deutigkeit der Aufgabenstellung sowie der Vielfalt der Phänomene, die für ihre Bearbeitung zu erfas- sen sind – einschließlich der Divergenzen zwischen den Zielen und Wirklichkeitsbildern der Akteure. Die Soziale Arbeit kann im Unterschied zu tech- nischen Fertigungen Interventionsprozesse zwar ergebnisorientiert planen, aber die Zielerreichung nicht garantieren. Dies ist der Grund für die prin- zipiell unaufhebbare Ungewissheit beruflichen Handelns in diesem Beruf (Peters 1999, 8; Merchel 1999, 90; Hanses 2000, 375; Kunstreich 2003, 7; Galuske / Rosenbauer 2008, 81).Damit verbiete sich, so wird geschlussfolgert, zugleich jedwede mehr oder minder sichere und statistisch abge- sicherte Prognose (Peters 1999, 8). Das Begriffspaar Dialog und Aushandlung markiert aus Sicht des rekonstruktiven Ansatzes am stärksten die handlungstheoretische Differenz zwischen bei- den Positionen. KlientInnen sollen nicht nur „be- teiligt werden“, indem sie als „Datenlieferanten“ fungieren und damit wieder zu Objekten experten- bestimmter Entscheidungen werden (Merchel 1999, 87; 2005, 19, 22). Bezogen auf die Einschät- zung, wie oft in diesen Aushandlungsprozessen ein Konsens zu erreichen ist, der zu einer gleichermaßen fachlich akzeptablen als auch von den Adressaten akzeptierbaren Entscheidung führt, gehen die Auf- fassungen dabei erheblich auseinander. Sie reichen von optimistischen Einschätzungen, verbunden mit einer eher egalitären Vorstellung der Rollen von KlientInnen und Fachkräften (Merchel 1999, 83; Kunstreich 2003, 14) bis zu deutlich gestuften Kon- zepten der Verantwortungsverteilung für das Ergeb- nis der diagnostischen Prozesse. Aber nicht nur An- hänger eines stärker standardisierten Vorgehens (wie z.B. Harnach-Beck 2007) vertreten die Meinung, dass die Entscheidungsverantwortung letztlich bei der Fachkraft liegt und „Konsens“ nicht das ent- scheidende Gütekriterium von Aushandlungspro- zessen sein darf. Auch eine Reihe von Anhängern des rekonstruktiven Ansatzes sieht die Fachkräfte hier in einer Verantwortungsposition, die zu Kon- flikten mit den KlientInnen führen kann (Müller 2004, 70; 2005, 27; Schrapper 2003, 45; 2005a, 195). Überlegungen zum Herrschaftscharakter von Diagnosen (dazu Ziegler 2003, 108) sind von daher für eine Theorie der Diagnostik aus der Perspektive beider Ansätze zentral. In der Ablehnung standardisierter Verfahren und ihrer Klassifikationen spielt die Sorge um die damit
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