Handbuch 5. Auflage
286 Heiner werden. Es kann auch das Bedürfnis des Ge- sprächspartners nach orientierender Unterstüt- zung frustrieren. Umgekehrt kann man mit einem Fragebogen, einer Checkliste, einem Beobach- tungsbogen flexibel umgehen, anstatt ihn kom- plett und buchstabengetreu beim ersten Kennen- lernen durchzuarbeiten. In welchem Ausmaß es dabei nicht nur zulässig, sondern gewünscht ist, von standardisierten Datenerhebungen abzuse- hen, um den diagnostischen Prozess als Element des Interventionsprozesses nach interaktionsbezo- genen Standards zu gestalten – auch wenn die Informationen dann vielleicht nur unvollständig erhoben werden –, das ist nach den Erfordernis- sen des Interventionsprozesses zu beantworten. Eine flexible, aber gut nachvollziehbar dokumen- tierte Zielplanung (Spiegel /Middendorf 2007) ist dabei eine grundlegende Voraussetzung, um sukzessive Ziele im Dialog (nicht unbedingt nur im Konsens) mit den KlientInnen zu konkretisie- ren. Erkenntnis- und messtheoretische Fragen sind also – darin unterscheidet sich der integrative Ansatz von einigen Ansätzen klassifikatorischer Diagnostik (z. B. Jacob /Wahlen 2006) – nicht immer vorgeordnet, die Sicherung der Qualität standardisiert erhobener Daten hat nicht immer Vorrang. Wann genau welche Datenqualität in welchem Maße sicherzustellen ist, ist aufgabenbe- zogen zu klären. Das Beispiel einer Familienhelfe- rin, die zum Tod eines Säuglings beitrug, weil sie dessen Zustand nicht kontrollierte, und dies da- mit begründete, sie habe das Vertrauensverhältnis zur Mutter nicht gefährden wollen, verweist auf Situationen, in denen gesichertem, aktuellem Wissen Vorrang zukommt. Bei einem Jugend- lichen, der vielleicht seine Mutter bestohlen hat, kann dem handlungstheoretischen Argument des Erhalts eines Vertrauensverhältnisses dagegen ein vergleichsweise größeres Gewicht zugemessen werden. Klassifikationen können aus mehrfach gestuften Listen von Kategorien erster Ordnung (z. B. Wohnsituation), zweiter Ordnung (z. B. Ausstat- tung der Wohnung, Lage der Wohnung etc.) und dritter Ordnung bestehen (z. B. bei Lage: innen- stadtnah, Stadtrandlage, auf dem Land etc.). Ka- tegorien erster Ordnung können dabei z. B. aus sehr umfassenden, nicht operationalisierten Glo- balkategorien bestehen („psychische Situation“, „ökonomische Lage“, „soziale Kontakte“). Ent- sprechend sind die Kategorien auch auf der zwei- ten Abstraktionsebene noch sehr umfassend (z. B. „Selbstwirksamkeitsüberzeugung“) und für kon- krete Handlungsempfehlungen wenig orientie- rend. Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob eine Klassifikation die zentralen, kennzeichnen- den Merkmale eines Phänomens im Rahmen ei- nes Handlungskontextes erfasst, sondern auch, welcher Abstraktionsgrad dabei, nicht zuletzt un- ter Gesichtspunkten der Praktikabilität, angemes- sen ist. Mit dem Abstraktionsgrad entscheidet sich auch, wie viel fachliche Autonomie den Fach- kräften zugestanden wird, in welchem Maße trotz vorgegebener Klassifikationen ihr Urteilsver- mögen gefragt ist und in welchem Maße dialogi- sche Prozesse zur allmählichen Verfeinerung des Fallverstehens notwendig sind und ihnen nicht nur eine pseudo-partizipative Funktion zukommt. Klassifikationssysteme folgen, unabhängig von ih- rer subsumtionslogischen Funktion, unterschiedli- chen, theoretisch begründeten Verständnissen des Anwendungsbereichs und der dort relevanten Ur- sachenzusammenhänge. Beim Multitaxialen Diag- nosesystem Jugendhilfe (MAD-J), einem sehr aus- differenzierten Klassifikationssystem, wird z. B. davon ausgegangen, dass der diagnostische Gegen- stand der Jugendhilfe die elterliche Erziehung sei, und zwar insbesondere die Psycho-Logik dieses Geschehens. An der bisherigen Diagnostik der Ju- gendhilfe wird kritisiert, dass sie sich überwiegend auf die Erfassung von Lebenslagen und beobacht- barem Verhalten beschränkt hat und die psy- chischen Bedingungen der im Erziehungsprozess aufeinandertreffenden Personen zwar häufig als Ursache für viele Schwierigkeiten ansieht, sie aber bisher nicht systematisch erfasst hat (Jacob /Wah- len 2006, 158). Mit dem MAD-J werden auch so- ziale und ökonomische Belastungsfaktoren erhoben (z. B. kritische Lebensereignisse). Der Schwerpunkt aber liegt bewusst auf der Klärung psychischer Fak- toren. Eine solche Schwerpunktsetzung dürfte auch im Rahmen der Diagnostik zur Kindeswohl- gefährdung in der Sozialen Arbeit kontrovers beur- teilt werden. Aber auch dies spricht nicht generell gegen Klassifikationen und die im MAD-J vorge- stellten Verfahren. Es verlangt eine Auseinanderset- zung mit dem dahinterstehenden Professions- und Interventionsverständnis und eine gegebenenfalls andere Gewichtung der Bereiche, zu denen Items formuliert werden.
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