Handbuch 5. Auflage

288 Heiner  sozialrechtlichen Dreiecks erarbeitet und erörtert: den Leistungsempfängern (KlientInnen mit ihrem sozialen Umfeld), dem Kostenträger (vorrangig der Staat, zumeist in Form kommunaler Verwaltungen) und den Leistungsträgern (Einrichtungen und Dienste in der Trägerschaft „freier“ Wohlfahrtsver- bände, aber auch private Unternehmen sowie staat- liche Einrichtungen). Dabei resultieren viele Ent- scheidungen aus kommunikativen Prozessen im Vorfeld der offiziellen Hilfeplankonferenzen. Hier versucht man, zu einem gemeinsamen Bild der Aus- gangslage und der bisherigen Entwicklung zu ge- langen und einen Konsens über das weitere Vor- gehen zu finden. Der Hilfeplanprozess und die Hilfeplankonferenz bilden insofern einen entschei- denden Kontext für diagnostische Entscheidungen. Zugleich treffen die Beteiligten (z.B. der Heimerzie- her, die Fachkraft in der Schuldenberatungsstelle oder die sozialpädagogische Familienhelferin) außer- halb dieses Austauschs dauernd selbstständige, oft weitreichende und teilweise präjudizierende Ent- scheidungen. Sie konkretisieren die Rahmenvor- gaben der Hilfeplankonferenz im Alltag aufgrund ihrer „Alltagsdiagnosen“, ihrer täglichen Beobach- tungen, Gespräche etc.. Für ihre Entscheidungen, wie sie mit einem Klienten arbeiten möchten, benö- tigen sie sehr viel konkretere und rasch verfügbare Informationen als für die mittel- und langfristige Planung des gesamten Interventionsprozesses, der halbjährlich fortgeschrieben wird. Die Fachkraft in der direkten Klientenarbeit muss in der Begegnung mit den KlientInnen außerdem sofort reagieren können. So lassen sich drei Phasen der Diagnostik mit unterschiedlichen Funktionen unterscheiden: Zu Beginn eines neuen Falles oder einer neuen 1. (Etappe der) Interventionsplanung geht es darum, zunächst einen Überblick zu gewinnen, das ge- samte Feld zu strukturieren. Hier sind Diagnostik und Indikationsstellung noch getrennt. (Orientie- rungsdiagnostik) Danach ist es möglich, in Teilbereichen Informatio- 2. nen gezielter und detaillierter zu erheben, um Ent- scheidungen vorzubereiten, die der Einleitung, Fortführung oder Beendigung von Hilfen dienen, also auch auf Indikationen verweisen. (Zuwei- sungsdiagnostik) Die an der Umsetzung der geplanten Hilfen betei- 3. ligten Fachkräfte werden dann in Begegnungen mit den KlientInnen stärker auf die speziellen Be- dürfnisse und Fähigkeiten bezogene Informatio- nen erheben und daran die Kooperationsprozesse sowohl mit den KlientInnen wie mit dem Hilfesys- tem ausrichten. Dies geschieht oftmals kurzfristig und punktuell, und die Informationsverarbeitung kann sich zeitweise nur auf bestimmte Teilziele des Hilfeplans konzentrieren. ( Gestaltungsdiagnostik ) Einen Spezialfall stellt die Risikodiagnostik dar. Bei 4. (vermuteten) aktuellen Gefährdungen, die ein ra- sches Reagieren erfordern, muss ohne Abklärung des gesamten Lebenskontextes zunächst die Dring- lichkeit einer Intervention zur Abwendung irrever- sibler, dauerhafter oder schwerwiegender Schädi- gung eingeschätzt werden, bevor dann andere Typen von Diagnostik eingesetzt werden können. (Risikodiagnostik) Diese Unterscheidung enthält auch bereits be- stimmte Aussagen zu den Funktionen des diagnos- tischen Fallverstehens. Sie ist aber zusätzlich weiter nach Akteursgruppen zu differenzieren. Leistungs- träger und Kostenträger sind in den jeweiligen Etappen mehr oder minder aktiv und haben unter- schiedliche Informationsbedarfe, u. a. je nach Handlungsdruck. Die KlientInnen benötigen nochmals andere Informationen, um sich begrün- det für oder gegen eine angebotene oder auf- gedrängte Hilfe zu entscheiden. Ein Großteil der Grundsatzdiskussionen pro und contra Klassifizie- rungen und Standardisierungen in der Diagnostik der Sozialen Arbeit erübrigt sich, erstens wenn diese Funktionen unterschieden und die damit ge- gebenen Verwendungskontexte berücksichtigt werden, und zweitens der diagnostische Prozess als ein iterativer Vorgang begriffen wird, bei dem eine allmähliche Konkretisierung der Ziele und ihre häufige Revision auch über das angemessene Stan- dardisierungsniveau der Diagnostik entscheiden. Plausibel erscheint, dass die in der direkten Klien- tenarbeit tätigen Fachkräfte vor allem diagnostische Verfahren von leichtem bis mittlerem Standardisie- rungsgrad im Alltag einsetzen werden, während die koordinierenden und bewilligenden Fachkräfte (auch) auf stärker standardisierte Verfahren zu- rückgreifen müssen. Zusätzlich ist ein steigender Spezifikationsbedarf zu vermuten, der von der Ge- staltungsdiagnostik zur Risikodiagnostik ansteigen dürfte, allerdings bezogen auf eine zunehmend ge- ringere Anzahl von Phänomenen, also mit einge- schränkter Reichweite der Aussagen.

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