Handbuch 5. Auflage
Drogen, Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit 333 tituierenden Völkerbundes in ein international ver- bindliches Abkommen zur Regulierung der „Opiumfrage“ aufgehoben wurden, sowie – speziell für Deutschland – berufspolitische Monopolisierun- gen der Medizin und der Pharmazie. Die Kontrolle illegaler psychoaktiver Substanzen durch die Vereinten Nationen Das internationale Drogenkontrollsystem basiert auf den Prinzipien nationaler und internationaler Kooperationen der Staaten innerhalb der UN. Der Grundstein für dieses Vorgehen wurde durch die sogenannte Single Convention von 1961 gelegt. Bei allen Verhandlungen spielte die WHO eine wich- tige Rolle, da sie Vorschläge unterbreiten konnte, welche Substanzen mit in die Kontrolle zu ziehen sind. Im Wesentlichen verpflichten sich die unter- zeichnenden Regierungen mit dieser Konvention, die Erzeugung, die Verarbeitung, den Export, den Import, den Handel, den Gebrauch und den Besitz von Rauschmitteln ausschließlich für wissenschaft- liche und medizinische Zwecke zu kontrollieren. Diese Konvention fordert von den Regierungen, eine bestimmte Gruppe von Drogen speziellen Kontrollmaßnahmen zu unterwerfen. Heroin, oder Diamorphin, gehört zu diesen Substanzen. Die Single Convention ersetzte alle vorherigen Abkom- men, indem sie diese zusammenfasste, um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Danach wurde eine Vernetzung der Kontroll- maschinerie angestrebt (insbesondere wurden die Funktionen zwei schon existierender Organe, das Drug Supervisory Board und das Permanent Central Board festgelegt, die dann zu einer Organisation, der International Narcotics Control Board zusam- mengefasst wurde), das existierende Kontrollsystem sollte sich ab diesem Zeitpunkt auch auf den An- bau von Pflanzen, die als Rohmaterial für narkoti- sierende Drogen gelten, ausdehnen. Die Konvention teilt Drogen in vier wesentliche Gruppen ein, die besagen, in welcher Form sich Drogen mehr oder weniger stark etabliert haben. Es wird das Rauchen und Essen, das Cocablatt- kauen, Cannabisharzrauchen und der nicht medi- zinische Gebrauch von Cannabis untersagt. Das Protokoll von 1972 berichtet von wachsenden Be- mühungen, um sowohl die Produktion als auch die Einnahme von illegalen Narkotika zu vermeiden. Es wird dabei hervorgehoben, dass es von Wichtig- keit ist, verschiedene Behandlungs- und Rehabili- tationsmaßnahmen für Drogennutzer anzubieten, mit Betonung auf jene Behandlungen, Ausbildun- gen, Nachsorge, Rehabilitation und soziale Inte- gration. Eventuell weniger unter Berücksichtigung von, oder in Ergänzung zur Haft. 1998 verabschiedete die UN ein Programm zur deutlichen Verringerung des Drogenproblems, das 2008 auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Im Einzelnen wurden sechs Kernbereiche der Drogen- bekämpfung genannt: Nachfragereduzierung, Ver- nichtung des illegalen Anbaus sowie alternative Entwicklungen, Kontrolle der chemischen Vorläu- ferstoffe zur Herstellung von Drogen, Bekämpfung synthetischer Drogen, Geldwäschebekämpfung und justitielle Zusammenarbeit. Am 11. und 12.03.2009 fand in Wien die Sitzung der UN-Drogenkommission (CNP) statt, um die drogenpolitischen Grundsätze aus dem Jahr 1998 zu überprüfen. Festgestellt wurde, dass sich die Rohopiumproduktion zwischen 1998 und 2007 von 4.346 Tonnen auf 8.810 Tonnen fast verdop- pelt hat und dass etwa 90% der Weltopiumpro- duktion aus Afghanistan stammt (United Nations 2008, 7 ff.), auch der Kokainanbau nahm zu, von ca. 825 auf 994 Tonnen. Schätzungen zu syntheti- schen Drogen sind zu unzuverlässig, da diese de- zentralisiert weltweit hergestellt werden, gleich- wohl erschließt sich über eine deutliche Erhöhung der Konsumpopulation auch ein Anstieg der Pro- duktion von synthetischen Drogen. Die Produk- tion von Cannabis nahm zwischen 1988 und 2006 weltweit zu, von 33.100 auf 41.400t, allerdings muss angemahnt werden, dass die Produktion ab 2004 (45.000t) zurückgeht. (United Nations 2008, 7 ff.) Deutlich wird hier, dass die Ziele der UN-Drogen- politik weit verfehlt wurden. Die Annahme, der illegale Konsum von Drogen lasse sich durch straf- rechtliche Maßnahmen und der Bekämpfung des Angebots unter Kontrolle bringen, hat sich offen- sichtlich als falsch erwiesen. Gleichwohl sieht sich die UNO-Drogenkommission nicht aufgerufen, ihre Position zu ändern. Wenn auch zahlreiche Mitglieder der Kommission – so u. a. auchDeutsch- land – eine Änderung der Drogenpolitik mit den Perspektiven Schadensbegrenzung, Entkriminali- sierung und alternative Entwicklung vorgeschlagen
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