Handbuch 5. Auflage
336 Jungblut Es entsteht eine notwendig zwanghafte bio-physi- sche Bindung an Heroin, die auch ein starkes psy- chisches Verlangen induziert. Stockt die Heroinzufuhr, so ist der Organismus ge- zwungen, seine eigenen Neurotransmitter wieder zu produzieren. Die Zeitspanne zwischen der Ein- stellung des Heroinkonsums und der völligen Wie- deraufnahme der Endorphine / Enkephaline-Pro- duktion des Organismus wird im allgemeinen Entzug genannt. Er dauert zwischen acht und zehn Tagen und beinhaltet u. a. Unruhe, Kälteschauer, Schlafstörungen, heftige Rückenschmerzen sowie Krämpfe, Craving und Depressionen. Allerdings ist die Wahrnehmung eines Entzugs nicht nur ein biophysischer, sondern auch ein ko- gnitiver Prozess. Wie Erfahrungen im Klinikalltag mit Schmerzpatienten zeigen, die eine Opioidme- dikation erhalten haben, stellt sich deren Ablösung von Opioiden nicht als „klassischer“ Heroinentzug dar mit allen unangenehmen physischen und psy- chischen Begleiterscheinungen. Diese Patienten begreifen ihren „Entzug“ als – wenn auch zum Teil unangenehmen – Teil ihres Genesungsprozesses. Drogenpolitik und Drogenhilfe Die nationale Drogenpolitik Deutschlands ist ein- gebunden in internationale Konventionen der EU und UN zu Handel, Anbau und Produktion von Drogen, aber auch in Empfehlungen, die Behand- lung und Beratung von Drogengebrauchern be- treffen. Während die Konventionen der UN von 1971 u. a. ausführt, neben die Repression auch die Behandlung als Programm in die nationale Dro- genpolitik zu implementieren, ist die Vorgabe der EU durch die vom europäischen Parlament 2005 verabschiedete Drogenstrategie bezogen auf Bera- tung und Hilfe, Behandlung und Repression diffe- renzierter strukturiert. Drogenpolitik Die Drogenpolitik in demokratisch verfassten Ge- sellschaften hat einen Weg einzuschlagen, der zwi- schen zwei Markierungen zu führen ist: Auf der einen Seite bilden die individuellen Freiheitsrechte der Subjekte die eine Wegmarkierung und auf der anderen Seite die gesamtgesellschaftlichen Interes- sen des Staates die andere Markierung. Die Dro- genpolitik in Deutschland hat sich – wie in vielen anderen europäischen Ländern auch – für eine stärkere Akzentuierung des gesamtgesellschaftli- chen Interesses zu Lasten der individuellen Frei- heitsrechte der Staatsbürger entschieden. Diese Einschränkung ist legal, denn sie ist durch die Le- gislative mehrheitlich legitimiert. Seit 1998 ist Drogenpolitik in Deutschland Dro- gen- und Suchtpolitik. Damit werden nicht nur illegale, sondern auch legale Suchtmittel und ihre Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft in den Focus der drogenpolitischen Aufmerksamkeit genommen. Bei den legalen Suchtmitteln sind es insbesondere Nikotin, Alkohol und legal zu erwer- bende pharmazeutische Substanzen. „Sucht“ – so der REITOX-Bericht 2007 (Pfeiffer- Gerschel et al. 2007) – wird dabei als ein kom- plexes und umfassendes Krankheitsbild im breiten Verständnis des WHO betrachtet, das mit Stö- rungen auf der psychischen, somatischen und so- zialen Ebene einhergeht und der Behandlung be- darf (4). Allerdings ist der Bezug zur Behandlung nur ein Aspekt der drogenpolitischen Perspektive in Deutschland. Durch die Ratifizierung der UNO-Konventionen von 1961 (Single Conven- tion on Narcotic Drugs), 1971 (Convention on Psychotropic Substances) und 1988 (Convention against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psy- chotropic Substances) durch die Deutsche Bun- desregierung ist diese aufgefordert, auch eine re- pressive Strategie in ihrer Drogenpolitik aufzunehmen, allerdings ist sie dabei in ihrer Ent- scheidung, eher einen strafrechtlichen oder ord- nungsrechtlichen Ansatz zu wählen, offen (Jung- blut, 2007). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Drogenpolitik in Deutschland dar als eine von vier „Säulen“ gestützte: die „Säule“ der Prävention des Suchtmittelkonsums, ■ ■ die „Säule“ der Beratung und Behandlung von ■ ■ Konsumenten, die „Säule“ der Überlebenshilfen und Schadens- ■ ■ reduzierung, die „Säule“ der Repression und der Reduzierung ■ ■ des Angebots. Zusammenfassend und als konkrete Politik in die Gesundheitspolitik implementiert sind diese vier Perspektiven im „Aktionsplan Drogen und Sucht“,
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