Handbuch 5. Auflage

338 Jungblut  Der illegale Charakter des Drogengeschäfts schützt überdies alle an der Organisation des illegalen An- gebots beteiligten Subjekte, weil der Konsument den Nutznießer dieses Handels benötigt, um seine Sucht zu befriedigen, und der Händler seine Er- werbsquelle nicht verlieren will. Diese Illegalisie- rung des Drogengeschäftes vermindert zudem – so Schur – die Qualität der psychoaktiven Substanzen und fördert damit das Risiko der Gesundheits- gefährdung. Der eingeschlagene Weg der deutschen Drogen- politik, durch eine psychiatrisch /medizinische Ver- sorgung des Drogenkonsumenten und eine straf- rechtliche strukturierte Sanktionierung riskanten Konsum, schädlichen Gebrauch und die Abhängig- keit von Suchtmitteln zu verhüten oder zumindest deutlich zu reduzieren, ermöglicht dies um den Preis der Pathologisierung ihrer Adressaten und der Beschneidung von Freiheitsrechten der Bevölke- rung. Freiheitsrechte werden dort eingeschränkt, wo die Möglichkeit der Individuen beschnitten wird, selbstständig über Drogenkonsum zu ent- scheiden und – im Falle des Drogenkonsums – dort, wo Krankheit unterstellt wird und eine medizi- nisch / psychiatrische Behandlung alternativlos durch die staatliche Drogenpolitik offeriert wird. Dieser Teil der staatlichen Sozialkontrolle erhält in unserer Gesellschaft zunehmend Gewicht. Sucht bzw. Drogenkonsum wird als Phänomen gesehen, das den gesamtgesellschaftlichen Interessen, eine gesunde und autonome Lebensführung zu ermög- lichen, entgegensteht. Gleichwohl ist damit nicht die Auffassung außer Kraft gesetzt, dass Drogen- konsum gegen geltendes Recht verstößt und inso- fern als Straftat gewertet wird. Allerdings verhin- dert eine ausschließlich pathologische Sichtweise auf den Drogengebrauch, die durch die aktuelle Drogenpolitik präferiert wird, auch andere Hand- lungsoptionen wahrzunehmen: z. B. als „un- erwünschtes Verhalten, das aber gleichwohl in der Verantwortung des Individuums steht“ (Dollin- ger / Schmidt-Semisch 2007, 20). Drogenhilfe Drogenhilfe beinhaltet nach dem Verständnis der EU-Drogenstrategie (2005) und der Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland (2006) Prävention, Beratung und Behandlung sowie Überlebenshilfen und Schadensminimierung. Diese Strategien sollen auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedli- chen Absichten für Konsumenten illegaler Drogen sowohl Hilfen ermöglichen als auch Verhaltens- korrekturen und Einstellungsänderungen bewir- ken. Hinzu kommen als sogenannte vierte Säule repressive Maßnahmen, die eher ordnungspolitisch oder strafrechtlich strukturiert sind. Der Begriff „Droge“ wird im gesellschaftlichen All- tag überwiegend mit Substanzen gleichgesetzt, die illegal konsumiert werden. Drogen sind in diesem SprachgebrauchHeroin, Kokain, Cannabis, Ecstasy etc. In der Pharmazie wird mit Drogen ein Grund- stoff für ein Arzneimittel verstanden. Uchtenhagen diskutiert Drogen im Zusammenhang mit Sucht- mitteln, wobei er sowohl illegale wie legale Sucht- mittel und Betäubungsmittel diesen zuordnet und von psychoaktiven oder psychotropen Substanzen spricht (Uchtenhagen 2005, 1). Hier soll mit Droge eine psychoaktive Substanz verstanden wer- den. „Drogen in diesem Zusammenhang sind alle Stoffe, Mittel, Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Natur Struktu- ren oder Funktionen im lebenden Organismus verändern, wobei sich diese Veränderungen insbesondere in den Sin- nesempfindungen, in der Stimmungslage, im Bewusstsein oder anderen psychischen Bereichen oder im Verhalten bemerkbar machen“ (Scheerer et al. 1989, 5ff.). Die Bezeichnung Drogengebrauch wird gewählt, weil er die unterschiedlichen Muster des Drogen- konsums in seiner gesamten Bandbreite erfasst und den Konsum in seiner Beschreibung nicht auf Ab- hängigkeit, Gewöhnung oder Sucht einengt. Zu- sätzlich kommt hinzu – so z. B. Uchtenhagen und Zieglgänsberger (2000, 5 f.): „… die Definition von Abhängigkeit, Gewöhnung oder Sucht ver- weist offensichtlich nicht auf etwas einheitliches, sondern auf ganz unterschiedliche Phänomene, die sich bislang einer präzisen Definition entzogen haben.“ Prävention Drogenprävention bedeutet im weitesten Sinne Schadensabwendung oder Schadensbegrenzung. Bei Individuen, sozialen Gruppen oder Milieus wird mit dem Ziel interveniert, mögliche Bedrohungen, de-

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