Handbuch 5. Auflage
354 Oelkers Eltern erwartet, die Erziehungsverantwortung zu überneh- men. Zuverlässige Verhütungsmethoden und eine liberali- sierte Abtreibungsgesetzgebung haben auf ihre Weise zur Durchsetzung des neuenWertes beigetragen: Kinder sollen nur dann zur Welt gebracht werden, wenn man glaubt, der Verantwortung gewachsen zu sein“ (Kolbe 2002, 9f.). Die Übernahme von Verantwortung ist in der Regel mit positiven Sanktionen verbunden, wie z. B. Geld, Macht, Ehre oder mit Sinnerfahrung und Selbst- wertbestätigung als intrinsische Motive und Werte (Kaufmann 2006, 55). Zu den weiteren Vorteilen, die mit der Elternschaft verbunden sind, zählen die verfassungsrechtlich zugesicherten staatlichen För- derungs-, Fürsorge- und Schutzleistungen (s.o.). Die elterliche Verantwortungsübernahme ist aller- dings nicht nur mit (wohlfahrtsstaatlichen) Leis- tungen verknüpft, sondern auch mit staatlicher Kontrolle und fürsorglichem Zugriff: Eltern müssen in rechtlich kodifizierten Fällen dem Staat gegen- über Rechenschaft ablegen, z.B. bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Der in dieser Konstellation in den Mittelpunkt rückende juristische Verant- wortungsbegriff hat die Übertretung einer definier- ten Rechtsnorm oder die Verletzung bestimmter Rechtsgüter zum Bezugspunkt, so dass die rechtliche Verantwortung aus „dem ‚Versagen vor einer Sollens anforderung‘ [resultiert], unabhängig davon, ob man der zugrunde liegenden Norm zugestimmt hat oder nicht“ (Kaufmann 1992, 42). Die elterliche (Erziehungs-)Verantwortung gegenüber dem Kind (als Verantwortungsobjekt) besteht in der Verpflich- tung zu dessen Beachtung, Pflege, Erziehung und Förderung. Neben dem Kind ist auch der Staat in seinemWächteramt als Adressat der elterlichen Ver- antwortung zu betrachten. In der Rolle des staatli- chen Wächteramtes können und müssen staatliche Instanzen die elterliche Verpflichtung und Verant- wortung für das Kind überwachen und gegebenen- falls einfordern. Elternverantwortung umfasst also zusammengenommen verschiedene Aspekte, denn Eltern stehen aus gesellschaftlicher Perspektive in der moralischen Verantwortung für ihre Kinder und es werden bestimmte Erwartungen an die Erfüllung ihrer Pflicht als Eltern gestellt. Kindeswohl ist damit der zentrale Begriff, an dem sich das Gefüge von el- terlicher Verantwortung und staatlicher bzw. öffent- licher Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen entfalten lässt. Jene öf- fentliche Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen richtet sich allerdings zu- nehmend auf Eingriffe bei Kindeswohlgefährdung. Denn der Wohlfahrtsstaat scheint auch und gerade für Eltern und Familien nicht mehr als Garant für soziale Unterstützungsleistungen. Der politische Abbau wohlfahrtsstaatlicher Verantwortung tangiert Eltern vor diesem Hintergrund in vielfältiger Weise und hier insbesondere sozialstrukturell benachtei- ligte Familien, da ihnen zumeist nicht die Ressour- cen zur Verfügung stehen, um gesellschaftlichen Ri- siken kompensatorisch zu begegnen. Darüber hinaus geraten Eltern zunehmend „unter Druck“ und füh- len sich nicht selten vom Alltag mit Kindern, den Erziehungsaufgaben und den wachsenden Anforde- rungen an die Elternrolle überfordert (Borchard et al. 2008; Meyer 2002). Elternschaft und damit auch Elternverantwortung wird vorverlagert: so beginnt aktive und verantwortete Elternschaft schon in der vorgeburtlichen Phase. Zudem soll die Erziehung bildungsengagiert und kommunikativ im Sinne ei- ner partnerschaftlichen Aushandlung organisiert sein (Meyer 2002). Eltern als Adressatengruppe Sozialer Arbeit Soziale Arbeit richtet sich an bzw. auf Eltern, denn „Soziale Arbeit im weitesten Sinn als Element gesell- schaftlich-öffentlicher Gestaltung von Lebensfor- men findet seit ihren Ursprüngen in Auseinander- setzung mit, in Absetzung von oder an Stelle der privat-familialen Lebensgestaltung statt und zielt dabei auf gelingende (familiale) Privatheit hin, wo- bei sich Gelingen oder Misslingen an der jeweils gültigen, typisierten Normalität bemisst“ (Kars- ten/Otto 1996, 10). Kinder- und Jugendhilfe ist durch den Wandel von Elternschaftskonstellationen einerseits und durch die fortschreitenden wohl- fahrtsstaatlichen Transformationsprozesse anderer- seits besonders herausgefordert (Beckmann et al. 2009). Elterliche Erziehungspraktiken geraten somit in zweifacher Hinsicht in den Fokus Sozialer Arbeit bzw. der Kinder- und Jugendhilfe: Einerseits geht es um Eltern als Subjekte der Erziehung, also als dieje- nigen, durch die die Erziehung von Kindern und Jugendlichen geschieht und andererseits geht es um Eltern als Objekte von Erziehung, in diesem Fall ist die Erziehung auf Eltern gerichtet und zielt auf eine bestimmte Ausgestaltung von Elternschaft und Fa-
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