Handbuch 5. Auflage
38 Ristau-Grzebelko Lage ist (z.B. Krankheit, Belastung durch Bezie- hungsprobleme), die jedoch weiterhin die Verant- wortung für das Kind wahrnehmen möchte und könnte. In der Zeit der Entlastung und Hilfe durch eine Übergangspflege soll die Herkunftsfamilie so weit wie möglich an der Erziehungssituation in der Pflegefamilie auch mit dem Ziel beteiligt werden, die Identifikation und den Status des Kindes in sei- nen Bezügen zur Herkunftsfamilie nicht zu lösen. Dauerpflege ■ ■ : In den auf Konstanz abgestellten Pflegeverhältnissen werden Minderjährige mit oder ohne eine kontinuierliche Mitwirkung ihrer Eltern auf Dauer in einer Pflegefamilie unterge- bracht. Wenn diese Form der Pflegefamilienerzie- hung in der Vergangenheit noch als „Ersatzfami- lie“ beschrieben wurde, eröffnet der Blick auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes, sein Alter und die Zielsetzung der Hilfe auch eine mögliche Inte- gration der Herkunftsfamilie in die Pflegefamilie und damit die Tendenz zur „Ergänzungsfamilie“. Adoptionspflege ■ ■ : Hierbei handelt es sich um eine von den vorgenannten Typen abzugrenzende und rechtlich besonders bestimmte Form eines Pflege- verhältnisses (§ 1744 BGB). Das Kind wird mit dem Ziel der Adoption zur „Eingewöhnung“ bei den überprüften Adoptionsbewerbern aufgenommen. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen können fließend sein, wobei der Hilfeplanung (§36 SGB VIII) dabei die Aufgabe zukommt, im Rahmen fachlich qualifizierter sozialpädagogischer Entwicklungsprognosen Aussagen über die erwar- tete Funktion der Vollzeitpflege zu treffen und diese ggf. im Rahmen regelmäßiger Überprüfun- gen des Hilfeplans zu revidieren. Kontinuitäts- sichernde Planung ( Permanency Planning ) als An- satz, der die Sicherung der Zukunftsperspektive der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt, beinhaltet ein seit den 1970er Jahren ent- wickeltes Konzept in den USA und Großbritan- nien, das entweder eine Rückführung des Kindes möglichst rasch unter optimaler Unterstützung des Herkunftsmilieus zu realisieren versucht oder aber auf Dauer eine gesicherte Lebensperspektive des Kindes in der Pflegefamilie oder in einem Adop- tionsverhältnis sichern soll. Reflexionen und Ausblick zur Vollzeitpflege und Adoption In den zurückliegenden 30 Jahren lassen sich in zeitlicher Abfolge bei gleichzeitiger Überlappung zentrale Diskussionsstränge im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Vollzeitpflege und Adoption ausmachen. Betrachtet man die vorlie- genden Publikationen zu Pflegeverhältnissen (Ge- hers 2005; Blandow 2004; Jordan 2000; Nien- stedt /Westermann 1988 und 1989; DJI 1987; Junker 1978), lassen sich unterschiedliche Trends erkennen: Der eine Diskussionsstrang verweist auf eine abnehmende sozialpädagogisch fachliche Auf- merksamkeit, ein weiterer setzt sich mit den unter- schiedlichen Konzepten im Pflegekinderwesen aus- einander, weitere mit den Ergebnissen von Pflegeverhältnissen und dem Scheitern dieser. Der Betrachtung der Pflegefamilien, ihren Motiven, ihren Wahrnehmungen und Selbstverständnissen widmet sich im Zeitraum von über 30 Jahren in Deutschland lediglich eine Handvoll Forscher. Im folgenden Kapitel sollen die unterschiedlichsten Publikationen zum Thema Vollzeitpflege gebün- delt und unter verschiedenen Gesichtspunkten be- trachtet werden. Innerhalb des interdisziplinären Vorgehens in Be- zug auf Pflegeverhältnisse haben in den letzten 30 Jahren entwicklungspsychologische Erkenntnisse wie die Suche nach der „am wenigsten schädlichen Alternative“ (Goldstein et al. 1997, 49), die Berück- sichtigung des kindlichen Zeitempfindens (Heil- mann 1998, 15), die neueren Erkenntnisse der Bindungsforschung – die auf die Qualität der Bin- dung abstellt – (Brisch 2005; Grossmann /Gross- mann 1998; Dornes 1997; Maywald 1997) und die Traumatheorie (Tress 1986) und Resilienzforschung (Bender / Lösel 2005) Eingang gefunden. Auswir- kungen haben die Rezeptionen dieser Erkenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Inanspruch- nahme und zeitliche Perspektive der Familienpflege und hinsichtlich der Art und Weise der Gestaltung der Umgangskontakte. Somit sollten ambulante Hilfen zur Erziehung ohne Trennung des Kindes von der Familie immer nur dann gewährt werden, wenn es dem Kindeswohl entspricht; die Familien- pflege mit Rückkehroption in die Herkunftsfamilie sollte immer dann erfolgen und auch nur so lange geplant werden, wie dies mit dem Kindeswohl ver- einbar ist, und der Umgang mit der Herkunftsfa-
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