Handbuch 5. Auflage

Adoption und Pflegschaften 39 milie sollte immer nur dann zugelassen und geför- dert werden, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist. Neben der eher entwicklungspsychologisch aus- gerichteten Sichtweise auf die Vollzeitpflege bringt die Sozialpädagogik weitere, zum Teil ergänzende oder eigenständige Forschungsrichtungen hervor. Aus der von Blandow (2004) dargestellten Über- sichtsarbeit geht hervor, dass das Pflegekinder- wesen in den Hintergrund sozialpädagogisch-fach- licher Aufmerksamkeit getreten ist, und dies trotz der Förderung der Vollzeitpflege als ebenso fachli- che wie wirtschaftliche Alternative zur Heimerzie- hung. Die etwas steigende Zahl der Unterbringun- gen von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege belegt, dass die örtlich vorhandenen ambulanten oder stationären Hilfen nicht ausrei- chen, den Problemkonstellationen von Familien und deren Kindern zu genügen, und dass für Kin- der und Jugendliche, deren Schädigung, Gefähr- dung oder Behinderung eine Fremdplatzierung unumgänglich macht, in zunehmendem Maße ein familiäres Betreuungsarrangement als geeignete Hilfeform angesehen wird. Die gegenläufige Ent- wicklung – von der abnehmenden wissenschaft­ lichen Aufmerksamkeit und zunehmenden Fall- zahlen – unter gleichzeitigem Ausschluss der Vollzeitpflege aus dem Thema Qualitätsentwick- lung legt die These nahe, dass die Vollzeitpflege den im Kinder- und Jugendhilfegesetz gestellten Anfor- derungen als personenbezogene Dienstleistung, Sozialräumlichkeit oder Milieunähe nur unzurei- chend entspricht. Über den Richtwert von 1:35 (Fachkraft:betreuende Pflegefamilie), der vom Deutschen Jugendinstitut (1987) empfohlenwurde, liegen 80,3% der 142 befragten Kommunen in Deutschland. 47,2% der antwortenden Gebiets- körperschaften mit einem spezialisierten Pflegekin- derdienst liegen selbst über dem relativ großzügig gefassten Richtwert von 1:50 des Deutschen Städte- und Gemeindetages von 1986 (DJI /DIJuF 2006). Das Erfordernis eines eher fachlich / professionellen als ein gut meinendes elterlich-fürsorgliches Selbst- verständnis von Pflegepersonen ist nicht zuletzt Resultat aus der umfassenderen Zusammenarbeit und dem Kontakt der Pflegepersonen mit den Her- kunftsfamilien in Bezug auf die Gestaltung von Umgangskontakten der Pflegekinder zu ihren Her- kunftsfamilien. In diesem Kontext sind ebenso die vermehrten kritischen Auseinandersetzungen des Bundesgerichtshofs (BGH), des Bundesverfas- sungsgerichts (BVerfg) als auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu se- hen, die die Bundesrepublik wiederholt verurtei- len, weil nationale Gerichte und Jugendämter bei der Ausgestaltung der Vollzeitpflege die Menschen- rechte verletzen. Gegenstand der Kritiken sind ins- besondere der Ausschluss von Umgangskontakten, die unzulängliche Beachtung der Rückkehroption und die Missachtung der Vorgaben des BVerfg und EGMR. In einem internationalen Vergleich der Praxis des Pflegekinderwesens hinsichtlich der Rückführung von Kindern zu ihren Herkunfts- eltern wurde für Deutschland eine Kritik an der fehlenden Prüfung der Rückführung geübt, was sich auch in einer Zurückhaltung der Rückführung von Kindern im internationalen Vergleich heraus- stellt (Kindler / Lillig 2004). Neue Herausforde- rungen an die Jugendämter werden u. a. durch die Aussagen des BGH zu den Kontrollaufgaben der Jugendämter bei Vollzeitpflege getroffen, die einen fortwährenden Kontakt der Fachkräfte zum Kind bzw. Jugendlichen fordern, was gleichzeitig das Verhältnis zwischen Fachkräften und Pflegeper- sonen verändern dürfte. Welche Auswirkungen diese verstärkten Kontakte mit Fachkräften der Ju- gendämter auf die fremdplazierten Kinder und Ju- gendlichen und auf die Pflegepersonen haben, unterliegt einer noch fehlenden fachlichen Orien- tierung (Zitelmann et al. 2004) und fehlenden wissenschaftlichen Standards und Forschungen. Die Ergebnisse der älteren und jüngeren For- schungsgeschichte beziehen sich auf die Erfor- schung der Bedürfnisse von Pflegekindern und der Erwartungen, Motive und des Rollenverständnisses von Pflegeeltern als auch spezifischer Problem- bereiche und Konfliktpotenziale von Pflegeverhält- nissen. Die erst seit den 1990er Jahren stark geführte Fach- diskussion in Bezug auf die Frage, ob die Pflegefa- milie eine Ersatz- oder Ergänzungsfamilie sei, findet überwiegend in der Diskussion um die Aufrecht- erhaltung von Kontakten des Pflegekindes zu seinen Herkunftseltern, einer möglichen Rückkehr der Kinder und der Zusammenarbeit mit der Her- kunftsfamilie statt. Während auf der Grundlage von Goldstein et al. (1974) und Nienstedt /Wes- termann (1988, 1989) Pflegefamilien als die Fami- lien gesehen werden, die es dem traumatisierten Kind möglichst ungestört ermöglichen sollen, eine

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=