Handbuch 5. Auflage
424 Ecarius · Köbel Familienleitbilder historisch rekonstruieren (Kauf- mann 1995; Fuhs 2007). Wenn sich Familienfor- schung auf eine makroanalytische Betrachtung fa- milialer Interaktionen konzentriert, orientiert sie sich insbesondere an strukturfunktionalistischen und systemtheoretischen Ansätzen (Künzler /Wal- ter 1999). Integrative Konzepte verbinden schließlich die Mikro- und Makroebene miteinander, um so zu mehrdimensionalen Zugängen zu familialen Le- bensformen und Interaktionsprozessen zu gelan- gen: So analysiert der sozialökologische Ansatz die Konstitution von personalen und kollektiven Identitäten in familialen Interaktionen (Nave- Herz 2002). Lebenslauftheoretische Ansätze ver- suchen, entwicklungspsychologische Konzepte mit Familienstrukturanalysen zu verbinden, um die familiale Vermittlung gesellschaftlicher und kultureller Strukturen in Biografien zu erfassen (Herlth / Strohmeier 1989; Ecarius 2002). Integrative Familienforschungen gelangen zudem durch ihre theoretische und forschungsmetho- dische Vielfalt zu umfassenden konstitutiven Merkmalen von Familien (Nave-Herz 2002): Familien weisen demnach eine ■ ■ biologische und so- ziale Doppelnatur auf, da sie sowohl auf der biolo- gischen Ebene die Reproduktion übernehmen als auch auf der sozialen Ebene entscheidende Pro- zesse der Integration von Kindern in die Gesell- schaft leisten. In Familien herrscht ein einzigartiges ■ ■ Kooperati- ons- und Solidaritätsverhältnis : Familien zeigen eine einmalige Rollenstruktur, in der spezielle Mit- gliedschaftsbegriffe nur für dieses Sozialsystem vorgesehen sind wie z.B. Mutter, Vater, Sohn, Toch- ter, Schwester, Bruder etc. Familien sind geprägt von einer ■ ■ Generationsdiffe- renz . Im Gegensatz zum Ehesubsystem, das nicht immer die Grundlage einer Familie ist – wie z.B. im Todes- oder Trennungsfall –, bildet die Generations- differenz zwischen Mutter bzw. Vater und Kindern das entscheidende Definitionskriterium. Diese Ein- schränkung ist wichtig, da auf diese Weise auch al- leinerziehende Mütter und Väter sowie nichtehe- liche Lebensgemeinschaftenmit Kindern als Familien definiert werden können. Die Generationsdifferenz kann sich auf die Mutter bzw.Vater-Kind-Einheit be- ziehen oder auch die Großeltern oder sogar die Ur- großeltern beinhalten. Integrative Definitionen bilden besonders deutlich an der Betrachtung der familialen Bindungen eine Schnittmenge: Familiale Bindungen unterschiedli- cher Intensität verweisen auf persönliche Bezie- hungen, die sich als besonders ‚intim‘ oder ‚eng‘ bezeichnen lassen und überwiegend auf einem ge- meinsamen Lebensvollzug beruhen (Mollenhauer et al. 1975; Schneewind 2002). Historische Wandlungsprozesse von Familie Die gesamtgesellschaftlichen Veränderungspro- zesse der Moderne gehen mit einer zunehmenden Entflechtung der politischen, religiösen, öko- nomischen und familialen Vollzüge einher, die nun eigenständigen Funktionssystemen der Ge- sellschaft wie Staat, Wirtschaft und Familie zu- geordnet werden (Fend 2000). Diese strukturellen Differenzierungen der Gesellschaft im epochalen Wandel bleiben in ihren sozialen und psychischen Konsequenzen jedoch noch so lange latent, wie konkrete Traditionen und Konventionen in Ge- meinden und Regionen vor allem in ländlichen Räumen erhalten bleiben. Die ländlichen Räume lösen sich auf, weil sich die Gesellschaft ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tief greifend zur modernen Gesellschaft entwickelt. Normie- rende Traditionen, Selbstverständlichkeiten und Sicherheiten, aber auch soziale Kontrollen fallen durch immer weiter ausgreifende Pluralisierungs- und Individualisierungsprozesse in den 1970er und 1980er Jahren gesamtgesellschaftlich weg (Beck 1989). Entscheidend sind in diesem Zu- sammenhang vor allem die Veränderungen des Eherechts. Ab 1977 steht nicht mehr das Schuld-, sondern das Zerrüttungsprinzip im Zentrum des Scheidungsprozesses. Das Eherecht legt fest, dass eine Ehe gescheitert ist, „wenn die Lebensgemein- schaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wie- derherstellen“ (§ 1565 BGB). Aufgrund der Veränderungen in der modernen Gesellschaft ergibt sich auch eine zunehmende Pluralisierung familiärer Lebensformen, die auch als ‚Desintegration‘ oder ‚Deinstitutionalisierung‘ der Familie bezeichnet werden kann. Indikatoren dieses Wandels bestehen in der Zunahme von Einpersonenhaushalten und nicht ehelichen Le-
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