Handbuch 5. Auflage

432 M. Richter  in Form einer „Haushaltsfortführung“ zur Ver- meidung einer Heimeinweisung (Kreft /Müller 1986; Nielsen 1999; Helming et al. 1999). Die Berliner Gesellschaft für Heimerziehung (BGfH) entwickelte diese Hilfeform im Jahr 1969, die darauf angelegt war, dass „Familienhelferinnen“ in Notsituationen die Versorgung der Kinder si- cherten und damit die ansonsten übliche Fremd- unterbringung verhinderten. Im Jahr 1974 wurde mit dem Konzept einer „offen­ siven Jugendhilfe“ (BMJFG 1974: Mehr Chancen für die Jugend) die Forderung eines stärkeren Aus- baus präventiver Hilfen formuliert, was die weitere Einführung und Entwicklung der SPFH begüns- tigte (Helming et al. 1999; Nielsen 1999). Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die Familien- hilfe sukzessive zu einem allgemeinen sozialpädago­ gischen Angebot, das zur Vermeidung von Fremd- unterbringung, aber im Weiteren auch vermehrt zur Unterstützung von Erziehungsaufgaben in Fami­ lien eingesetzt wurde (Schattner 2007). Für die Implementationsgeschichte der SPFH las- sen sich unterschiedliche Entwicklungsphasen nachzeichnen, die sich in den neuen und alten Bundesländern – zeitlich versetzt – in vergleich- barer Weise zugetragen haben. Während in West- deutschland der Prozess in den 1970er und 1980er Jahren früher einsetzte, vollzogen sich die Entwick- lungsphasen in Ostdeutschland nach dem politi- schen Umbruch 1989. Die SPFH wurde hier flä- chendeckend in wenigen Jahren ausgebaut und etabliert (Kühl 1997). In einer anfänglichen „Pionierphase“ (Kühl 1997, 156) standen die Unterstützung in der Haushalts- führung (z. B. die gemeinsame Säuberung der Wohnung) und bei Behördengängen und Anträ- gen, bei den Hausaufgaben und bei der Schulden- tilgung im Mittelpunkt der Hilfe. Diese „Pionier- phase“ war dazuhin gekennzeichnet durch „die vom Jugendamt übernommene, an normative An- passung und Äußerlichkeiten […] orientierte Pro- blemdefinition“ (Kühl 1997, 156) und stand da- mit noch stark in der Tradition der klassischen Familienfürsorge (Helming 2001). Es folgte die „Phase der elementaren Grundqualifizierung und Grundausstattung“ (Kühl 1997, 157) oder auch „Konsolidierungsphase“ (Schattner 2007, 600). In dieser Phase rückten fachliche Gesichtspunkte in der Arbeit mit Familien in den Vordergrund und hier insbesondere auch die Integration systemischer Ansätze sowie ressourcenorientierter Konzepte (Kühl 1997; Schattner 2007). Inanspruchnahme Zwischen 1997 und 2007 fand eine nicht unerheb- liche Zunahme in der Inanspruchnahme der SPFH statt. So nahmen 2007 63.670 Familien SPFH in Anspruch (beendete und am Jahresende bestehende Hilfen). Insgesamt leben in diesen Familien 137.472 junge Menschen, davon 131.467 im Alter von unter 18 Jahren. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass bei 80% der SPFH-Einsätze die jungen Menschen noch keine 14 Jahre sind (16% sind zwischen 14 und 17Jahre und 4% sind 18Jahre und älter). Dem- gegenüber wurden 1997 noch 22.386 Familien mit 55.612 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwach- senen von der SPFH unterstützt. Damit ist ein An- wachsen der Familien zwischen 1997 und 2007 um 184%, bei den in den Familien lebenden jungen Menschen eine Zunahme um 136% zu verzeichnen (Pothmann 2009, 68). Bei den Familien, die durch die SPFH im Jahr 2001 unterstützt wurden, handelte es sich bei 50% um Alleinerziehende, in einem knappen Drittel der Fälle lebten die Kinder mit ihren El- tern zusammen (32%) und bei 16% mit einem Stiefelternteil. Dabei hat sich im Vergleich zu 1991 der Anteil der Alleinerziehenden deutlich um 10 Prozentpunkte erhöht (Statistisches Bun- desamt 2003). Es zeigt sich dementsprechend, dass die SPFH häufig als Unterstützungsangebot für Alleinerziehende in Anspruch genommen wird (Pluto et al. 2007). Pluto et al. zeigen dazuhin, dass in allen oben ge- nannten Familienkonstellationen insbesondere die Anzahl der Kinder als ein entscheidendes „Risiko“ betrachtet werden muss: „Je höher die Kinderzahl desto höher ist auch die Inanspruchnahmequote“ (2007, 207). Dieser Befund bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass die Familienkonstella- tion keine Relevanz besäße. Während in 2004 Fa- milien mit zwei Elternteilen und mit vier und mehr Kindern 93 Fälle pro 10.000 Familien aufwiesen, wurden 803 Fälle pro 10.000 Familien bei Allein- erziehenden mit vier und mehr Kindern gezählt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 8% aller Alleinerziehenden mit vier oder mehr Kindern, gegenüber einem Anteil von unter 1% der so ge-

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