Handbuch 5. Auflage

Familienhilfe  433 nannten „vollständigen Familien“ mit vier oder mehr Kindern, die SPFH in Anspruch nehmen (208). Sowohl für Mehrkinderfamilien generell als auch für Alleinerziehende gilt, dass sie einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind (BMFSFJ 2005; Deutscher Bundestag 2008). Der dritte Ar- muts- und Reichtumsbericht macht deutlich, dass das durchschnittliche Haushaltsnetto-Äquivalenz- einkommen von Familien – errechnet auf der Grundlage der europaweit harmonisierten Erhe- bung EU-SILC – im Jahr 2005 16.556 Euro be- trägt. Alleinerziehenden-Haushalte sowie Haus- halte mit drei und mehr Kindern kommen mit etwa 77% bzw. 87% auf die niedrigste Einkom- mensposition (Deutscher Bundestag 2008, 76). Bezogen auf SPFH-Familien und den Bezug von Transferleistungen ist festzustellen, dass in 2007 von allen erfassten 63.670 Familien etwa 67% ganz oder teilweise von ALG-II-Bezügen, einer be- darfsorientierten Grundsicherung oder von Sozial- hilfe leben. Dieser Anteil liegt bei den Alleinerzie- hendenfamilien bei 76% und damit noch einmal höher (Pothmann 2009, 69). Prekäre materielle Lebenslagen sind damit als eine wesentliche Di- mension des familialen Hilfebedarfs in der SPFH auszumachen, dokumentieren sich allerdings wenig als Dimension für eine Inanspruchnahme der SPFH. Der von den Auskunft gebenden Jugend- ämtern am häufigsten genannte Anlass für eine SPFH sind eingeschränkte Erziehungskompeten- zen der Eltern (in 2007 etwa 63%). Weiterhin werden eine unzureichende Förderung, Betreuung und / oder Versorgung des jungen Menschen (etwa 35%) und Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte (etwa 28%) benannt (Pothmann 2009, 70). Pluto et al. problematisieren in diesem Zusammenhang, dass die familiale Ar- mutslage nicht als Anlass für eine SPFH angegeben wird. Auch wenn die Bearbeitung von materiellen Unterversorgungslagen vorrangig eine sozialpoliti- sche und weniger eine sozialpädagogische Aufgabe ist, stehe damit zu befürchten, dass eine wesent­ liche Dimension des Hilfebedarfs ungenügend Be- rücksichtigung finde (2007). Dieser Kritikpunkt wurde im Übrigen auch von Elger und Christmann bereits Mitte der 1980er Jahre an die SPFH ge- richtet (Elger /Christmann 1986). Die Gefährdung des Kindeswohls wird in 16% der erfassten Fälle als Anlass für eine SPFH formuliert. Im Verhältnis zu den anderen genannten Gründen für eine SPFH ist dieser Anteil durchaus niedrig, zugleich liegt ein höherer Wert nur im Bereich der Vollzeitpflege (35%) und der Heimerziehung (22%) vor, so dass die SPFH nicht zu unterschät- zen ist in ihrer Bedeutung, Kindeswohlgefährdung zu begegnen bzw. Gefährdungslagen zu minimie- ren (Pothmann 2009, 70). Während bei 29% der Fälle die SPFH von den Familien selbst initiiert wurde, ging bei 51% der Anstoß durch das Jugendamt bzw. den Allgemei- nen Sozialen Dienst (ASD) aus. Weitere öffentliche Stellen wurden bei 12% der Fälle benannt. Dem- gegenüber ging lediglich bei 4% der Fälle die Ini- tiative durch Dienste freier Träger für eine SPFH aus (Pluto et al. 2007, 209). Angesichts dieser Zah- len zeigt sich, dass der größere Teil der Hilfen nicht von den Familien selbst ausgeht. Der Einsatz einer SPFH entsteht vielmehr häufig aufgrund eines äu- ßeren Drucks (bspw. drohende Eingriffe, Fremd- platzierung des Kindes / der Kinder oder nicht er- füllter Wunsch nach einer Rückführung des Kindes / der Kinder in die Familie), der Eltern zu einer Inanspruchnahme veranlasst (Jordan 2005). Im Durchschnitt dauert die SPFH im Jahr 2001 16 Monate und war damit genauso lang wie noch 1991 (Statistisches Bundesamt 2003). Strukturelle Rahmungen Neben der Erziehung in Tagesgruppen (§32 SGB VIII) ist die SPFH die am stärksten vertretene Form ambulanter erzieherischer Hilfen. Aktuelle Daten zeigen, dass in nahezu allen Jugendamts- bezirken im Bundesgebiet (94%) die SPFH als Hilfeangebot besteht. Rückläufig sind hingegen die Jugendamtsbezirke, in denen die SPFH ausschließ- lich vom öffentlichen Träger vorgehalten wird. Während der Anteil der SPFH-Hilfen, die von öf- fentlichen Trägern bereitgestellt werden, sich in Ostdeutschland unterhalb von 10% befindet, liegt dieser Anteil in Westdeutschland bei 50% (Pluto et al. 2007). Der stetigen Zunahme der Fallzahlen in der SPFH steht gegenwärtig eine Trendwende in der Personal- entwicklung im Bereich der ambulanten erzieheri- schen Hilfe gegenüber (Rauschenbach / Schilling 2008). Festzuhalten ist zunächst einmal, dass das Ausgaben- und Beschäftigungsvolumen im Bereich

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