Handbuch 5. Auflage

452 Halfar  der Erbringung der sozialen Dienstleistung ausgehen. Denkbar wäre hier die (finanzielle) För- derung bei der Implementation von Qualitäts­ managementverfahren, die Knüpfung der Finan­ zierungshöhe an Qualitätsaudits und / oder die Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten für die Klienten. Pauschale, weitgehend nachfrage- und auslastungsunabhängige Finanzierungen sollten in der Sozialarbeit auf solche Arbeitsfelder be- schränkt werden, in denen plausibel vermutet wer- den kann, dass Klientengruppen entweder keinen Wert auf die Qualität einer Dienstleistung legen oder diese nicht einmal in Ansätzen beurteilen können. Finanzierungsregelungen sollten so konstruiert ■ ■ sein, dass der Anbieter einer Dienstleistung keine Anreize verspürt, die Menge der dargebotenen Dienstleistungen systematisch, „notfalls“ auch über die Sättigungsmenge hinaus, auszudehnen. Zwei Tatbestände bergen diese Gefahr einer sub- optimalen Mengenexpansion besonders in sich. Die eine Gefahr ist eng mit dem speziellen Dienst- leistungscharakter Sozialer Arbeit, die andere mengenexpansive Schaltung eng mit dem beson- deren Gutscharakter Sozialer Arbeit verbunden. Soziale Dienstleistungen sind in vielen Fällen durch eine besondere Informationsasymmetrie zwischen dem Anbieter und dem Klienten ge- prägt. Bei der Beurteilung, welche spezifische Leistung, in welcher Menge und Intensität sinnvoll zu erbringen ist, ist der Klient ebenso überfordert wie bei der Beurteilung der Leistungsqualität. Er- schwert wird diese Asymmetrie durch den Uno- actu Charakter, und der damit ausgeschlossenen Vergleichsmöglichkeit, und durch die Abhängig- keit des Leistungserfolges von coping und compli- ance. Aus dieser Informationsasymmetrie ergibt sich bei sozialen Dienstleistungen häufig der Cha- rakter eines Glaubensproduktes, das den Anbieter in die Lage versetzt, die Hilfeart und den Hilfeum- fang zu definieren und somit entscheidend die Nachfrageprozesse zu beeinflussen. Die Definiti- onskompetenz, wer Hilfe benötigt, liegt in den Händen der sozialen Dienstleister, wodurch sich auch Prozesse der angebotsinduzierten Nachfrage einstellen. Unter den Bedingungen mancher Fi- nanzierungsregelungen, wie zum Beispiel Fach- leistungsstunden in der Familienhilfe, werden An- reize für die Mengenexpansion verstärkt, bei anderen Regelungen, wie zum Beispiel der pau- schalen Förderung einer Schuldnerberatungs- stelle, tritt dieser Mengeneffekt nicht auf. Die zweite Gefahr in der suboptimalen Mengen- ■ ■ expansion lauert in der Kollektivgutproblematik mancher Dienstleistungen. Während klassische Kollektivgüter, von deren Nutzen niemand aus- geschlossen werden kann, auch der nicht, der sich an der Herstellung nicht beteiligt (z.B. Leucht- türme, innere Sicherheit) notwendigerweise durch Kostenumlage zwangsfinanziert werden müssen, wird der Kollektivgutcharakter in der Sozialarbeit häufig politisch erst produziert. Dies kann sinnvoll sein, wenn man durch die Kollektivfinanzierung eine Unterinanspruchnahme mancher Dienste ver- meiden will, weil man manchen Dienstleistungen einen besonderen, einen meritorischen Charakter zubilligt. Aber durch die Umlagefinanzierung ver- liert man auch die Information darüber, ob und in welchem Ausmaß die (kostenlose oder subventio- nierte) Dienstleistung denn von den Konsumenten eigentlich geschätzt wird, da die Konsumentschei- dung fast unabhängig von der persönlichen Präfe- renzstruktur getroffen werden kann. Der Verzicht auf Preise bedeutet Verzicht auf Information. Es ist plausibel, dass, ceteris paribus, unter der Bedin- gung der Umlagefinanzierung die Konsummenge eines Gutes höher ist als unter der Bedingung von Marktpreisen – wenn das Gut individuellen Nut- zen stiftet. Finanzierungsregelungen sollten weiterhin einer ■ ■ suboptimalen „Überinanspruchnahme“ sozialer Dienstleistungen entgegenwirken, die sich durch Garantien von dauerhaften, zeitlich unbegrenzten Hilfechancen ergeben. So sehr es im Einzelfall sinn- voll und vielleicht sogar zwingend sein kann, so- ziale Hilfen über sehr lange Zeiträume zu gewäh- ren, so sehr muss auch der Doppelcharakter bedacht werden, der in der Sozialisation einer Klientenkarriere, als „Verwohlfahrtsstaatlichung der Person“, liegen kann. Die Gefahr liegt dann in einer gewissen „Welfarisation“, in der die stetige Optimierung der Klientenrolle große Teile der per- sonalen Intelligenz aufbraucht. Die Finanzierung muss hier sowohl dem Klienten als auch dem An- bieter Sozialer Arbeit Anreize liefern, die In- anspruchnahme von sozialen Hilfen zu reduzieren. Finanzierungsregelungen sollten nicht Ehrlichkeit ■ ■ bestrafen und statistische Raffinesse belohnen. Werden Zuschüsse an Freie Träger an die Anfer- tigung von Statistiken und Jahresberichten gekop-

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