Handbuch 5. Auflage
Finanzierung Sozialer Arbeit 453 pelt, so wird bekanntermaßen, ein „innovatives Verfahren“ angestiftet, das die Dringlichkeit und Überbelastung des sozialen Dienstes „objektiv“ nachweist. In der nächsten Subventionsrunde bleibt dem Finanzierungsträger wenig anderes üb- rig, als die Subventionen nach Dringlichkeit und Auslastungsgrad zu vergeben, und so eine irratio- nale Expansionsspirale in Gang zu setzen, die ihren Schwung aus der strategischen Interdependenz der beteiligten Dienste bezieht. Ein weiterer Gradmesser für die Rationalität von ■ ■ Finanzierungsregelungen ist die Paradoxiewahr- scheinlichkeit der Finanzierung. Angesprochen werden insbesondere solche Bereiche sozialer Ein- richtungen, deren Finanzierung an Auslastungs- quoten geknüpft ist, und die insofern strukturell daran interessiert sind, entweder Klienten zu pro- duzieren oder Klienten zu behalten. Solche auslas- tungsbezogenen Finanzierungen stützen nicht nur die Mengenexpansion sozialer Dienstleistungen, sondern können paradox werden, indem die Funk- tion des Systems, Exklusionen zu vermeiden oder, bei Exklusion, Re-Inklusionen zu fördern, konterka- riert wird.Wenn die Rehabilitation in der Werkstatt für Behinderte und die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gelingt, verliert die WfbM nicht nur die Sozialtransfers für den behinderten Arbeitneh- mer, sondern sie verliert auch die Arbeitskraft ihres Besten und schmälert somit ihre Produktivität.Wo- durch soll eine stationäre Einrichtung der Jugend- hilfe angestiftet werden, ein Kind, das monatlich 6000,- Euro Pflegesatzeinnahmen bringt, an die Familie oder eine Pflegefamilie „abzugeben“, wenn möglicherweise dadurch ein defizitäres Be- triebsergebnis entsteht? Warum sollte der örtliche Sozialhilfeträger behinderte Bewohner stationärer Einrichtungen, deren Pflegesätze vom überörtli- chen Sozialhilfeträger bezahlt werden, in ambu- lante Versorgungsketten „locken“? Freut sich der präventiv tätige Fanprojektpädagoge, wenn seine Tätigkeit so erfolgreich ist, dass weit und breit keine gewaltbereiten Hooligans mehr auftauchen? Finanzierungsregelungen sollten so konstruiert ■ ■ sein, dass „Quality Skimping“ vermieden werden kann. Anreize, kostenintensive Leistungsbereiche wettbewerbsunschädlich einzuschränken, ergeben sich in Dienstleistungsketten insbesondere dort, wo die Leistungsqualität von Klienten nur schwer beurteilt werden kann bzw. nur durch aufwändige bürokratische Kontrollen gesichert werden kann. Finanzierungsregelungen können weiterhin danach ■ ■ beurteilt werden, ob durch sie Anreize für „Cream Skimming“ geliefert werden. Bietet die Regelung die Möglichkeit zur kostenadversen Selektion von Kliententypen?Werden Unterscheidungen von öko- nomisch „guten“ und „schlechten“ Klienten zum Auswahlkriterium für ein Klientenpicking? Finanzierungsregelungen lassen sich auch nach ih- ■ ■ rem „Rent Seeking“ Grad beurteilen. Rent Seeking bedeutet, dass die Anbieter nicht alle zur Ver- fügung stehenden Ressourcen in ihre Dienstleis- tungsqualität, sondern einen Teil auch in die Poli- tikbeeinflussung investieren. Diese Investitionen in politische Gremien werden solange getätigt, so- lange der Grenznutzen der Investitionskosten des Rent-Seekings größer ist als der Grenznutzen der Investitionskosten des „Profitseekings“. Eine wichtige Frage an die jeweilige Finanzierungs- ■ ■ regelung bezieht sich auf die damit verknüpften Bürokratiekosten, die durch Berichtswesen, Doku- mentationen, Kontrollwesen, Qualitätssysteme, Zertifizierungen und Verfahrensauflagen getrieben werden. Die Höhe der Transaktionskosten spielt ebenfalls ■ ■ eine wichtige Rolle zur Einschätzung von Finanzie- rungsregelungen. Transaktionskosten vermindern den Nettoressourcenzufluss durch Kosten, die sich aus Vereinbarungen,Verträgen,Abwicklungen,An- passungen und Konzeptumstellungen ergeben. Und nicht zuletzt können Finanzierungsregelun- ■ ■ gen auch unterschiedliche „Crowding out“-Ef- fekte hervorrufen, weil die Ermöglichung von kom- merziellen Effekten auch zur Einschränkung von Subventionen führen kann. In diesem Zusammen- hang spielt natürlich auch eine Rolle, ob die spezi- fische Dienstleistung, auf die sich die jeweilige Fi- nanzierungsregelung bezieht, substituierbar ist. Finanzierungsregelungen im sozialen Sektor können nie so präzise eingestellt und justiert werden, dass Nebenwirkungen ausgeschlossen werden können. Doch die Funktion der Finanzierung, die Operatio- nen des Systems der Sozialen Arbeit so mit Energie zu versorgen, dass die Energie an den Systemstellen verbraucht wird, wo der Grenznutzen der Sozialen Arbeit am größten ist, und dies in einer effizienten Art, ist auch die Referenzgröße für die Rationalität des Finanzierungssystems (Halfar 1999).
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