Handbuch 5. Auflage

454 Halfar  Finanzierungsarten in der Sozialen Arbeit Subventionen/ Zuwendungen Zuwendungen sind das klassische Finanzierungs- instrument für (offene) Hilfen, für zeitlich be- grenzte Projekte, für Pilotmodelle und für die Ju- gendarbeit. Zuwendungen sind öffentliche, zweckgebundene Zuschüsse für sozialpädagogische Projekte (bzw. Institutionen), an denen zwar öf- fentliches Interesse besteht, aber von denen sich der Finanzierungsträger keine Gegenleistung er- wartet. Zuwendungsbescheide zur Förderung eines sozialen Projekts sind insofern keine Leistungsver- träge, sondern Subventionen. Voraussetzung für die Berechtigung, Zuwendungen zu erlangen, ist die Gemeinnützigkeit des Trägers. Aus der Ge- meinnützigkeit des Zuwendungsempfängers schließt der Zuwendungsgeber wiederum auf ein gewisses Interesse bei der Durchführung des Projektes und auf das Vorhandensein gewisser Eigenmittel. In aller Regel decken deshalb Zuwendungen nur einen Teil der Projektkosten, weil man einen finan- ziellen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers als zumutbar erachtet. Zumutbar deshalb, weil gemein- nützige Non Profit-Organisationen steuerrechtlich gegenüber Profit-Organisationen privilegiert sind. Neben Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und der Körperschaftssteuer betrifft das Steuerprivileg insbesondere die Möglichkeit, Spenden für ge- meinnützige Zwecke zu empfangen, die der Spen- der als Sonderausgaben von seinem zu versteuern- dem Einkommen absetzen darf. Aufgrund ihrer sozial- und steuerpolitischen Sonderstellung wird den freien Trägern der Wohlfahrtspflege deshalb nur dann eine alle Projektkosten deckende Voll­ finanzierung durch Zuwendungen zugestanden, wenn ein staatliches Interesse an einer sozialpäd­ agogischen Maßnahme bei den Freien Trägern nicht auf ein gewisses Eigeninteresse stößt (Neu- mann 1992). Institutionelle und projektbezogene Zuwendungen Bei Zuwendungen unterscheidet man zwischen der institutionellen und der projektbezogenen För- derung. Bei der institutionellen Förderung, die allerdings in der Sozialarbeit die Ausnahme darstellt, wird die Organisation als solche gefördert. Dies kann die pauschale Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Bundes- und Landes- ebene betreffen, oder die prinzipielle Förderung einer Fortbildungsakademie für Sozialarbeit, oder eines Forschungsinstituts, aber natürlich auch ein- zelner Träger sozialer Maßnahmen. In der überwiegenden Mehrheit beziehen sich Zu- wendungen hingegen auf einzelne, konkrete sozial- pädagogische Projekte, die zeitlich, sachlich und kostenmäßig abgrenzbar sind. Von wenigen Aus- nahmen abgesehen, werden Zuwendungen für ein Jahr vergeben, so dass sich bei länger laufenden Projekten immer wieder das Problem einstellt, dass man aufgrund der Finanzierungsregelung nicht mittelfristig planen kann, aber fachlich und per- sonell mittelfristig planen muss. Bei der Projektför- derung müssen im Zuwendungsantrag bereits prä- zise Angabe über den Projektzweck, Projektablauf, Projektmethoden, Personal- und Sachkosten ver- merkt werden, sowie die gewünschte Zuwendungs- art (Münder 1994). Teil- oder Vollfinanzierung durch Zuwendungen Und hier ist die Vollfinanzierung von der Teilfinan- zierung zu unterscheiden. Die Teilfinanzierung von Projekten durch Zuwendungen stellt den Regelfall dar, wobei hier drei Finanzierungsformen zu unter- scheiden sind. Unter Anteilsfinanzierung versteht man entweder die Übernahme eines gewissen Prozentsatzes oder die Übernahme einer Kostenart der (zuwendungs- fähigen) Projektkosten. Eine häufig gewählte Va- riante der Anteilsfinanzierung sichert die Über- nahme von 80–90% der Projektkosten durch die öffentliche Hand zu, so dass dem Projektträger noch die Aufbringung der restlichen 10–20% bleiben. Mit dem Zuwendungsbescheid wird nicht nur der Prozentsatz der Zuwendungsfinan- zierung mitgeteilt, sondern auch der absolute Höchstbetrag sowie die Referenzgröße der „zu- wendungsfähigen Ausgaben“. Vielfach praktiziert wird auch die anteilige Übernahme gewisser Kos- tenarten, ebenfalls bis zu einer definierten Ober- grenze, durch den Zuwendungsgeber. Denkbar wäre die Übernahme der Personalkosten durch

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