Handbuch 5. Auflage

456 Halfar  Einzelleistungsbezogene Entgelte Die konkrete einzelne Leistungsart und Leis- tungsmenge, berechnet durch Zeitkosten, bildet insbesondere in der ambulanten Pflege den Be- zugspunkt für die Finanzierung. Diese Einzelleis- tungen, manchmal nur einzelne Handgriffe oder präzise abgrenzbare Komplexversorgungsleistun- gen, werden je nach Pflegestufe bis zu einem Höchstbetrag von der Pflegeversicherung finan- ziert. Über diese „Versicherungspreise“ hinausrei- chende Preisvorstellungen des Anbieters müssen vom Klienten ebenso privat bezahlt werden wie solche Zusatzeinzelleistungen, die im ambulan- ten, teilstationären oder stationären Bereich nicht durch Versorgungsverträge abgedeckt sind. Wirkungsorientierte Entgelte In verschiedenen Sektoren der Sozialarbeit wer- den mit wachsender Relevanz Verfahren überlegt und implementiert, um zumindest Teile der Fi- nanzierung an Wirkungen der sozialpädagogi- schen Arbeit zu koppeln. Bildungsträger werden an den Vermittlungsquoten von Qualifizierungs- kursen für Arbeitslose gemessen, Behindertenein- richtungen sollen an ihren Erfolgen in der „Am- bulantisierung“ bewertet werden, die Jugendhilfe bekommt Leistungsverträge, in denen die Ergeb- nisse von Evaluationsverfahren der Erziehungs- wirkungen eingerechnet werden oder Bewäh- rungshilfeträger erhalten Prämien für die Erreichung reduzierter Rückfallprämien. Neue Modelle aus dem Bereich des NPO-Controllings sollen wirkungsorientierte Leistungsentgelte un- terstützen (Halfar 2010). Prozessorientierte Entgelte Nach dem Vorbild der im Krankenhaus geltenden „Diagnosis Related Groups“ (DRG), nach denen die Entgelthöhe im wesentlichen von den diagno- sespezifischen Prozessabläufen (Patientenpfade) abhängt, sind erste Versuche im Sozialbereich ge- startet worden, die Finanzierung sozialer Einrich- tungen (zumindest teilweise) an den Kosten typi- sierter Dienstleistungsprozesse auszurichten. Das prozessbezogene „Pricing“ setzt jedoch Prozesskos- tenrechnungen voraus, die im Sozialbereich (noch) unüblich sind. Prozessorientierte Entgelte können eine wirkungsbezogene Finanzierungsform für sol- che Dienstleistungen darstellen, deren Wirkungen nicht oder nicht sehr valide messbar sind. Budgets Klientenbezogene Budgets Erhebliche Auswirkungen auf die Angebotsstruk- tur (und auf die Ausgaben) in der Eingliederungs- hilfe werden durch die Einführung des Persönli- chen Budgets nach SGB IX erwartet. Beim persönlichen Budget wird dem einzelnen Leis- tungsempfänger ein fester Betrag zur Verfügung gestellt, den er für den Bezug sozialer Dienstleis- tungen verwenden kann. Mit diesem System wird ein klarer Anreiz zur verstärkten Kundenorientie- rung gesetzt. Die Leistungen müssen dem Leis- tungsempfänger, nicht unbedingt dem Sozialleis- tungserbringer entsprechen. Es entstehen als Nebeneffekt auch Anreize für alternative Angebote außerhalb des bisherigen Sozialmarkts. Überlegun- gen zum personenbezogenen Budget finden auch in der Altenhilfe statt. Sozialraumbezogene Budgets Durch die sozialwissenschaftliche Klassifikation von Sozialräumen lassen sich Indikatoren bilden, an de- nen soziale Bedarfslagen erkennbar werden. Je nach Ausprägung der Bedarfsindikatoren wird für den jeweiligen Sozialraum ein Gesamtbudget gebildet, das zumeist in einemAusschreibungsverfahren (s.u.) „ersteigert“ wird. Von Sozialraumbudgets lassen sich besonders in der Jugendhilfe positive Allokations- effekte erwarten, weil die kostentreibenden, auf einzelne KJHG-Paragrafen bezogenen Hilfearten nun miteinander in kombinierte Leistungssettings überführt werden können. Neben dieser Anstiftung intelligenterer Hilfeformen liegt ein wesentliches Argument für Sozialraumbudgets in dem Anreiz für die Träger, sich zu Leistungsverbünden zusammen- zuschließen, und dabei leistungsschwache Träger von der Kooperation auszuschließen. Sozialraum- budgets, letztlich eine abgewandelte Variante der

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=