Handbuch 5. Auflage

468 Olk  betrieblichen Abläufe weiter vorantreiben. Insbeson- dere geht es darum, die Kosten-Leistungsrelationen zu verbessern, die Geschäftsprozesse zu optimieren, Verfahren der Kostenrechnung und des Controlling einzuführen, ggf. Betriebsteile in gemeinnützige GmbHs bzw. GmbHs umzuformen, Instrumente und Verfahren des Qualitätsmanagements anzuwen- den sowie Maßnahmen der Personalentwicklung zu realisieren. Die neuen Formen des Wettbewerbs auf sozialen Dienstleistungsmärkten fordern den freien Trägern ein Marktverhalten ab, in dem Effizienzvor- teile von entscheidender Bedeutung sind. Dabei gilt es insbesondere zu beachten, dass die Parameter des Wettbewerbs auf den beiden erwähnten Dienstleis- tungsmärkten unterschiedlich gewichtet sind. Wäh- rend der staatlich regulierte Quasi-Markt vor allem dadurch geprägt ist, dass die öffentliche Hand auf dem Wege von Leistungsvereinbarungen die quali- tativen Mindeststandards der Leistungserbringung vorgibt und dadurch zunächst vor allem einen Preis- wettbewerb unter den Anbietern auslöst, wird sich die Position auf den echten Dienstleistungsmärkten vor allem daran bemessen, inwiefern es den Dienst- leistungsanbietern gelingt, bei akzeptablen Preisen eine möglichst hohe Qualität zu bieten. Ob dies auf längere Sicht dazu führen wird, dass die freienTräger unterschiedliche Preis-Leistungs-Pakete für beide Märkte entwickeln, ist noch offen. Ein weiteres wichtiges Element der Modernisie- rung der freien Wohlfahrtspflege ist die markt- gerechte Ausgestaltung von Betriebsgrößen und die Entwicklung strategischer Verbünde. Unter den Bedingungen einer „Durchmarktung“ des So- zialsektors ist es für die Anbieter überlebenswich- tig, durch die Bildung größerer Betriebseinheiten Kostenvorteile zu erringen. In diesem Wett- bewerbskontext sind solche Anbieter im Vorteil, die aufgrund ihrer Größe sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene anbieten können, während kleinere Anbieter dagegen auf lokale Ni- schenmärkte zurückgedrängt werden (Anheier 2000). Ferner werden – trotz gegebener Wett- bewerbsbedingungen – neue Formen der Vernet- zung und Kooperation erforderlich. Sowohl aus fachpolitischen als auch aus betriebswirtschaftli- chen Erwägungen gerät das bisherige konzeptio- nelle Denken in „Angebotssäulen“ in der Jugend- und Sozialhilfe unter Druck. Die Versäulung hat dazu geführt, dass Einrichtungen, die sich auf eine spezifische Aufgabe oder Leistung spezialisiert ha- ben, ein Eigeninteresse daran ausbilden, die Nach- frage nach diesem spezialisierten Angebot zu ver- stetigen; Vernetzungen und Kooperationsformen mit anderen Anbietern werden schwierig und die Integration von Maßnahmen und Leistungen zu Versorgungsketten nahezu unmöglich. Die freien Träger werden daher zunehmend mit der Erwar- tung konfrontiert, ihre versäulten Angebotsformen und Einrichtungen zu flexiblen und integrierten Angebotsverbünden umzuformen. Nur verbandli- che Akteure, die ein klares Leistungsprofil ausbil- den und sich als verläßliche Partner präsentieren, sind geeignet und in der Lage, sich in diese neu entstehenden Netzwerke und Verbünde einzuklin- ken. Diese Entwicklungen werden insgesamt dazu beitragen, die freien Träger von „Wertgemeinschaf- ten zu sozialen Dienstleistungsunternehmen“ um- zuformen (Rauschenbach et al. 1995). Dies wirft folgenreiche Fragen hinsichtlich der Ver- einbarkeit der deutschen Sonderregelungen für ge- meinnützige Anbieter von Diensten auf Sozial- märkten mit dem europäischen Wettbewerbsrecht auf (etwa Rock 2003). Insbesondere ist bis heute ungeklärt, inwieweit das europäische Wettbewerbs- recht, das Wettbewerbsverzerrungen durch Beihil- fen jedweder Art verbietet, auf den Bereich der Leistungen der Daseinsvorsorge, in dem die freie Wohlfahrtspflege tätig wird, vollständig anzuwen- den ist oder ob die dem deutschen Sonderweg ent- sprechenden Subsidiaritäts- und Gemeinnützig- keitsregelungen sowie die Regelungen im Zuwendungsrecht weiter Bestand haben werden. Mit der Angleichung der staatlich regulierten Sozi- almärkte an „echte“ Märkte und der Privatisierung von Sozialmärkten (etwa in der Gesundheits- und Altenwirtschaft) wird es immer schwieriger, Ab- weichungen vom europäischen Wettbewerbsrecht unter Verweis auf die besonderen Bedingungen bei der Produktion von gemeinnützigen Gütern zu le- gitimieren. Wohlfahrtsverbände im Spannungsfeld zwischen verbandlicher und öffentlicher Förderung des freiwilligen bzw. bürgerschaftlichen Engagements Herausforderungen für das Selbstverständnis der freien Wohlfahrtspflege ergeben sich auch aus neue- ren Entwicklungen im Bereich der Förderung des

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