Handbuch 5. Auflage
Freie Träger in der Sozialen Arbeit 469 freiwilligen bzw. bürgerschaftlichen Engagements. Bis weit in die 1990er Jahre hinein galt die Gewin- nung, Qualifizierung und der Einsatz von Ehren- amtlichen bzw. freiwillig Engagierten als eine ur- eigene Aufgabe der gemeinnützigen Vereinigungen wie den überregional organisierten Verbänden und den lokal operierenden Vereinen und Initiativen. Staatliche Institutionen – insbesondere auf Bundes- ebene – hielten sich in diesem Politikfeld zurück und beschränkten sich auf die indirekte Förderung des Engagements durch (finanzielle) Förderung der Verbände. Dies gilt insbesondere auch für die Wohl- fahrtsverbände, die bei der Erledigung ihrer sozialen Aufgaben in den Einrichtungen und Diensten seit jeher auf die Mitwirkung ehrenamtlicher Mitarbei- ter/innen angewiesen waren. Die privilegierte Stel- lung der deutschen Verbändewohlfahrt im Bereich der sozialen Dienste wurde und wird daher nicht zu- letzt mit Verweis auf die Fähigkeit dieser Verbände, freiwilliges und unentgeltliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger anzuregen, zu qualifizieren und in sozialen Einrichtungen einzusetzen, legiti- miert. Dabei wird auf das erhebliche quantitative Potenzial an Ehrenamtlichen in der freien Wohl- fahrtspflege verwiesen. Wie bereits erwähnt, weist die Gesamtstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege geschätzte 2,5 bis 3 Millionen Ehrenamtliche aus (BAGFW 2009). Mit dem Motiv- und Strukturwandel des Engage- ments haben sich allerdings seit den 1980er Jahren die Ausdrucksformen und Tätigkeitsfelder des En- gagements verändert und vervielfältigt („Pluralisie- rung des Engagements“). Neben klassischen Formen der langfristigen und verbindlichen Mitwirkung in Verbänden und Vereinen treten neue Formen des befristeten, selbstorganisierten Engagements, die sich z.T. auch in neuen Handlungsfeldern (etwa Ökologie, Bildung, Globalisierungskritik, interna- tionale Solidarität etc.) artikulieren. Solche Entwick- lungen und das wachsende Interesse staatlicher In- stitutionen an Erhalt und Weiterentwicklung des „Sozialkapitals“ als eine knappe Ressource zur Inte- gration in die Gesellschaft haben zu neuen Formen und Instrumenten der öffentlichen Förderung dieses Engagements geführt (vgl. die Beiträge in Olk u. a. 2010). Zunächst entstanden auf lokaler Ebene nach niederländischen und englischen Vorbildern Infra- struktureinrichtungen zur Förderung des Engage- ments (Selbsthilfekontaktstellen, Freiwilligenagen- turen, Seniorenbüros, lokale Anlaufstellen etc.), die vor allem für diejenigen Bevölkerungsgruppen An- gebote der Vermittlung, Qualifizierung und Bera- tung bieten, die von den traditionellen Verbänden nicht (mehr) erreicht werden können. Diese Infra- struktureinrichtungen sind – selbst wenn sie in wohlfahrtsverbandlicher Trägerschaft agieren – von ihrem Selbstverständnis her verbandsübergreifend angelegt und verstehen sich damit auch als Alterna- tiven zu bisherigen Formen der milieubezogenen Gewinnung von Ehrenamtlichen bzw. bürgerschaft- lich Engagierten durch Verbände. Im weiteren Ver- lauf begannen auch Bundesländer (zuerst Baden- Württemberg) damit, eigene Strategien und Institutionen einer Engagementpolitik zu ent- wickeln und schließlich – und spätestens einsetzend mit der Enquete-Kommission des Deutschen Bun- destages „Zukunft des bürgerschaftlichen Engage- ments“ im Jahre 1999 – wird auch auf der bundes- politischen Ebene damit begonnen, eigene Förderungsstrategien und Instrumente im Bereich der Engagementpolitik zu entwickeln. Inzwischen sind mit der Einrichtung eines Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Bundestages, der Bildung eines Referates „Engage- mentpolitik“ im auf Bundesebene federführenden BMFSFJ, der Einrichtung von Arbeitsgruppen zum Thema bürgerschaftliches Engagement in einigen politischen Parteien, der Gründung eines „Bundes- netzwerkes bürgerschaftliches Engagement“ (BBE) als trisektorales Netzwerk sowie dem „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ als Zusammenschluss von acht großen Dachverbänden des gemeinnützigen Sektors Institutionen und politische Akteure entstanden, die es berechtigt erscheinen lassen, von der Herausbil- dung von Engagementpolitik als einer ressortüber- greifenden Querschnittsaufgabe zu sprechen (Klein et al. 2010). Mit der Förderung des vom BBE ver- anstalteten „Nationalen Forums für Engagement und Partizipation“ hat das BMFSFJ zudem ein neues Format der Politikberatung im Feld der En- gagementpolitik auf den Weg gebracht, bei dem die relevanten Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und föderalem Staat in einer „Governance-Struktur“ zusammengeführt werden. Dieses Nationale Forum wird im Koalitionsvertrag der Schwarz-Gelben Bun- desregierung ausdrücklich erwähnt mit der Auf- gabenstellung, die Bundesregierung bei der Ent- wicklung einer „nationalen Engagementstrategie“ während der laufenden Legislaturperiode zu bera- ten.
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