Handbuch 5. Auflage

476 Lauermann  wenig Zwang wie nötig (Schluß 2007; Schluß 2006, 37). Neuerlich mit Kant gesprochen: „Eines der größten Probleme der Erziehung ist, wie man die Unterwerfung unter den gesetzlichen Zwang mit der Fähigkeit, sich seiner Freiheit zu bedienen, ver- einigen könne“ (Kant 1803 / 1977, 711). Der Ge- danke führt somit zur freiheits schaffenden Wirkung von Zwängen durch Regeln. Die sich in den Regeln ausdrückenden Zwänge können also der individuel- len Freiheit dienen, wobei zwischen Freiheit von (negative Freiheiten) und Freiheit zu (positive Frei- heiten) zu unterscheiden ist. Goethe konstatiert in seinem Gedicht „Der Genuss“: „Man kann in wah- rer Freiheit leben /Und doch nicht ungebunden sein.“ Erst wer die Zusammengehörigkeit von Frei- heit und Unfreiheit, von Unbedingtheit und Be- dingtheit in sich selbst entdeckt, erfährt, was Frei- heit, ist. Freiheit und Bindung, konkret Selbstbindung, gehören untrennbar zusammen (Pieper 2007, 4). Das Gebot einer Einschränkung der Handlungs- freiheit verbunden mit der prinzipiellen Bereit- schaft, alle möglichen Handlungen auf genau jene zu reduzieren, welche mit der Freiheit der anderen verträglich sind, wird einsichtig, wenn das Prinzip der Willkürfreiheit als ein menschen un würdiges Prinzip eingesehen wird. Freiheit bei diesem Zwang – ein pädagogisches Paradoxon , das nur auf- gelöst werden könne, indem schrittweise vom äu- ßeren Zwang auf die innere Freiheit umgestellt wird: aus Einsicht in die Notwendigkeit, sich selbst zu disziplinieren und zu verpflichten, rechtmäßig oder moralisch zu handeln und sein Leben selbst- ständig und selbstverantwortlich zu führen. Im Horizont dieser Selbsteinschränkung des freien Könnens durch selbst gesetzte Grenzen kann sich die dem Menschen angemessene Freiheit entfal- ten. Freiheit versus Determinismus Ist der Mensch in seiner persönlichen Entwicklung und in seinen Handlungen frei oder stellen nicht beeinflussbare Faktoren – wie z. B. Umwelt, sozia- les Umfeld, Erziehung – die Weichen und unabän- derlichen Bedingungen für den Lebensverlauf? Die alte philosophische Frage, ob der Mensch einen freien Willen besitze, erfährt durch die neurobiolo- gischen Forschungen aktuell eine Renaissance in- terdisziplinärer Diskussionen. Führende Neurobio- logen wie Gerhard Roth (2004) und Wolf Singer (2003) erwecken mit provokanten Parolen – „Wir sind determiniert“ (Roth 2004) – den Eindruck, unter Verweis auf Ergebnisse der Hirnforschung, dass Willensfreiheit eine Illusion sei. „Wir tun nicht, was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun“, betonte bereits 1996 der Kognitionspsycho- loge Prinz (Prinz 1996) und stellte fest, dass sich genuin philosophische Fragen rein objektivistisch mittels naturwissenschaftlicher Methodologie be- antworten ließen. Die Stimulationsexperimente von Roger Penfield (Penfield / Roberts 1959) und die Experimente von Benjamin Libet (Libet et al. 1983; Libet 2005) werden argumentativ ins Feld geführt, um darzustellen, dass im Gehirn die Aus- führung einer Handlung schon eingeleitet wird, bevor die bewusste Entscheidung fällt, eben diese Handlung auszuführen (Beckermann 2006, 293). Diese inkompatibilitätstheoretische Orientierung wird durch die kompatibilitätstheoretische Sicht- weise (Pauen 2005; Pauen 2007; Bieri 2001; Ha- bermas 2004) über den Dualismus der philoso- phisch-ethischen (normative Verbindlichkeiten) und empirischen (genetische und gehirnphysiolo- gische Aspekte des Verhaltens) Perspektiven relati- viert (Steinvorth 1994; Beckermann 2005; Remme 2010) und propagiert die Existenz von Willensfrei- heit bei gleichzeitiger Gültigkeit des Determinis- mus. Libet betont in kritischer Distanz zu seinen Versuchen der 1980er Jahre im Jahr 2004 (deutsch: Libet 2005), dass der freie Wille keinen Willens- prozess initiiere, jedoch das Resultat steuern könne, „indem er den Willensprozess aktiv unterdrückt und die Handlung selbst abbricht, oder […] er- möglicht“ (Libet 2005, 183). Damit ebnet er den Weg für weiterführende Antworten und kommt zum Schluss, „dass die mentale subjektive Funk- tion ein emergentes Phänomen entsprechender Hirnfunktionen ist. Der bewusste Geist kann nicht ohne die Gehirnprozesse existieren, die ihn erzeu- gen“ (188) und betont die Einheit des subjektiven Erlebens und das Potenzial zur Beeinflussung der Aktivitäten von Nervenzellen (205 f.). Peter Bieri gibt die philosophische Antwort: Freiheit, so des- sen zentrale Idee, besteht nicht nur darin, dass wir tun können, was wir möchten, sondern erfordert zusätzlich, dass unser Entscheiden und Handeln „auf ganz bestimmte Weise bedingt ist: durch unser Denken und Urteilen“ (Bieri 2001, 80) getragen

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