Handbuch 5. Auflage

Freiheit 477 von Verantwortung. Nach seiner Auffassung hat die Idee des Entscheidens keinen logischen Ort in der Rede über das Gehirn. Die sozialpädagogische Konsequenz und Aufforderung der divergierenden Standpunkte leitet über zur Erkenntnis, dass Men- schen selbstbestimmt Entscheidungen treffen kön- nen und auch treffen müssen. Emanzipation und Bemündigung Individuen Autonomie zuzuerkennen, sie in diesem Sinne zu respektieren, führt zu den Begriffen „Emanzipation“ und „Mündigkeit“. Beide Begriffe sind ursprünglich scharf umgrenzte Fachausdrücke aus der Rechtssprache. Der Begriff „Mündigkeit“ leitet sich vom althochdeutschen ,Munt‘ ab, das im mittelalterlichen Rechtsdiskurs die Schutzgewalt des Hausherrn gegenüber allen Personen bezeich- nete, die seinem Haus unterstellt sind. Mündigkeit dagegen bezeichnete einen Zustand der Emanzipa- tion aus der ,Munt‘ des Hausvaters, verbunden mit der Übernahme der Verantwortung für das eigene Leben in rechtlicher, ökonomischer und politischer Sicht. In der deutschen Aufklärungsphilosophie bildet sich eine pädagogische Verwendungsweise dieses Begriffs heraus: Mündigkeit als geistige Un- abhängigkeit (Kant). Adorno verbindet Mündigkeit mit Denken (Adorno 1971, 10): „Mündig ist der, der für sich selbst spricht, weil er für sich selbst ge- dacht hat und nicht bloß nachredet […].“ Der aus dem römischen Recht stammende Begriff „Emanzi- pation“ bedeutete die Freilassung aus der Hand der Hausgewalt des Familienoberhauptes bzw. die Frei- lassung von Sklaven. Während der ursprünglich rein rechtliche Wortsinn verloren ging, bleibt die Grundidee von Emanzipation als Freilassung erhal- ten und lässt zwei Aspekte unterscheiden: die Be- freiung unterdrückter, benachteiligter und un- selbstständiger Individuen und Gruppen sowie den pädagogisch unterstützten schrittweisen Entwick- lungsprozess der individuellen Anstrengungen, über Erkenntnisprozesse und Einstellungsänderun- gen mündig zu werden. Dies bedarf den Mut und das Zutrauen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen (Kant 1784 / 1977, 51). Dieses Konzept von Emanzipation, das den Mut und die Anstrengung der individuellen Bemühun- gen, sich von unerkannten Zwängen zu befreien, betont, akzentuiert – orientiert an den Prinzipien der Aufklärung – Erziehungs- und Interventions­ bemühungen in Richtung einer selbstbewussteren und selbstbestimmteren Lebenspraxis. Die realisti- sche Wende in der Erziehungswissenschaft (Roth 1962) und deren nachfolgende Radikalisierungen im Kontext neuer sozialer Bewegungen schafft die Grundlage für eine Öffnung der Sozialen Arbeit ge- genüber gesellschaftskritischen und kritisch-psy- choanalytischen Traditionen. Die Theoriedebatte im Zeichen der kritisch-emanzipatorischen Wende (Klafki, Mollenhauer, Giesecke) fordert einen emanzipativen (sozial-)pädagogischen Umgang (Füs­ senhäuser 2011, 1649) mit dem Ziel der Mündig- keit und der Emanzipation des Individuums aus unerkannten Abhängigkeiten (Mollenhauer 1998) und spiegelt sich in der Sozialen Arbeit sowohl als intersubjektives als auch als gesellschaftlich vermit- teltes Handeln wider: Soziale Arbeit befördert die Aufklärung der Traditionen, die die Fähigkeiten zur Freiheit bei Kindern und Heranwachsenden im Zeichen gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse und autoritär unterdrückender Erziehungsprakti- ken unterschlagen, und entwickelt neue Formen der Ermutigung zur Selbstständigkeit und Gelegen- heiten zur selbstständigen Lebensgestaltung; es geht um Formen der Partizipation und der Durchset- zung der Rechte von Kindern und Heranwachsen- den und die Realisierung der Bürgerrechte aller Adressatinnen und Adressaten der Sozialen Arbeit. (Sozial-)Pädagogische Interventionen, die sich auf ein emanzipatorisches Erkenntnis- und Handlungs- interesse an der wachsenden Mündigkeit des Men- schen und seiner hierzu notwendigen Befreiung aus inneren (biografischen) und äußeren (gesellschaftli- chen) Zwängen begründen, ermöglichen schrittwei- se eine dem Individuum höchstmögliche eigenver- antwortliche und selbstbestimmte Lebensführung (Winkler 2011, 362). Diese Ambivalenz von Auto- nomie und Fremdbestimmung führt die Soziale Arbeit oftmals in komplexe und widersprüchliche Konstellationen, die nur dann im Umgang mit Un- mündigen gerechtfertigt sind, wenn diese zum Handeln im aufgeklärten Eigeninteresse befähigen. Sozialpädagogische Intervention oder Nichtinter- vention sucht die Adressatinnen und Adressaten der Sozialen Arbeit darin zu unterstützen, entmün- digende, individuelle und gesellschaftliche Lebens- lagen und –situationen zu erkennen und soll sie befähigen, im höchstmöglichen Maße selbstbe- stimmt entmündigende Kräfte zu überwinden.

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