Handbuch 5. Auflage

Freiheit 479 Freiheitsräume, mit der viele Menschen nur schwer zurechtkommen. Die Fähigkeit zur moralischen Selbstbestimmung wächst nicht im gleichen Maße wie die äußere Freiheit, sodass viele inmitten der vonseiten des Staates garantierten Freiheitsräume ihre subjektive Freiheit an anonyme Instanzen (z. B. Trendsetter) verlieren. Daraus erwächst für die Soziale Arbeit die Verpflichtung, in allen Situ- ationen, die ein Handeln erforderlich machen, sich dem Prinzip der Freiheit und Sinnerfüllung verpflichtet zu fühlen und mit guten Gründen zu entscheiden, was zu tun sei, getragen vom Respekt der Freiheit jedes menschlichen Gegenübers und dem Ziel der Autonomie. Soziale Arbeit agiert im Zusammenspiel aus der ein- zigartigen Lernfähigkeit des Menschen und der ebenso einzigartigen Fähigkeit, anderen etwas zu zeigen bzw. das Gezeigte als Gezeigtes zu verstehen (Prange 2005). Freiheit kann nicht einfach voraus- gesetzt werden, sondern erwächst aus der Befähi- gung, die eigene Freiheit verantwortlich nützen zu können. Dies impliziert auch, Verhältnisse aufzu- spüren, die einer Entwicklung und dem Gebrauch der Freiheit entgegenwirken. Freiheit, die sich nicht einfach von selbst versteht, sondern an Bedingun- gen geknüpft ist, die besser, schlechter oder gar nicht vorhanden sein können, verpflichtet Soziale Arbeit, sich für die Verbesserung dieser Bedingun- gen einzusetzen. Sozialpädagogische Fragen nach den Bedingungen von Freiheit sind auch sozialpoli- tische Fragen: Es gilt, sozialpolitische Rahmenbe- dingungen zu kritisieren, wenn sie die Freiheit von Menschen systematisch verhindern oder beschwe- ren. Soziale Arbeit ist verwiesen auf Politik, Wirt- schaft oder Religion und kann sich nicht auf die Position zurückziehen, dies ginge sie nichts an. Denn: Wo es um die Ermöglichung des Gebrauchs der Freiheit für die künftige Generation geht, hat Soziale Arbeit ihren Ort und den Auftrag, die höchstmögliche Gestaltungsfreiheit für das je eigene Leben in Rückbindung auf die gesellschaftlichen und individuellen Bezüge anzustreben (Staub-Ber- nasconi 2006; Schockenhoff 2004; Schockenhoff 2005). Hannah Arendt fordert (Arendt 1968 / 1994, 201): „Frei sein können Menschen nur in Bezug aufeinander, also nur im Bereich des Politischen und des Handelns; nur dort erfahren sie, was Freiheit positiv ist und dass sie mehr ist, als ein Nicht-gezwungen-Werden“. Freiheit ist anstrengend, weil sie mit Verantwortung und Risiken verbunden ist. Freiheit und Selbstbe- stimmung sind nicht natürliche Gegebenheiten menschlichen Daseins, sondern Ziel und Auftrag (Schockenhoff 2004, 11). Frei zu werden und frei zu sein, ist die große Existenzaufgabe, zu der jeder Mensch ein Leben lang amWeg zum gelingenderen Leben unterwegs bleibt – in einzelnen Lebenspha- sen und Lebenssituationen möglicherweise unter- stützt und begleitet von Instanzen Sozialer Arbeit. Dabei seien im Respekt vor dem Eigensinn (Thiersch 1992; Thiersch 2002) und um den sub- jektiven Sinn zu verstehen, jeweils die lebenswelt­ lichen Deutungen des einzelnenMenschen Ausgang sozialpädagogischer Interventionen. Die autonome Erweiterung der Kompetenzen als zentrales Anlie- gen sozialpädagogischer Interventionen, die auf Mündigkeit zielen, sei getragen von der Balance zwischen Zumuten und Zutrauen in die Autono- miebildung des Subjektes und die Ermöglichung autonomer Lebensverhältnisse. Unter Anerkennung der jeweiligen individuellen Lebenspraxis ist dem- zufolge jeweils fallspezifisch die Spannung zwischen Wunsch und Wirklichkeit, Möglichkeit und Be- grenztheit, Wollen und Sollen, die sich in einer je individuellen Bewährungsdynamik abbildet, zu ver- handeln. Anerkennungsbeziehungen entfalten sich letztlich in einer entwicklungsoffenen Spannung zwischen möglicher und wünschenswerter Autono- mie, Mündigkeit und der faktischen Hilflosigkeit, Abhängigkeit und Fremdbestimmung. Eine profes- sionell inszenierte Aufforderung zur Selbstbestim- mung führt zur gespannten Aufmerksamkeit zwi- schen dem, was ist , und dem, was sein könnte (Mol- lenhauer 1983, 121). Dabei ist es auch für die in der Sozialen Arbeit professionell Tätigen unabdingbar, selbst über Begriffe des freien Handelns zu verfü- gen, um eine emanzipative Autonomieentwicklung unter dem Aspekt der Freiheit im Blick zu behal- ten.

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