Handbuch 5. Auflage

Funktionsbestimmungen Sozialer Arbeit 493 Anknüpfend hieran meint Lebensbewältigung dann das Streben nach einer subjektiven Handlungsfähig- keit in kritischen Lebenssituationen, in denen das psychosoziale Gleichgewicht – Selbstwertgefühle und soziale Anerkennung – gefährdet ist. Insbeson- dere dann, wenn die bislang verfügbaren personalen und sozialen Ressourcen für die Bewältigung kriti- scher Lebenssituationen nicht mehr ausreichen, werden solche Lebenssituationen als kritisch erlebt (Böhnisch 2002). Erst im Kontext dieser Debatten wird dann die Funktionsbestimmung der Sozialen Arbeit auch systematisch in einen Dienstleistungsdiskurs inte- griert. Dabei existiert nicht die Theorie sozialer Dienstleistung, aber zwei Thematisierungszyklen können voneinander unterschieden werden. Mit dem Dienstleistungsdiskurs der 1970er Jahre wird an eine Unterscheidung von primärem, sekundärem und tertiärem Sektor der Arbeitsgesellschaft an- geknüpft und die Expansion des Dienstleistungs- sektors prognostiziert. Hervorgehoben wird die sozi- alpolitische Bedeutung sozialer Dienste als Steuerungsmedium neben Geld und Recht. Der Dienstleistungsdiskurs seit den 1990er Jahren ist eingebettet in die Institutionalisierung eines New Public Managements: die Leistungen sozialer Dienste werden „Produkte“, der Klient wird zum Kunden, eine Institutionalisierung betriebswirt- schaftlicher Standards in der Sozialen Arbeit ange- sichts der öffentlichen Finanzkrise wird angestrebt. Demgegenüber betont der sozialpädagogische Fach- diskurs die Bedeutung des öffentlichen Sektors, die damit einhergehende Unbestimmtheit des Auf- gabenanfalls, die Notwendigkeit von Reservekapazi- täten und die mangelnde Rationalisierbarkeit sozia- ler Dienste, die auf die Mitwirkung und aktive Beteiligung der Klientel angewiesen sind, was als uno-actu-Prinzip, d.h. als Gleichzeitigkeit von Pro- duktion und Konsumption sozialer Dienste zusam- mengefasst wird (Olk 1994; Schaarschuch et al. 2005). Soziale Arbeit als Dienstleistung folgt dem- entsprechend nicht einer Verbetriebswirtschaftli- chung sozialer Dienste, sondern ist als Reflex auf die Normalisierung öffentlicher Sozialisationsleistungen durch erweiterte Aufgabenbestimmungen einer so- zialen Infrastruktur zu verstehen. So ist die Zielper- spektive einer Kinder- und Jugendhilfe als Dienst- leistung die partizipatorische Teilhabe junger Menschen bei der Ausgestaltung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Dienstleistungsfunk- tion Sozialer Arbeit ist somit in erster Linie eine Demokratisierungsstrategie, in deren Kontext die Klientel zum Nutzer und zur Nutzerin sozialpäd­ agogischer Leistungen wird, Organisationsentwick- lung als Flexibilisierung administrativer Strukturen verstanden wird, Qualifizierung als Bereitstellung von Handlungskompetenzen und als Wissen für die Reflexion des Verhältnisses von Problemlagen und Interventionsmustern und die Nachfragedimension als Responsivität der Dienstleistungsproduktion be- gründet wird (BMFSFJ 1994; Böllert 2000; Schaar- schuch 2006). Inklusion und Exklusion Einen theoretisch ganz anderen Zugang einer modernen Funktionsbestimmung Sozialer Arbeit wählen diejenigen Ansätze, die auf einer system- theoretisch fundierten Gesellschaftsanalyse beru- hen. Ausgangspunkt ist Luhmanns (1973) Ana- lyse des Helfens im Wandel. In archaischen Gesellschaften ist die Institutionalisierung rezi- proker persönlicher Hilfe unter Stammesangehö- rigen dominant, es fehlen die bewusste Institu- tionalisierung von Reziprozität; demgegenüber herrscht die Institutionalisierung von Hilfspflich- ten, Abgabepflichten und Dankespflichten vor. Von daher setzt Hilfe das Vorhandensein von Überschüssen voraus, Kapitalbildung wird ver- hindert, die Dankespflicht bleibt unspezifisch. In hochkultivierten Gesellschaften ist eine zuneh- mende produktive Arbeitsteilung, eine schichten- mäßige Verteilung des Produkts, die Ausdifferen- zierung politischer Herrschaft und generalisierter Normvorstellungen und einer kosmisch-religiö- sen Moralität sowie eine beginnende Individuali- sierung der Persönlichkeit beobachtbar. Die Mo- tivation zur Hilfe muss auf Umwegen beschafft werden, so dass die Motivation des Helfens in Form des Vertrages stabilisiert wird. Hilfe ist eine gute Tat, die von oben nach unten gerichtet wird, sie ist Ausdruck von Schichtzugehörigkeit, Ar- menpflege wird zum staatlichen Aufgabenbereich. Moderne Gesellschaften werden schließlich als funktionale Differenzierung und Leistungsspezia- lisierung beschrieben, in ihnen ist Helfen nicht mehr durch entsprechende Interaktionen und moralische Begründungen geprägt. Hilfe ge- schieht (bei persönlicher Professionsmotivation)

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