Handbuch 5. Auflage

494 Böllert  in erster Linie in Entscheidungsprogrammen, d. h. auf der Grundlage von Regeln. Handlungs- und Kommunikationszusammenhänge sind mit einem speziellen Sinn ausgestattet, der erkennbar macht, dass eine gesellschaftliche Funktion ex- klusiv in diesem System ausgefüllt wird; die Funk- tion von sozialer Hilfe ist Daseinsnachsorge. Eine solche Theorie funktionaler Differenzierung hebt zudem hervor, dass sich gesellschaftliche Teilsys- teme auf Personen als Adressaten und Adressatin- nen spezifischer Erwartungen, als Träger von Leis- tungs- und Publikumsrollen beziehen. In diesem Kontext meint binäre Codierung, dass nur Funk- tionssysteme über eine Codierung verfügen, die alle innerhalb des Systems vorkommende Kom- munikation als Anschlusswert für weitere Kom- munikation oder in Bezug auf die Reproduktion des Systems versteht. Die Codierung sozialer Hil- fen ist Hilfe versus Nicht-Hilfe. Der anderen Funktionsbestimmungen Sozialer Arbeit innewohnende umfassende Integrations- begriff wird hier durch den Inklusionsbegriff er- setzt – Inklusion steht für die Art und Weise, in der im systemischen Kommunikationszusammen- hang Menschen für relevant gehalten werden. In- dividuen sind von daher sozial ortlos, da nur ein selektiver Einbezug in teilsystemspezifische Kom- munikationen stattfindet. Dabei sind Individuen auf Leistungen von Funktionssystemen angewie- sen, diese aber nicht auf die Teilhabe konkreter Individuen – eine partizipatorische Dienstleis- tungsorientierung Sozialer Arbeit ist theoretisch nicht vorgesehen. Soziale Arbeit ist gesellschaft- lich organisierte Hilfe, nicht aber soziale Integra- tionsarbeit als funktional notwendige Folge der gesellschaftlichen Entwicklung (Baecker 1998). Indem soziale Systeme mit der Unterscheidung von Inklusion und Exklusion operieren, wird Ex- klusion zum Ausschluss aus Teilsystemen, nicht aber zum umfassenden Ausschluss aus der Gesell- schaft. Abgelehnt wird eine Semantik des Inklusi- onsuniversalismus; stattdessen wird von einer teil- systemspezifischenReaktionunterGesichtspunkten der Machterhaltung des Systems ausgegangen. Das akzeptable Maß an Exklusion wird dabei in gesell- schaftlichen Auseinandersetzungen festgelegt. Die hieraus abgeleitete Funktionsbestimmung Sozialer Arbeit fokussiert diese auf die Bearbeitung indivi- dueller und kollektiver Effekte funktionaler Diffe- renzierung, die als gesellschaftsstrukturell ver- ursachte Problemlagen wahrgenommen werden. Soziale Arbeit ist sowohl Exklusionsvermeidung und Inklusionsvermittlung als auch Exklusionsver- waltung, wobei die gegenwärtige Verdichtung von Exklusionseffekten zu einem Bedeutungszuwachs der Exklusionsverwaltung führt (Scherr 1999; Merten 1997). Perspektiven: Aktivierung versus Gerechtigkeit In einer gesellschafts- und sozialpolitisch begrün- deten Auseinandersetzung mit Exklusionseffekten werden diese auch als Folge des Übergangs von der öffentlichen zur privaten Sicherheit konstatiert, wird der Übergang vom kollektiven zum individu- ellen Risikomanagement untersucht, der Übergang von der Sozialversicherung zur Eigenverantwor- tung bzw. von der Staatsversorgung zur Selbstsorge hervorgehoben, an dessen Ende das „unternehme- rische Selbst“ steht. Festgehalten werden kann vor diesem Hintergrund, dass vorrangig nicht ein Ab- bau des Sozialstaates, sondern ein Umbau des So- zialen stattfindet (Lessenich 2008). Die entspre- chenden Aktivierungsdiskurse sind dabei durch die Inanspruchnahme einer sozialpädagogischen Se- mantik gekennzeichnet (Eigeninitiative, Dienst- leistung, soziales Engagement etc.), woraus aber nicht vorschnell ein Bedeutungszuwachs von So- zialer Arbeit geschlussfolgert werden kann. Tatsäch- lich werden faktische Machtverhältnisse durch si- mulierte Wahlfreiheiten verschleiert, eine sozialstaatskritische Rhetorik ruht auf der pädago- gischen Botschaft individueller Fehlleistungen, was insgesamt auf die Gefahr einer Instrumentalisie- rung der Sozialen Arbeit als Aktivierungspädagogik verweist (Dollinger 2006; Kessl 2006; Oelkers 2009). Als Alternative hierzu wird aktuell immer häufi- ger auf ein Verständnis von Handlungsbefähigung und Verwirklichungschancen der Adressatinnen und Adressaten zurückgegriffen, das unmittelbar mit den Arbeiten des indischen Ökonomen und Nobelpreisträgers Amartya Sen (2000) und der US-amerikanischen Philosophin Martha Craven Nussbaum (1999) verknüpft ist, die den capabili- ties-approach entwickelt haben. Die entsprechen- den internationalen Debatten über die Fragen ei- nes guten Lebens – „well-being“ als gelingende

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