Handbuch 5. Auflage
Gefühle, Emotionen, Affekte 509 dies streng auf den psychoanalytischen Begriff ei- nes dynamischen Unbewussten zu beziehen. Auch Affekte aber sind nicht einfach irrationale Impulse, sondern sind imKontext einer Affektlogik (Ciompi 1998) verortet, die ebenfalls zugleich seelischer, körperlicher und kognitiver Art ist, „ein Denken- Fühlen, Fühlen-Denken in einem eigentümlichen, spezifischen und ökonomischen Gleichgewicht“ (Ciompi 1998, 397; Müller et al. 2005). Da die Entfaltung dieser Begriffe in ihren psycho- logischen, philosophischen oder gar hirnorgani- schen Dimensionen in diesem Rahmen unmöglich ist, beschränkt sich der folgende Beitrag darauf, der Relevanz von Gefühlen und Affekten für die Sozi- alpädagogik nachzugehen. Gefühle als energetische Basis der sozialpädagogischen Grundhaltung – historische Bezüge Gefühle tauchen in der sozialpädagogischen Seman- tik zunächst als Gefühle derer auf, die als Pioniere unterschiedlicher „Formationen“ (Böhnisch et al. 2005, Kap. 1) die Geschichte der Sozialen Arbeit prägten. Offenkundig sind es „moralische Gefühle“ besonders expressiver Art. Ob man an Pestalozzis leidenschaftlichen Humanismus denkt, an die Lie- bessemantik der Gründer christlicher „Rettungs- werke“ wie Wichern, Bodelschwingh oder Booth, an die „geistige Mütterlichkeit“ der „sozialen Frau- enbewegung“ oder an die sozialistische Sozialpäd agogik Clara Zetkins und anderer: Für sie alle sind starke „moralische Gefühle“ die Basis. A. Salomons Aussage steht für alle, dass dort, wo nichts „im Her- zen brennt“ auch die besten Methoden kraftlos bleiben (Salomon 1927, 67). Mit den Anfängen von fachlicher Ausbildung und Professionalisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts tauchen auch Gefühle von Klienten als von denen der sozialpädagogischen Akteure zu unterscheidende im sozialpädagogischen Diskurs auf. Als Teil des pädagogischen Vermittlungsproblems, das seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als „Socialpädagogik“ diskutiert wird, reicht der Diskurs weiter zurück (Reyer 2002, 87ff.). Insbesondere für die von Salo- mon so genannten Aufgaben des „Führens“ um die „Haltung eines Menschen, seine Einstellung zu ver- ändern“ (zu unterscheiden von den an Ressourcen orientierten Aufgaben des „Ausführens“) wird dies zum Problem (Salomon 1927, 61 ff.). „Führung“ im Sinne Salomons wird einerseits nur durch die „Per- sönlichkeit“ des Wohlfahrtspflegers wirksam (61), andererseits aber dadurch, dass dieser fähig ist, an- dere Menschen als „einzigartig“ und „ungleiche Wesen als ungleich“ zu behandeln (62). Andere Formulierungen einer sozialpädagogischen Bezie- hungspraxis und zugleich -ethik („Anfangen wo der Klient steht“, den „ganzen Menschen in seiner Si- tuation sehen“, „Empowerment“, „Pädagogik der Anerkennung“ etc.) variieren mit unterschiedlichen Akzenten dieses Grundmuster. Das doppelte Postu- lat an sozialpädagogische Akteure, als „Persönlich- keit“ mit ihren Gefühlen und Werthaltungen zu wirken, dabei aber die Einzigartigkeit und Unter- schiedenheit der Adressaten zu achten, gilt auch dort, wo nicht einzelne Personen, sondern soziale Gruppen, soziokulturelle Milieus, Stadtteile und kommunalpolitische Verhältnisse im Blick sind. Die gleichzeitig mit den frühen Methoden der Einzel- hilfe entstandenen Ansätze der Gemeinwesenarbeit in London oder Chicago machen das deutlich. For- muliert man die sozialpädagogische Grundhaltung als Art des Umgangs mit Gefühlen, kann man sie in der Maxime ausdrücken: Sozialpädagogen sollen ih- ren Klienten „moralische Gefühle“ entgegenbringen und mit Engagement handeln, zugleich aber selbstkri- tisch die Gefühle der Klienten bis hin zu deren Affekten vom eigenen Engagement unterscheiden können. Die für das Selbstverständnis der Sozialpädagogik entscheidende Frage ist, ob dies mehr ist, als eine zwar konsensfähige aber letztlich nicht einklagbare ethische Maxime. Was stellt sicher, dass dies Postu- lat zum erwartbaren, gar zum wissenschaftlich ab- gestützten professionellen Habitus werden kann? Und was stellt dabei sicher, dass nicht nur die fak- tischen Gefühle von Klienten – samt den wider- sprüchlichen oder zur eigenen Intuition konträ- ren – respektiert werden, sondern auch ihr Recht zur moralischen Stellungnahme? D. h.: Dürfen die „moralischen Gefühle“ der Klienten von denen der Sozialarbeiter abweichen, ohne offen oder verdeckt diskriminiert zu werden? Das heute vorherrschende Dienstleistungsparadgima Sozialer Arbeit – eine gleichsam gefühlskühle Version der sozialpädagogi- schen Ethik – legt darauf größten Wert. Ob damit das Verhältnis von Sozialpädagogen-Gefühlen zu Klienten-Gefühlen prinzipiell und von Ausnahmen abgesehen unproblematisch geworden ist, ist den- noch fraglich.
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