Handbuch 5. Auflage

Gemeindepsychiatrie und Soziale Arbeit  519 Auflösung der großen Langzeitpsychiatrien – die In- tegration eines der bisher am wenigsten umgesetzten Vorhaben ist. Zwar haben sich berufsrehabilitative Einrichtungen etabliert und es sind unterschiedliche Wohnformen für psychisch Kranke eingerichtet worden, die je nach Möglichkeit ein weitgehendes autonomes Leben im eigenen Wohnraum oder un- terschiedliche Formen der „Betreuungen“ ermögli- chen. Eine wirkliche Integration ist dabei aber nicht gelungen. So haben die psychisch Kranken zwar die Anstalten verlassen, dennoch leben sie eher in einem „Ghetto“ ihresgleichen (Dörner 2001; Wienberg 2008). Erschwerend kommt hinzu, dass die zuneh- mende Individualisierung der Alltagswelten – die gesellschaftliche Herausforderung, sein eigenes Le- ben immer wieder neu zu produzieren – Prozesse solidarischer Vergemeinschaftung oder wenigstens die Etablierung fester Gelegenheitsstrukturen ero- dieren lassen. Integration und soziale Teilhabe wer- den somit zu Forderungen, die den gesellschaftlichen Entwicklungen konträr entgegenlaufen. Es stellt sich die Frage: In welche sozialen Welten sollen die psychisch Erkrankten integriert werden? Und mit welchen Fähigkeiten müssen sie „ausgestattet“ sein, um sich eine autonome Lebenspraxis in einer sich mehr und mehr durch Entgrenzung kennzeichnen- den Moderne eröffnen zu können? Das Projekt „Ge- meindepsychiatrie“ ist mit seinen integrativen Be- mühungen am „Normalisierungsprinzip“ orientiert. Dabei erweist sich das gegenwärtige neoliberale Menschenbild aber gerade als für die psychisch Kranken weder gestaltbar noch erstrebenswert. Die gescheiterten Integrationsbemühungen sind dabei nicht nur als Ausdruck einer Krise der Gemeinde- psychiatrie zu beschreiben, sondern sind Spiegel für die Krise der Gesellschaft. Und worauf Heiner Keupp (2005) zu Recht verweist, kann die Sozial- psychiatrie in diesem Sinne wieder als Teil einer ge- sellschaftlichen Oppositionsbewegung verstanden werden, um der neoliberalen Praxis in begrenztem Maße eine andere Normalitätskonstruktion ent- gegenzusetzen. In diesem Sinne steht die Gemeinde- psychiatrie nicht nur vor einem paradigmatischen Konflikt der „richtigen“ gesundheitlichen Siche- rung. Die Gemeindepsychiatrie steht in viel weitrei- chenderem Sinne in einem „normativen“ Konflikt hinsichtlich der Veränderung gesellschaftlicher Le- benspraxis und sich neu organisierender und gesell- schaftlich eingeforderter Identitätskonstruktionen. Die notwendigen Suchbewegungen der Gemeinde- psychiatrie müssen dabei als widerspruchsvoll ver- standen werden. Ein Entkoppeln zu den gesell- schaftlichen Entwicklungen wird nicht möglich sein und ein Ringen um die Kontur eigener Zielorientie- rung jenseits von Individualisierung und Selbstopti- mierung ist dagegen zwingend erforderlich. So sehr die Auflösungen der Anstalten Anlass, Ziel- punkt und zentrale Herausforderung der Gemein- depsychiatrie waren, werden mit den gegenwärti- gen Neustrukturierungen gesundheitsbezogener Versorgungsarrangements und ihrer ökonomischen Optimierung keine Neubestimmungen allenfalls Verwaltungsformen psychisch erkrankter Men- schen eröffnet. Um sich diesen Entwicklungen nicht hilflos auszusetzen, bedarf es – über eine not- wendige sozialpolitische Kritik und neuer Ent- wicklungen „gemeindepsychiatrischer“ Metho- den – einer eigenen theoretischen Profilierung. Der Verweis auf ein biopsychosoziales Krankheitskon- zept und auf eine Ressourcen- und Alltagsorientie- rung – so bedeutsam sie ohne Zweifel sind – rei- chen allein nicht aus. Der „gemeindepsychiatrische Blick“ muss eine theoretische Begrifflichkeit des Subjekts in seinen gesellschaftlichen widerspruchs- vollen Bezügen entwickeln (Krisor 2005; Hasel- mann 2008). Wenn die psychisch erkrankten Men- schen in ihren Abhängigkeiten und gleichzeitig in ihren „Eigensinnigkeiten“, Sinnorientierungen und Aneignungspotenzialen verstanden werden, können sich bedeutsame Begründungszusammen- hänge für professionelle und methodische Wege eröffnen. Das Werk Michel Foucaults (1982) und hier insbesondere seine Analyse zu „Wahnsinn und Gesellschaft“ kann als ein theoretischer Begrün- dungszusammenhang für die Disziplinierung der psychisch Kranken und die Notwendigkeit der Deinstitutionalisierung gesehen werden. Gerade Foucault bietet mit seinen Ansätzen der „unter- drückten Wissensarten“ (Foucault 1978; Hanses 2009a, 2009b; Hanses /Homfeldt 2009; Kögler 2004) und der „Selbstsorge“ (Foucault 1985, 1986; Keupp 2000, 2003) theoretische Perspektiven, welche die Subjekte in ihren eigensinnigen Bre- chungen der Macht deutlich werden lassen. Eine Analyse dieser Zusammenhänge eröffnet die Per- spektiven für die Widersprüchlichkeit sozialer Wel- ten, die Macht gesellschaftlicher Normen und in- stitutioneller Arrangements sowie gleichzeitig für Formen subjektiver Selbstsetzungen. Bedeutsam ist dabei, eine konsequente Perspektive einer Subjekt-

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