Handbuch 5. Auflage
Gemeinschaft 525 berücksichtigt werden, wenn sich sowohl die wis- senschaftlichen Arbeiten als auch die praktische Politik wieder auf den Begriff der Gemeinschaft zurück beziehen (Honneth 1992b). Die wesentli- chen Vertreter dieser Denkströmung sind Michael Sandel, Alaisdair MacIntyre, Charles Taylor, Ama- tai Etzioni sowie Robert Bellah und Michael Wal- zer. Trotz der unterschiedlichen Ansätze des Ge- meinschaftsbegriffes stimmen sie im wesentlichen darin überein, dass soziale Integration von Men- schen in gesellschaftliche Zusammenhänge – im übrigen eine der zentralen Aufgaben sozialpädago- gischen Handelns – nur dann angemessen voll- zogen werden kann, wenn die Mitglieder der Ge- sellschaft über die gemeinschaftlich geteilte gemeinsame Orientierung an Werten aufeinander bezogen sind. Die besondere Brisanz dieses Vorschlags liegt nun darin, dass er sich auf jene gesellschaftlichen Ten- denzen bezieht, die hier zu Lande mit dem Begriff der Individualisierung thematisiert worden sind. Die Freisetzung aus überkommenen Rollenerwar- tungen, die Erweiterung individueller Options- spielräume und die kulturelle Erosion von ver- gemeinschaftenden Sozialmilieus führen, folgt man der Individualisierungsthese, dazu, dass Menschen in einem wachsenden Umfang biographische Ei- genleistungen erbringen müssen. Während nun aber in der sozialpädagogischen Diskussion dieser Individualisierungsprozesse die jeweiligen Vor- und Nachteile für die Betroffenen und die entsprechen- den Notwendigkeiten darauf bezogener sozialer Unterstützungsleistungen im Mittelpunkt stehen, fragen die Kommunitaristen nach den Konsequen- zen für die Gesellschaft und beantworten diese Frage in der Forderung nach einer Revitalisierung gemeinschaftlicher Bezüge. Es geht ihnen somit vor allem darum, die Bedeutung gemeinschaftli- cher Wertbildung wieder zurück zu gewinnen. Dabei plädieren sie keinesfalls durchgängig für eine konservative Gemeinschaftsideologie, sondern für eine Stärkung republikanischer Traditionen, die Einrichtung intermediärer Gemeinschaftsformen und den Ausbau demokratischer Partizipations- möglichkeiten in öffentlichen und politischen An- gelegenheiten. Den Beginn der Kommunitarismus-Debatte mar- kiert die Kritik an der von Rawls (1979; 1994) ent- wickelten Theorie der Gerechtigkeit. Rawls geht davon aus, dass die Idee gleich verteilter Freiheits- rechte als oberster Maßstab einer Gerechtigkeit zu gelten habe, und dass dieser Vorrang der Rechte auch gegenüber gesellschaftlichen Definitionen des sog. „Guten“ aufrecht zu erhalten sei. Keine Gesell- schaft kann demnach ihren Mitgliedern eine be- stimmte Lebensform normativ verbindlich vor- schreiben (Müller 1992). Das Zustandekommen von Rechtspositionen erklärt Rawls durch die An- nahme eines fiktiven Urzustandes: Würden Indivi- duen, die keine Vorstellung davon entwickelt ha- ben, wie ihre zukünftige soziale Position sein wird, sich versammeln, um sich auf eine Organisations- form von Gesellschaft vertraglich zu einigen, dann würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zwei Ge- rechtigkeitsprinzipien festlegen: erstens denGrund- satz größtmöglicher Freiheit und zweitens das Prinzip ökonomischer Gerechtigkeit. Gegen diese vertragstheoretische, liberalistische Gerechtigkeits- idee haben nun die Kommunitaristen verschiedene Argumente angeführt. Zunächst hat Sandel (1982) hervorgehoben, dass die Annahme eines ato- mischen Subjekts nur dann haltbar wäre, wenn man davon ausginge, dass Individuen auch un- abhängig von ihren jeweiligen Lebensbedingungen und Wertorientierungen gedacht werden könnten. Dagegen vertritt er die mittlerweile von Rawls ge- teilte Ansicht, dass Menschen sich immer schon im Kontext bestimmter Wertvorstellungen verstehen. Solche identitätsstiftenden Lebensziele – so argu- mentiert er weiter – können aber nur durch kom- munikativ vermittelte Prozesse der sozialen Inte- gration erworben werden. Wenn Subjekte ihre Lebensziele nicht wählen, sondern im sozialen Aus- tausch suchen und entdecken, dann muss sich das Vorzugsverhältnis von Rechten und Werten um- kehren. Honneth hat die Kritik von Sandel folgen- dermaßen auf den Punkt gebracht: „Der Einzelne bedarf, um zwanglos zu einem angemessenem Ver- ständnis seiner selbst gelangen zu können, der Vo- raussetzung einer intakten Gemeinschaft, in der er sich der Solidarität aller anderen gewiss sein kann. Insofern erzwingt der aus der Kritik des Atomismus gewonnene Begriff der ‚radikal situierten‘ Person die normative Vorrangstellung der Vision gemein- sam geteilter Werte vor der Idee gleicher Rechte“ (1991, 88). In eine ähnliche Richtung argumentieren Taylor (1988; 1993a; 1993b) und MacIntyre (1987; 1993). Taylor geht dabei vor allem der Frage nach, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen,
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