Handbuch 5. Auflage

526 Böllert  damit Subjekte die ihnen rechtlich zugestandene Freiheit der Selbstverwirklichung auch tatsächlich nutzen können. Die Verwirklichung von Freiheit ist demzufolge an die Entwicklung bestimmter Fä- higkeiten gebunden, die nur in intakten Gemein- schaften vermittelt werden können. Die von Rawls bestimmten Rechtsansprüche auf Freiheit stellen von daher nur eine Möglichkeit zu individueller Selbstbestimmung dar, deren Verwirklichung aber an ein Konzept von Gemeinschaft gebunden bleibt. Taylor und MacIntyre stimmen darin überein, dass nur in dem Kontext einer sozialen Gemeinschaft, innerhalb der das Subjekt bestimmte Werte mit anderen Gemeinschaftsmitgliedern teilt, individu- elle Freiheit und soziale Integration verwirklicht werden können. Nur wenn der Einzelne sich der Zustimmung durch andere sicher weiß, kann er seine Lebensziele sozial realisieren. Gehen nun im Kontext des Individualisierungsprozesses solche sinnstiftenden Gemeinschaften zunehmend ver- loren, dann fehlen die sozialen Voraussetzungen für die Entwicklung sinnstiftender Lebensentwürfe ebenso wie die Voraussetzungen für die Partizipa- tion an rechtlich zugestandenen Freiheitsrechten. Insbesondere Walzer (1990; 1992; 1993) und Bel- lah et al. (1987; 1992) haben diesen Verlust an so- zialer Verortung beschrieben. Während Bellah et al. dies anhand ihrer empirischen Studien über die Situation der weißen amerikanischen Mittelschicht nachzuzeichnen versuchen, charakterisiert Walzer moderne Gesellschaften ähnlich wie Beck durch einen spezifischen Mobilitätszuwachs (Endreß 1993). Die Zunahme von Wohnort- und Arbeits- platzwechseln führt demnach dazu, dass die Kon- tinuität sozialer Beziehungen problematisch wird; intergenerationelle Status- und Lebensstilverände- rungen haben innerfamiliäre Brüche zur Folge, die stetig wachsende Zahl von Wechselwählern und die abnehmende Parteienbindung werden von Walzer als Indiz dafür angeführt, dass Politik unter dem Diktat modischer Aktualität und medienge- rechter Vermarktung praktiziert wird. Des Wei- teren signalisieren hohe und steigende Scheidungs- und Wiederverheiratungsraten eine enorme Beziehungsmobilität. Alle vier Faktoren zusam- mengenommen führen für Walzer zu einem bis- lang nicht gekannten Ausmaß sozialer Entwur- zelung. Strittig bleibt aber auch bei Walzer, ob nun von dem Primat der Rechte oder dem der Werte auszugehen ist, d. h. in der Auseinandersetzung zwischen den Liberalen und den Kommunitaristen steht nach wie vor die Frage im Zentrum, ob Ge- meinschaften als zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung von Freiheitsrechten gelten kön- nen, oder ob vertraglich fixierte Freiheitsrechte erst die Voraussetzung für das Zustandekommen ge- meinschaftlicher Bezüge darstellen. Ausgehend von diesen zentralen Grundannahmen des Kommunitarismus hat nun Honneth (1993a) einen Versuch unternommen, liberalistische Ideen und kommunitaristische Vorstellungen so auf- einander zu beziehen, dass ein konzeptioneller Rahmen für eine posttraditionale Vergemeinschaf- tung umrissen werden kann. Sein Minimalbegriff der Gemeinschaft geht davon aus, dass in der Ge- meinschaft eine wechselseitige Wertschätzung stattfindet, in dem der jeweils andere auf Grund der Eigenschaften und Fähigkeiten, die ihm als Individuum zukommen, respektiert wird. Im Kon- text gesellschaftlicher Zusammenhänge dagegen werden Subjekte so aufeinander bezogen, dass sie wechselseitig den rechtlich festgelegten Freiheits- spielraum des jeweils anderen tolerieren. In der Differenzierung von Gesellschaft und Gemein- schaft geht es somit vor allem um die Unterschei- dung verschiedener Muster der wechselseitigen Anerkennung: „Für die soziale Integration einer Gesellschaft ist von Be- lang (…), dass jene Eigenschaften wechselseitig An- erkennung finden, die alle ihre Mitglieder miteinander teilen; für die soziale Integration einer Gemeinschaft ist dagegen von Belang, dass sich die Mitglieder in Eigen- schaften oder Fähigkeiten wechselseitig wertschätzen, die ihnen jeweils als bestimmte Subjekte oder Personen- gruppen zukommen. Sich wechselseitig wertzuschätzen aber heißt, untereinander Beziehungen der Solidarität zu unterhalten: jemandem Solidarität entgegenzubringen nämlich meint, ihn oder sie als eine Person zu betrachten, deren Eigenschaften von Wert für eine gemeinsame Le- benspraxis sind.“ (Honneth 1993a, 263) Gemeinschaften werden in der Folge dieser Argu- mentation von Honneth als Solidaritätsbeziehun- gen charakterisiert, innerhalb derer bestimmte Werte miteinander geteilt werden, da nur vor dem Hintergrund gemeinsam geteilter Werte begründet werden kann, warum Fähigkeiten oder Eigenschaf- ten der Gemeinschaftsmitglieder für eine gemein- same Lebenspraxis von positiver Bedeutung sind.

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